4021/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0417-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 9. Februar 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3942/J-NR/2009 betreffend Elternbefragung zu ganztägigen Schulangeboten, die die Abg. Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Dezember 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Zu Grunde liegen die geltenden Bestimmungen des § 41 Bundesvergabegesetz 2006.

 

Zu Frage 2:

Die in der Fragestellung genannte Erstellung und Auswertung des Elternbriefes bzw. Fragebogens beläuft sich auf brutto EUR 84.000,00. Die beauftragten Kosten der Durchführung einer Online-Umfrage betragen brutto EUR 98.400,00.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Das Institut IFES führt seit Längerem im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Befragungen zu aktuellen Bildungsthemen durch zB. Schulmonitoring. Daher wurde gegenständliche Umfrage aus Gründen der Dringlichkeit, die sich aus der Erwartungshaltung der Elternvertretungen ergibt und der positiven Erfahrung bezüglich des Know-how beim genannten Institut in Auftrag gegeben.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Im BIFIE-Gesetz sind die umfassenden Kernaufgaben des BIFIE – Angewandte Bildungsforschung, Bildungsmonitoring, Qualitätsentwicklung sowie die regelmäßige nationale Bildungsberichterstattung – festgelegt. Für diese Themenbereiche sind auch Erhebungen an Schulen vorgesehen, die für wissenschaftliche Zwecke (zB. PISA, Standards o.ä.) notwendig sind. Dabei gilt insbesondere den beiden großen, auf die Systemebene abzielenden Vorhaben – den Bildungsstandards und der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung – die Konzentration des BIFIE bei der Umsetzung seiner Aufgaben.

 

Umfragen wie die vorliegende, bei der es darum geht, das Meinungsbild einer Bevölkerungsgruppe zu einem konkreten Thema festzustellen, können daher, dem BIFIE-Gesetz entsprechend, nicht als Kernaufgabe des BIFIE verstanden werden. Sie sind dementsprechend auch nicht Inhalt des gültigen BIFIE-Dreijahresplanes 2008-10.

 

Zu Frage 7:

Nach dem BIFIE-Gesetz liegen die Aufgaben des BIFIE insbesondere in der Umsetzung der Kernaufgaben, die sich auf angewendete Bildungswissenschaft beziehen. Das BIFIE ist also kein Meinungsforschungsinstitut und darüber hinaus auch voll und ganz mit der Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen und im aktuellen Dreijahresplan 2008-10 definierten Kernaufgaben ausgelastet.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.