4013/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am           10. Dezember 2009 unter der Zahl 3908/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Steigende Anzahl von gefälschten Tabletten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 6, 8 bis 10 und 14:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

Grundsätzlich ist jede(r) Bedienstete der Bundespolizei zur Durchführung von Erhebungen auch bei Delikten mit gefälschten Tabletten berufen. Je nach Schwere und Aufgabenstellung bei den Ermittlungsarbeiten werden diese durch spezialisierte Organisationseinheiten durchgeführt.

 


Zu den Fragen 5 und 7:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

Aufgrund einer Konvention des Europarates (European Committee on Crime Problems (CDPC) gab es unter Teilnahme des Bundesministeriums für Inneres ein Erstgespräch, etwa die Fälschung, den Handel, etc. unter gerichtliche Strafe zu stellen.

 

Die künftigen Verhandlungen werden unter der Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit zwischen dem Bundesministerium für Inneres, dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Finanzen stattfinden.