4035/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.02.2010
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möglich.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara PRAMMER 10. Februar 2010
Parlament
1017 Wien GZ.BMeiA-AT.3.18.15/0043-111.7/2009
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen
haben
am
11. Dezember 2009 unter der Zahl 4004/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Bau der Nabucco-Pipeline"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Dem
Südlichen Gas-Korridor, der auch die Nabucco-Pipeline umfasst, wird in der
EU-Versorgungssicherheitspolitik anhaltend hohe Priorität als einem Ansatz
von
gesamteuropäischer Bedeutung zur Diversifizierung der Lieferrouten und
-quellen eingeräumt.
Prognosen zufolge soll der Erdgasbedarf Europas bis 2030 um jährlich 1%
steigen, weshalb
die Erschließung neuer außereuropäischer Energiequellen und
die Errichtung von
Transportsystemen, die eine Anbindung Europas an diese Energiequellen ermöglichen,
nötig
ist.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Im
ersten Halbjahr 2010 ist die Verabschiedung eines neuen EU-Energieaktionsplans
für den
Zeitraum
2010 bis 2014 vorgesehen. Im Rahmen des Planes wird der
Energieversorgungssicherheit vorrangiger Stellenwert eingeräumt werden.
Durch
ein neues EU-Energiesicherheits- und -Infrastrukturinstrument sollen
Interkonnektionsprojekte einschließlich der Umrüstung von Leitungen
mit dem Ziel, den
Gasfluss in beide Richtungen (reverse flow) zu ermöglichen,
Maßnahmen in Richtung auf
Diversifizierung, regionale und bilaterale Solidaritätsarrangements ebenso
wie
Energieeffizienz als Voraussetzung erhöhter Versorgungssicherheit
verstärkt gefördert
werden. Zu dieser Politik gehört auch die Intensivierung des Dialogs mit
Produzenten-,
Transit- und Konsumentenländern außerhalb der EU sowie eine
breitangelegte
Liberalisierung und Integration der Energiemärkte.
Am 16. November 2009
unterzeichneten EU-Energiekommissar Andris Piebalgs und der
russische
Minister für Energiewirtschaft Sergej Schmatko in Moskau eine Vereinbarung
über
einen
Frühwarnmechanismus, der für Erdöl, Erdgas und Strom gilt und
drei grundlegende
Schritte, nämlich Information, Konsultation und Intervention erfasst.
2010 soll die neue
SOS-Gasversorgungsverordnung der EU verabschiedet werden, die EU-
weit einheitliche Infrastruktur- und
Versorgungsstandards zum Schutz der Kunden sowie die
Erstellung von präventiven
Aktions- und Notfallplänen auf nationaler, regionaler und EU-
Ebene vorsieht.
Österreich
ist für eine mögliche Gaskrise gerüstet, der Inhalt der
heimischen Gasspeicher
deckt
rund die Hälfte des österreichischen Jahresverbrauches. Die
Gastransitleitungen Penta
West und WAG können nicht nur von Ost nach West, sondern auch von West
nach Ost Gas
liefern.
Die Gasspeicher und die Netzinfrastruktur werden in Österreich weiter
ausgebaut
(z.B. Speicherprojekt „Seven Fields" in Oberösterreich,
Erweiterung der Kapazität des
Gasspeichers Haidach in Salzburg).
Zu den Fragen 6 und 7:
EU-weit gibt
es, nicht zuletzt im Zeichen von Maßnahmen gegen den Klimawandel,
intensive
Bestrebungen,
alternative Energiequellen vermehrt zu entwickeln und zu fördern. Die
größte
potentielle Quelle hausgemachter Energie in der EU ist erneuerbare Energie, die
derzeit 9%
des Energieendverbrauchs in der EU ausmacht.
Sie
soll im Rahmen des 20-20-20-Programmes 2020 auf 20% erhöht werden, wobei
gleichzeitig
die Treibhausgasemissionen um 20% gesenkt und die Energieeffizienz um 20%
verbessert
werden soll.
Im Rahmen
des strategischen Energietechnologieplans (SET-Plan) ist die EU bemüht,
Technologien zur Erschließung von Energiequellen mit niedrigem
Kohlenstoffanteil zu
fördern, um damit die Abhängigkeit vom fossilen Brennstoffmarkt zu
verringern.
Die
EU arbeitet derzeit an einer Agenda für 2030 und einer Road-map für
die Energiepolitik
bis 2050, wobei ein Übergang zu einem nachhaltigen und sicheren
Energiesystem angestrebt
wird,
das nicht auf fossilen Brennstoffen basiert.
Zu den Fragen 8 bis 11:
Die
Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich
des
Bundesministeriums
für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).
Zu den Fragen 12 bis 15:
Steuerfragen
fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.
Zu den Fragen 16 bis 18:
Die
Entscheidung über den österreichischen Vertreter im Nabucco-Komitee
wird vom
federführenden
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend koordiniert.