4035/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2010
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Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara PRAMMER                                                                              10. Februar 2010

Parlament

1017 Wien                                                                 GZ.BMeiA-AT.3.18.15/0043-111.7/2009

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 11. Dezember 2009 unter der Zahl 4004/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Bau der Nabucco-Pipeline" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Dem Südlichen Gas-Korridor, der auch die Nabucco-Pipeline umfasst, wird in der
EU-Versorgungssicherheitspolitik anhaltend hohe Priorität als einem Ansatz von
gesamteuropäischer Bedeutung zur Diversifizierung der Lieferrouten und -quellen eingeräumt.
Prognosen zufolge soll der Erdgasbedarf Europas bis 2030 um jährlich 1% steigen, weshalb
die Erschließung neuer außereuropäischer Energiequellen und die Errichtung von
Transportsystemen, die eine Anbindung Europas an diese Energiequellen ermöglichen, nötig
ist.


Zu den Fragen 3 bis 5:

Im ersten Halbjahr 2010 ist die Verabschiedung eines neuen EU-Energieaktionsplans für den
Zeitraum 2010 bis 2014 vorgesehen. Im Rahmen des Planes wird der
Energieversorgungssicherheit vorrangiger Stellenwert eingeräumt werden.

Durch ein neues EU-Energiesicherheits- und -Infrastrukturinstrument sollen
Interkonnektionsprojekte einschließlich der Umrüstung von Leitungen mit dem Ziel, den
Gasfluss in beide Richtungen (reverse flow) zu ermöglichen, Maßnahmen in Richtung auf
Diversifizierung, regionale und bilaterale Solidaritätsarrangements ebenso wie
Energieeffizienz als Voraussetzung erhöhter Versorgungssicherheit verstärkt gefördert
werden. Zu dieser Politik gehört auch die Intensivierung des Dialogs mit Produzenten-,
Transit- und Konsumentenländern außerhalb der EU sowie eine breitangelegte
Liberalisierung und Integration der Energiemärkte.

Am 16. November 2009 unterzeichneten EU-Energiekommissar Andris Piebalgs und der
russische Minister für Energiewirtschaft Sergej Schmatko in Moskau eine Vereinbarung über
einen Frühwarnmechanismus, der für Erdöl, Erdgas und Strom gilt und drei grundlegende
Schritte, nämlich Information, Konsultation und Intervention erfasst.
2010 soll die neue SOS-Gasversorgungsverordnung der EU verabschiedet werden, die EU-
weit einheitliche Infrastruktur- und Versorgungsstandards zum Schutz der Kunden sowie die
Erstellung von präventiven Aktions- und Notfallplänen auf nationaler, regionaler und EU-
Ebene vorsieht.

Österreich ist für eine mögliche Gaskrise gerüstet, der Inhalt der heimischen Gasspeicher
deckt rund die Hälfte des österreichischen Jahresverbrauches. Die Gastransitleitungen Penta
West und WAG können nicht nur von Ost nach West, sondern auch von West nach Ost Gas
liefern. Die Gasspeicher und die Netzinfrastruktur werden in Österreich weiter ausgebaut
(z.B. Speicherprojekt „Seven Fields" in Oberösterreich, Erweiterung der Kapazität des
Gasspeichers Haidach in Salzburg).

Zu den Fragen 6 und 7:

EU-weit gibt es, nicht zuletzt im Zeichen von Maßnahmen gegen den Klimawandel, intensive
Bestrebungen, alternative Energiequellen vermehrt zu entwickeln und zu fördern. Die größte
potentielle Quelle hausgemachter Energie in der EU ist erneuerbare Energie, die derzeit 9%
des Energieendverbrauchs in der EU ausmacht.


Sie soll im Rahmen des 20-20-20-Programmes 2020 auf 20% erhöht werden, wobei
gleichzeitig die Treibhausgasemissionen um 20% gesenkt und die Energieeffizienz um 20%
verbessert werden soll.

Im Rahmen des strategischen Energietechnologieplans (SET-Plan) ist die EU bemüht,
Technologien zur Erschließung von Energiequellen mit niedrigem Kohlenstoffanteil zu
fördern, um damit die Abhängigkeit vom fossilen Brennstoffmarkt zu verringern.
Die EU arbeitet derzeit an einer Agenda für 2030 und einer Road-map für die Energiepolitik
bis 2050, wobei ein Übergang zu einem nachhaltigen und sicheren Energiesystem angestrebt
wird, das nicht auf fossilen Brennstoffen basiert.

Zu den Fragen 8 bis 11:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).

Zu den Fragen 12 bis 15:

Steuerfragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.
Zu den Fragen 16 bis 18:

Die Entscheidung über den österreichischen Vertreter im Nabucco-Komitee wird vom
federführenden Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend koordiniert.