4017/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0291-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3977/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Hausdurchsuchungen bei der Firma „BIOVERSAL““ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Nein. Das Bundesministerium für Justiz ist keine im Strafverfahren tätige Staatsanwaltschaft (§ 19 Abs. 1 StPO), sondern übt lediglich die Fachaufsicht über die Anklagebehörden aus.
Zu 2 und 3:
Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1.
. Jänner 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)