4026/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.02.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0414-III/FV/2009 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 10. Februar 2010
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Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4018/J-NR/2009 betreffend Kosten
für die öffent-liche Hand durch die widerrechtliche Besetzung von
Räumlichkeiten der Universität Innsbruck und anderer österreichischer
Universitäten durch Studierende, die die Abgeordneten Carmen
Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen am 11. Dezember 2009 an meinen
Amtsvorgänger
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Zu Fragen 1 bis 4: Bezüglich
der Universität Wien verweise ich auf die detaillierte Beantwortung der
Anfrage
An den
übrigen Universitäten sind laut deren Angaben bisher insgesamt
Kosten in der Höhe von Universität Innsbruck: € 160.000,-- Universität Salzburg: € 54.924,67 Universität Linz: € 1.670,-- Die Universität Graz teilte mit, dass abschließende Kostenangaben derzeit noch nicht möglich sind.
Keine Kosten sind an folgenden Universitäten angefallen: Universitäten der Künste Medizinische Universitäten Wien, Graz und Innsbruck Technische Universitäten Wien und Graz Montanuniversität Leoben Wirtschaftsuniversität Wien Veterinärmedizinische Universität Wien Universität für Bodenkultur Wien Universität Klagenfurt
Soweit nicht
Ersatz für alle Schäden, die durch eindeutig
identifizierte Einzelpersonen ver-ursacht wurden, von den Verursachern
eingefordert werden kann, müssen diese aus dem
Zu Frage 5: Die
Besetzung des Auditorium Maximum der Universität Wien wurde am 21.
Dezember 2009 beendet, auch an den anderen betroffenen Universitäten
sind keine Universitätsräume mehr
Zu Frage 6: Derartige Proteste und Besetzungen lassen sich durch legislative Maßnahmen nicht verhindern. Es sind daher keine derartigen Maßnahmen geplant.
Die Bundesministerin: Dr. Beatrix Karl e.h.
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