4016/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0290-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3941/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vertuschung eines Brandanschlages in Kärnten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 4:

Ja. Da sich dieses Verfahren jedoch noch im Stadium laufender Ermittlungen befindet und das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung derzeit nicht möglich ist, weil dadurch Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt, insbesondere aber auch der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.


Zu 3:

Das Gutachten des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Explosions- und Brandursachenermittlung und Brandschutzwesen, Dipl.-HTL-Ing. T. Sch., wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt in Auftrag gegeben.

Zu 5 und 6:

Im Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt das Landeskriminalamt Kärnten mit Erhebungen beauftragt.

Zu 7 bis 9:

In diesem Zusammenhang wurde ein Ermittlungsverfahren wegen § 302 StGB eröffnet, das sich in einem nicht öffentlichen Verfahrensstadium befindet, weshalb ich um Verständnis ersuche, dass mir eine weitergehende Beantwortung nicht möglich ist, insbesondere weil der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnte.

 

. Februar 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)