4015/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0289-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3929/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Öffentlichkeitsarbeit 2009“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit durch Herausgabe von Broschüren, Abhalten von Veranstaltungen und Veröffentlichung von Sachinformationen im Internet (unter www.justiz.gv.at) nach.

An einmaligen Kosten für die Systemaktualisierung, die Grundinstallation und das Redaktionssystem des Justiz-Internets fielen im Jahr 2009 für das Bundesministerium für Justiz 3.504 Euro an; die laufenden Kosten für die Serverumgebung ergaben einen Jahresbetrag von 6.552 Euro.


Aus einem Werkvertrag mit der Firma eye.con zur Neugestaltung der Website des Bundesministeriums für Justiz wurden im Jahr 2009 5.464,80 Euro fällig. An Lizenzkosten für Bilder fielen 1.320 Euro an. Ausgelagerte Wartungsarbeiten für die Website verursachten Kosten von 4.008 Euro.

Für die Beteiligung an den am 25. März 2009 an der Universität Wien (Juridicum) und am 18. November 2009 an der Universität Graz stattgefundenen Informationsmessen SUCCESS09 bzw. Excellence09 hat das Bundesministerium für Justiz 4.560 Euro aufgewandt.

Dem Jüdischen Kulturverein wurden im April 2009 500 Euro (inkl. 20% USt) und im Oktober 2009 100 Euro (inkl. 20% USt) als Druckkostenbeitrag für die Zeitschrift „David“, insgesamt somit 600 Euro, überwiesen.

Informations- und Werbekampagnen werden vom Bundesministerium für Justiz nicht durchgeführt.

Darüber hinausgehende Aufwendungen wurden nicht getätigt.

Zu 6 bis 8:

Nein.

. Jänner 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)