4024/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0408-III/FV/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 9. Februar 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3872/J-NR/2009 betreffend Kosten für die öffentliche Hand durch die widerrechtliche Besetzung des Auditorium Maximum der Universität Wien, die ich als Mandatarin gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen des ÖVP-Parlamentsklubs am 10. Dezember 2009 an meinen Amtsvorgänger richtete, wird nach Einholung von Stellungnahmen der Universitäten von mir als nunmehrige Ressortchefin wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Von der Universität Wien mussten laut ihren Angaben für die Anmietung von zusätzlichen
Hörsälen € 600.000,-- aufgewendet werden, der Einsatz des Sicherheitsdienstes belief sich auf € 400.000,-- und für Renovierung, Reinigung, Wiederinstandsetzung bis hin zu erforderlichen Investitionen in AV-Medien und Überstunden für das Personal sind weitere € 500.000,- angefallen. Insgesamt liegen die zusätzlichen Kosten daher bei 1,5 Mio.€.
Die Universität Wien hat mitgeteilt, dass sie Ersatz für alle Schäden, die durch eindeutig identifizierte Einzelpersonen verursacht wurden, von den Verursachern einfordern wird. Alle strafbaren Handlungen wurden bzw. werden von der Universität Wien angezeigt. Die während der Besetzung des Auditorium Maximum vorgefallenen strafrechtlich relevanten Handlungen umfassen sowohl Sachbeschädigungen, Einbrüche und Einbruchsversuche, Brandstiftungen und böswillige Alarme. Unter anderem wurden auch mehrere Beamer gestohlen. Alle strafbaren Handlungen wurden bzw. werden von der Universität Wien angezeigt. Bereits am 28. Oktober 2009 wurde eine erste Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.
Zu Frage 6:
Den anderen
Universitäten sind laut ihren Angaben insgesamt Kosten in der Höhe
von
€ 216.594,67 entstanden.
Die Bundesministerin:
Dr. Beatrix Karl e.h.