4089/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.02.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Strutz, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Dezember 2009 unter der Zahl 4035/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Brandstiftung in einem Asylantenheim in Klagenfurt“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt als zuständige Ermittlungsbehörde führt weiterhin ein Verfahren gegen unbekannte Täterschaft.

 

Zu Frage 2:

Der Untersuchungsbericht der Abteilung II/BK/6, Büro für Kriminaltechnik, im Bundesministerium für Inneres welcher die Brandursachenuntersuchung zum Brandgeschehen am 12. Juni 2008 im Asylwerberheim zum Gegenstand hat, trägt das Approbationsdatum 26. Juni 2008 und wurde am 27. Juni 2008 an das LKA Kärnten, Ermittlungsbereich 08 „Brand“ übermittelt.

Der Untersuchungsbericht besagt, dass der Brandausbruch auf die Garderobe am Nordwestende des Ganges einzugrenzen ist. Der Brand wurde durch heiße nachglühende Teilchen (wie z.B. glühende Zigarettenreste) oder beabsichtigt durch offene Flammen hervorgerufen. Es ergab sich kein Hinweis auf Rückstände brandunterstützender Flüssigkeiten.


Zu Frage 3:

Die unmittelbar nach dem Brand in alle Richtungen geführte technische Ursachenermittlung erbrachte keine Anhaltspunkte für die Verwendung von Brandbeschleunigern. Ein diesbezüglicher Verdacht wurde erst im Gutachten eines am 24. September 2008 von der StA bestellten Sachverständigen geäußert.

 

Zu Frage 4:

Bis zum Bekanntwerden des Inhalts des von der StA Klagenfurt in Auftrag gegebenen Gutachtens Ende November/ Anfang Dezember 2008 gab es keine Hinweise auf die mögliche Verwendung von Brandbeschleunigern.

 

Zu Frage 5:

Ja.

 

Zu Frage 6:

Die Erhebungen zum Brandgeschehen wurden über Auftrag der StA Klagenfurt vom Landeskriminalamt Kärnten und vom LVT Kärnten geführt.

Das Bundeskriminalamt wurde vom Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit am 11. Dezember 2009 mit der Evaluierung der Amtshandlung beauftragt. Der Evaluierungsbericht liegt bereits vor und wird auch der StA Klagenfurt zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 7 und 8:

Im vorliegenden Bericht der Evaluierungskommission werden allfällige Verdachtsmomente in diese Richtung widerlegt.