4022/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0419-III/4a/2009 |
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Wien, 8. Februar 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3944/J-NR/2009 betreffend Kosten Albertina, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Dezember 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist im Wege der Burghauptmannschaft Österreich für die Gebäudehülle und die statisch-konstruktiven Bauteile der Bundesmuseen zuständig. Anfragen zu den Kosten der Schadenbehebung und den damit verbundenen Verbesserungsmaßnahmen wären daher zuständigkeitshalber an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zu richten.
Die im Zusammenhang mit dem Schadensfall entstandenen Kosten können erst nach Vorliegen aller Rechnungen und Forderungen präzisiert und zugeordnet werden. Ob ein Teilbetrag auf mein Ressort entfallen wird bzw. in welcher Höhe dies der Fall sein wird, ist daher noch offen.
Zu Frage 4:
Die Rückführung der Kunstwerke in den Tiefspeicher der Albertina war mit 15. Dezember 2009 abgeschlossen.
Zu Frage 5:
Die im Zusammenhang mit der Räumung und Rückführung des Tiefspeichers entstandenen Kosten sind Teil der Gesamtkosten, über deren Aufteilung nach Vorliegen aller Forderungen das Einvernehmen mit allen Beteiligten herzustellen sein wird.
Zu Fragen 6 und 7:
In welchen Intervallen eine Überprüfung durchzuführen ist, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Zu Frage 8:
Die Aufteilung der aus dem Wassereintritt resultierenden Kosten kann erst nach Vorliegen aller Forderungen und deren Zuordnung zu den Verantwortlichkeitsbereichen geklärt werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.