4083/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.02.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0256-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3954/J vom 11. Dezember 2009 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die Planung, Entwicklung und Umsetzung des Bauprojektes „Finanzamt 3/11 Schwechat Gerasdorf“ liegt in der Zuständigkeit der Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) weshalb die einzelnen Fragen nur insofern beantwortet werden, als diese in den Zuständigkeits-bereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Zu 1.:
Die geplanten Kosten für das
Projekt „Musterbüro Erdberg“ belaufen sich auf
Euro 1.065.780,77.
Zu 2.:
Eine Endabrechnung ist noch nicht erfolgt. Die tatsächlichen Kosten werden voraussichtlich unter den geplanten Kosten liegen.
Zu 3. und 4.:
Die BIG wurde durch die Projektleitung im Einvernehmen mit der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Finanzen mit der Errichtung eines Musterbüros beauftragt. Welche Firmen von der BIG mit der tatsächlichen Durchführung beauftragt wurden, ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.
Zu 5.:
Das Auftragsvolumen der SGN Bau GmbH betrug Euro 4.156,-- (laut Werkvertrag vom 24. August 2009 zwischen DBA Montagebau GmbH als Auftraggeber und SGN Bau GmbH als Auftragnehmer).
Zu 6. bis 9.:
Die jeweiligen Auftragsvolumina, die an andere Firmen ergingen und die Anzahl der Arbeiter, sind dem Bundesministerium für Finanzen mangels Zuständigkeit für die BIG nicht bekannt. Ebenso ist unbekannt, ob Arbeitserlaubnisse vorab überprüft wurden.
Zu 10.:
Bei einem Arbeiter bestand der Verdacht der illegalen Ausländerbeschäftigung.
Zu 11. bis 13.:
In den letzten Jahren wurden verstärkt Maßnahmen gesetzt, illegale Beschäftigung und Sozialbetrug zu senken. Dazu zählen sowohl verstärkte Kontrollen durch die Aufstockung der Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) als auch verschiedene legistische Maßnahmen. Auch in Zukunft soll durch verstärkte Kontrollen und ganzheitliche Bekämpfung der Schwarzarbeit massiv gegen jene Unternehmen vorgegangen werden, die sich nicht an die Gesetze halten.
Zu 14.:
Bei einem – wie im konkreten Fall in der Niederschrift bekannt gegebenen – monatlichen Gehalt in der Höhe von Euro 1.600,-- (Arbeiter, ohne Alleinverdienerabsetzbetrag, ohne Kinder) betragen die monatlichen Steuern und Beiträge inklusive der Arbeitgeberanteile knapp Euro 900,--.
Zu 15. bis 16.:
Auf die Beantwortung der Fragen 6. bis 9. wird verwiesen.
Zu 17. bis 18.:
Nein. Im Übrigen darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass das Bundesministerium für Finanzen keine Baufirmen, sondern die BIG mit der Durchführung beauftragt hat.
Mit freundlichen Grüßen