4052/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Dr. Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 11. Dezember 2009 unter der Zahl 3972/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „DNA-Analyse zur Überprüfung eines Verwandtschaftsverhältnisses“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Der Wortlaut des § 18 Abs. 2 AsylG 2005 idF BGBl. I Nr. 122/2009 wie auch die parlamentarischen Materialien sprechen eindeutig nur von einer freiwilligen Möglichkeit des DNA-Nachweises für den Fremden. Die Behörde hat den Fremden über diese Möglichkeit zu belehren. Die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage stellen klar, dass das fehlende Verlangen des Fremden nach einer solchen Analyse keine Verletzung der Mitwirkungspflicht am Verfahren darstellt.

 

Zu den Fragen 3 bis 10:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.