4017/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0291-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3977/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Hausdurchsuchungen bei der Firma „BIOVERSAL““ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Nein. Das Bundesministerium für Justiz ist keine im Strafverfahren tätige Staatsanwaltschaft (§ 19 Abs. 1 StPO), sondern übt lediglich die Fachaufsicht über die Anklagebehörden aus.

Zu 2 und 3:

Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1.

 

. Jänner 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)