4049/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

                                                                                                        

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am                          11. Dezember 2009 unter der Zahl 3940/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vertuschung eines Brandanschlages in Klagenfurt“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Untersuchungsbericht der Abteilung II/BK/6, Büro für Kriminaltechnik, des Bundesministeriums für Inneres, vom 19. Juni 2008, welcher die chemische Untersuchung von Brandschuttproben zum Brandgeschehen am 12. Juni 2008 im Asylwerberheim, zum Gegenstand hat, wurden die Verbindungen 3-Methylhexan und Methylcyclohexan in geringer Konzentration detektiert, welche u.a. in zahlreichen brennbaren Flüssigkeiten, wie z.B. Kfz-Benzin vorkommen, aber auch durch Pyrolysevorgänge entstehen. Die für Kfz-Benzin typischen Verbindungen wurden nicht oder nur in sehr geringer Konzentration detektiert. Über die Herkunft (der in Spuren festgestellten Verbindungen) können daher keine gesicherten Angaben gemacht werden.

 

Zu Frage 2:

Ja.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Der erwähnte Untersuchungsbericht, trägt das Approbationsdatum 26 Juni 2008, wurde am 27. Juni 2008 an das LKA Kärnten, Ermittlungsbereich 08 „Brand“ übermittelt und ist dort am 1. Juli 2008 vorgelegen.

 

Zu Frage 6:

Ja.

 

Zu Frage 7:

Die bei der Brandursachenermittlung erhobenen Befunde, der Einsatz eines Brandmittelspürhundes und die chemische Untersuchung des Brandschuttes ergaben keine Anhaltspunkte für die Verwendung von Brandbeschleunigern.

 

Zu Frage 8:

Nach den dem Bundeskriminalamt zur Verfügung stehenden Informationen wurde dieses Gutachten im Auftrag der StA Klagenfurt erstellt.

 

Zu Frage 9:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 10:

Das Landeskriminalamt Kärnten erhielt im Zeitraum Ende November/ Anfang Dezember 2008 von diesem Gutachten Kenntnis.

 

Zu Frage 11:

Über Auftrag der StA Klagenfurt und aus eigenem Antrieb wurden zahlreiche Ermittlungen von LKA und LVT Kärnten geführt.

 

Zu Frage 12:

Der Leiter des Landeskriminalamtes Kärnten hatte in dieser Angelegenheit mehrfach mit Medien Kontakt. Ohne konkrete Angaben zu Datum und Medium kann die Frage nicht beantwortet werden.

 


Zu Frage 13:

Es wurden ca. 20 Zeugen einvernommen, davon 7 bis zur Abgabe des Anlassberichtes vom 4. August 2008. Weitere Zeugen wurden nach Bekanntwerden des Gutachtens des Sachverständigen Schuster-Szentmiklosi befragt.

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit hat am 11. Dezember 2009 eine Evaluierung der Amtshandlung in Auftrag gegeben. Im Zuge der Evaluierung wurde kein Hinweis auf eine allfällige Vertuschung eines Brandanschlags gefunden. Das Ergebnis wird auch an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt übermittelt.

 

Zu den Fragen 17 bis 23:

Feuerpolizeiliche Vorschriften fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Der Vollzug dieser Vorschriften hinsichtlich Betreuungsstellen des Bundes obliegt  der jeweils örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

 

Zu Frage 24 :

Polizeiliche Ermittlungen werden unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Opfers geführt.