4077/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.02.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0254-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4021/J vom 11. Dezember 2009 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 11.:
Die federführende Zuständigkeit für handelspolitische Angelegenheiten liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, wobei mein Ressort – sowie andere auch – in den innerösterreichischen Koordinierungsprozess für die Erarbeitung der österreichischen Haltung in den relevanten EU-Gremien eingebunden ist.
Allgemein wird festgehalten, dass sich Österreich grundsätzlich gegen den Einsatz protektionistischer Maßnahmen als Mittel zur Bewältigung der Wirtschaftskrise ausspricht und diese Haltung auch aktiv in den relevanten EU-Ratsausschüssen vertritt.
Zu 12. bis 14.:
Seit dem 1. Jänner 1999 ist die Oesterreichische Nationalbank ein integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und damit, soweit die Aufgaben des ESZB betroffen sind, an die Richtlinien und Weisungen der Europäischen Zentralbank (EZB) gebunden.
Eine der Aufgaben des ESZB ist es, "die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten" (Art. 105 Abs. 2 EGV). Unter offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten ist nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht nur der von den nationalen Zentralbanken der EZB direkt übertragene Teil der Währungsreserven zu verstehen (vgl. Art. 30 ESZB-Satzung), sondern sämtliche seit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion von den nationalen Zentralbanken gehaltenen Währungsreserven.
Die nationalen Notenbanken und somit auch die Mitgliedstaaten des Euro-Raumes können über die Verwendung ihrer Währungsreserven nicht frei entscheiden. Der der EZB übertragene Teil der Währungsreserven kann von dieser uneingeschränkt verwaltet werden, für Geschäfte mit den übrigen Währungsreserven bedürften die nationalen Zentralbanken oberhalb eines bestimmten Betrages der Zustimmung der EZB.
Aufgrund der EU-Rechtslage ist für eine Heranziehung von Währungsreserven (gleichgültig für welchen Zweck) jedenfalls die Konsultation bzw. über einem bestimmten Betrag auch die Zustimmung der EZB erforderlich. Das Direktorium der OeNB ist diesbezüglich an die Weisungen der EZB gebunden.
Im Einklang mit diesen Bestimmungen hat die OeNB seit Beginn der Währungsunion bewusst Währungsreserven, die in Gold und Fremdwährungen gehalten wurden, in Euro-Aktiva umgeschichtet. Dadurch konnten Wechselkursgewinne realisiert bzw. potentielle Abschreibungserfordernisse reduziert werden.
Zu 15. bis 18.:
Im Zuge der Finanzkrise ist es verstärkt zu Diskussionen um die Funktion des US-Dollars als Leitwährung gekommen. Insbesondere die Länder China, Russland und Brasilien haben sich dafür ausgesprochen, dass künftig nicht nur der US-Dollar, sondern ein Währungskorb als Leitsystem für die Weltwirtschaft dienen soll, um so von Währungsschwankungen einer einzelnen Währung weniger abhängig zu sein.
Österreich steht derartigen Überlegungen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Allerdings handelt es sich um ein langfristiges Vorhaben, dessen Diskussion und mögliche Umsetzung auf internationaler Ebene erfolgen muss.
Mit freundlichen Grüßen