4090/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.02.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Dezember 2009 unter der Zahl 4036/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „unterschiedliche Funksysteme der Polizei" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Für die bessere Kommunikation zwischen dem analogen und digitalen Funksystem wurden spezielle Arbeitsplätze für Einsatzleitstellen (LineDispatcher) sowie technische Einrichtungen für die Überleitung der Funkgespräche in die jeweils andere Technologie beschafft. Weiters wurden für die Ausstattung der im Grenzbereich zu Niederösterreich eingesetzten bzw. der überörtlich agierenden Einsatzkräfte dem Landespolizeikommando Burgenland 180 Stk. TETRA Digitalfunkgeräte zugewiesen. Überdies wird der weitere Ausbau des BOS Digitalfunk Systems vom Bundesministerium für Inneres vorangetrieben.
Zu Frage 3:
Seitens des Bundesministeriums für Inneres wird ein verstärkter Bedarf einer organisationsübergreifenden Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gesehen. Daher wird ein gemeinsamer Ausbau mit den für das Rettungs- und Feuerwehrwesen zuständigen Ländern angestrebt, wobei das Bundesministerium für Inneres auf die speziellen Situationen in den einzelnen Bundesländern Rücksicht nimmt.
Die steiermärkische Landesregierung hat dazu auch bereits einen positiven Beschluss gefasst, der vom Landtag der Steiermark im Jänner dieses Jahres zur Kenntnis genommen wurde. Mit den restlichen Bundesländern werden laufend Gespräche, respektive Verhandlungen geführt.
Der weitere Roll-Out ist somit auch sehr stark von den Ausbauplänen und Interessen der einzelnen Bundesländer abhängig. Seitens des Bundesministeriums für Inneres wird ein möglichst rascher österreichweiter Roll-Out angestrebt.
Zu Frage 4:
Durch das Bund-Länder-Modell werden die Kosten und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und den Bundesländern geteilt. Nach diesem Modell verantworten die Länder die Kosten für die Standortinfrastruktur und der Bund bzw. das Bundesministerium für Inneres für das eigentliche Funknetz. Die Gebühren, die an den Netzbetreiber TETRON für die Bereitstellung des Funkdienstes zu entrichten sind, belaufen sich derzeit auf ca. € 10,7 Mio. Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Ausbaustand und wird nach dem österreichweiten Vollausbau ca. € 36 Mio. p.a. betragen.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu den Fragen 6 und 7:
Es ist bekannt, dass die Laufzeit von Akkus, insbesondere älterer Modelle, mit der Anzahl der Ladevorgänge kontinuierlich abnimmt. Daher wurden dem Landespolizeikommando Burgenland 230 neue bzw. neuwertige Akkus für die dort eingesetzten analogen Motorola Funkgeräte zugewiesen.