4084/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer           Wien, am      Jänner 2010

Parlament

1017 Wien

Wien,          . Februar 2010

GZ. BMF-310205/0255-I/4/2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3939/J vom 11. Dezember 2009 der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Für das Projekt Mercan wurden in den letzten Jahren keine Anträge im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens gestellt.

 

Im Zusammenhang mit der Errichtung des Wasserkraftwerkes Uzuncayir wurden zwar im letzten Jahr seitens eines österreichischen Exporteurs Anträge zur Absicherung der Anzahlungsgarantie (über rd. 4,2 Mio. €) und des Performance Bonds (über rd. 1,7 Mio. €) gestellt. Anträge im Zusammenhang mit der Lieferung der elektromechanischen Anlagen für dieses Projekt wurden keine gestellt.

 

Wegen der im Ausfuhrförderungsgesetz normierten besonderen Verschwiegenheits­verpflichtung (§ 5 Abs. 6 AusfFG) können keine näheren Details bekannt gegeben werden.

 


Zu 3. und 4.:

Aufgrund der umweltpolitischen Sensibilität des Projektes kam der AusfFG-Beirat nach ein­gehender Diskussion zu einer negativen Empfehlung an den Bundesminister für Finanzen, weshalb die Übernahme der beantragten Bundeshaftungen abgelehnt wurde.

 

Zu 5. und 6.:

Für die restlichen geplanten Staudämme wurden bis jetzt keine Garantieanträge gestellt.

 

Zu 7. bis 9.:

Für die Dersim-Staudamm-Projekte wurden ebenfalls keine Anträge gestellt, weshalb auch keine Überprüfung hinsichtlich der ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen vorgenommen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Pröll eh.