4076/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlamentsdirektion
1017 Wien
GZ: BVT-1-RE/13614/2009
Wien, am Februar 2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Graf, Dr. Rosenkranz, Neubauer und Kollegen haben am 11. Dezember 2009 unter der Zahl 4030/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personenschutz für ehemalige kasachische Botschaftsangehörige“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 21:
Die Anfrage betrifft einen Sachverhalt, der Gegenstand eines bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängigen Verfahrens ist. Auf Grund des laufenden Ermittlungsverfahrens und der Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Abgesehen davon, dass keine statistischen Aufzeichnungen in Bezug auf die Anzahl der in dieser Causa eingesetzten Beamten sowie über die dafür aufgewendeten Stunden vorliegen, können diesbezügliche Fragen allein schon aus kriminaltaktischen Überlegungen nicht beantwortet werden.
Darüber hinaus erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Beantwortung dieser Fragen unter anderem auch einen Vollzugsbereich betrifft, dessen Überprüfung gem. Art 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt.
Ich darf daher um Verständnis ersuchen, dass die Beantwortung nicht im Rahmen des Interpellationsrechtes nach Art. 52 B-VG erfolgen kann.