4026/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0414-III/FV/2009

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 10. Februar 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4018/J-NR/2009 betreffend Kosten für die öffent-liche Hand durch die widerrechtliche Besetzung von Räumlichkeiten der Universität Innsbruck und anderer österreichischer Universitäten durch Studierende, die die Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen am 11. Dezember 2009 an meinen Amtsvorgänger
richteten, wird nach Einholung von Stellungnahmen der Universitäten wie folgt beantwortet:

 

 

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Bezüglich der Universität Wien verweise ich auf die detaillierte Beantwortung der Anfrage
Nr. 3872/J-NR/2009.

 

An den übrigen Universitäten sind laut deren Angaben bisher insgesamt Kosten in der Höhe von
€ 216.594,67 entstanden und zwar:

Universität Innsbruck: € 160.000,--

Universität Salzburg: € 54.924,67

Universität Linz: € 1.670,--

Die Universität Graz teilte mit, dass abschließende Kostenangaben derzeit noch nicht möglich sind.

 

Keine Kosten sind an folgenden Universitäten angefallen:

Universitäten der Künste

Medizinische Universitäten Wien, Graz und Innsbruck

Technische Universitäten Wien und Graz

Montanuniversität Leoben

Wirtschaftsuniversität Wien

Veterinärmedizinische Universität Wien

Universität für Bodenkultur Wien

Universität Klagenfurt

 

Soweit nicht Ersatz für alle Schäden, die durch eindeutig identifizierte Einzelpersonen ver-ursacht wurden, von den Verursachern eingefordert werden kann, müssen diese aus dem
jeweiligen Universitätsbudget beglichen werden.

 

 

 

Zu Frage 5:

Die Besetzung des Auditorium Maximum der Universität Wien wurde am 21. Dezember 2009 beendet, auch an den anderen betroffenen Universitäten sind keine Universitätsräume mehr
besetzt. Eine Entscheidung über Maßnahmen zur Beendigung solcher Besetzungen liegt in der Zuständigkeit der Universitäten und nicht in der des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.

 

 

Zu Frage 6:

Derartige Proteste und Besetzungen lassen sich durch legislative Maßnahmen nicht verhindern. Es sind daher keine derartigen Maßnahmen geplant.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.