4059/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Graf, Dr. Rosenkranz, Neubauer und Kollegen haben am 11. Dezember 2009 unter der Zahl 3983/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufenthaltsbewilligung für Aliyev aufgrund einer Ministeriumsweisung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6 und 14 bis 17:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.

 

Zu den Fragen 7, 8, 10 bis 13:

Nein. Am 3. September 2007 wurde die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich auf Anfrage darüber informiert, dass auf der Basis der bisherigen Ergebnisse der justiziellen Prüfung, der fremdenrechtlichen Prüfung und des bisherigen Verhaltens des Betroffenen gegen die Erteilung des Aufenthaltstitels keine Bedenken aus der Sicht der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehen.

 

Zu Frage 9:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.


Zu Frage 18:

88.904.

 

Zu Frage 19:

Das Fremdeninformationssystem (FIS) ist eine Datenbank, aus der Verfahrensverläufe nicht entnommen werden können. Jedoch sind die Behörden gemäß § 73 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) verpflichtet, über Anträge von Parteien ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen den Bescheid zu erlassen.

 

Zu Frage 20:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.