4100/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 15. Dezember 2009 unter der Zahl 4155/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 2:

3933.

Eine regionale Auswertung ist erst ab dem Jahr 2004 möglich.

Wien

Stmk

Sbg

Ktn

Tirol

Vbg

Bgld

Summe

1150

303

356

337

223

162

259

105

52

2947

 

Zu Frage 3:

Mit Stichtag 01.01.2010 gab es 3774 sonstige Abfrageberechtigte. Eine über die Beantwortung der Frage 2 hinausgehende regionale Auswertung ist nicht verfügbar.


Zu Frage 4:

Eine bescheidmäßige Abweisung eines Antrages war bislang  zehnmal erforderlich. 2009 mussten fünf Anträge bescheidmäßig abgelehnt werden. Weitere unberechtigte Anträge wurden nach Darstellung der Rechtslage zurückgezogen. Gründe für die Zurückziehung waren zumeist, dass die Antragsteller falsche Vorstellungen von den Möglichkeiten einer solchen Abfrage hatten oder einsahen, dass sie keinen mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmenden Bedarf glaubhaft machen können.

 

Zu Frage 5:

Bisher wurde an 40 Antragsteller mit Sitz im EU-Ausland die Berechtigung eingeräumt, davon 39 Antragsteller aus Deutschland und 1 Antragsteller aus Schweden. Es handelte sich dabei um  Rechtsanwälte, Banken, Detekteien, Inkassobüros und  sonstige Dienstleistungsunternehmen.

 

Zu Frage 6:

52. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 7:

7. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 8:

43. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 9:

56. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 10:

71. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 11:

40. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 12:

2339. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 13:

33. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.


Zu Frage 14:

42. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 15:

359. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 16:

13. Diese Vereine fallen in folgende Kategorien: gemeinnützige Hilfsorganisationen, Rettungsdienste, Kraftfahrvereinigungen sowie Dachorganisationen österreichweit tätiger Genossenschaften und Bauvereine. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 17:

Neben den oben bereits genannten sind sonstige Abfrageberechtigte insbesondere folgenden Branchen zuzurechnen: Gesetzliche berufliche Interessensvertretungen, Energieversorgungsunternehmungen, Verkehrsbetriebe, Arbeitsvermittlung, Krankenhäuser,  Fahrschulen und sonstige Dienstleistungsunternehmen.

 

Zu den Fragen 18, 30 und 31

Im Jahr 2009 wurden in Summe 2.459.134 Abfragen  durch sonstige Abfrageberechtigte durchgeführt.           

Branchenbezeichnung

Abfragen

Auskunfteien

                  12.720

Bank

                  49.783

Detekteien

                    1.838

Fahrschule

                156.211

Inkassobüros

                118.845

Immobilien-Vermittler-Treuhänder

                    9.546

Vermessungswesen

                    1.635

Notare

                      743

Rechtsanwälte

                280.350

Sonstige

             1.034.143

Vereine

                  32.091

Versicherung

                758.952

Versicherungsmakler

                    1.066

Wirtschaftstreuhänder

                      278

Ziviltechniker

                      933

 

              2.459.134

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Auf Basis der monatlichen Abrechnung wird mit statistischen Mitteln erhoben, ob es im Schnitt zu grob abweichenden Durchschnittswerten gekommen ist. Verdachtsmomente werden eingehend geprüft.  Ergibt die statistische Erhebung keine Auffälligkeiten, wird nach dem Zufallsprinzip geprüft. Eine Anzeige führt selbstverständlich ebenfalls zu einer Überprüfung. 2009 wurden zwei Dutzend derartige Überprüfungen durchgeführt. Es ist beabsichtigt, 2010 in zumindest derselben Anzahl Überprüfungen durchzuführen.

 

Zu Frage 21:    

Von den positiv erledigten Anträgen war es 2009 nicht erforderlich, einen vom Antragsteller namhaft gemachten Verantwortlichen abzulehnen.

 

Zu Frage 22:   

Anzahl

 Branche

7

Auskunfteien

49

Bank

43

Detekteien

379

Fahrschule

39

Inkassobüros

276

Immobilien-Vermittler-Treuhänder

38

Vermessungswesen und Ziviltechniker

36

Notare

2359

Rechtsanwälte

355

Sonstige

9

Vereine

47

Versicherungen

63

Versicherungsmakler

26

Wirtschaftstreuhänder

 

Zu den Fragen 23 und 24:  

Es wurde für den Zugang zum ZMR gemäß § 9 MeldeV eine umfassende technische Spezifikation definiert, die auch alle Sicherheitsauflagen nach dem aktuellen Standard umfasst. Wenn diese technischen Auflagen nicht erfüllt werden, wird der Zugang zum ZMR nicht aufgeschaltet. Bisher haben alle sonstigen Abfrageberechtigten diese Standards erfüllt. Es gab 2009 keinen Anlass für weitere Kontrollen gemäß § 9 MeldeV.

 

Zu den Fragen 25, 26 und 28:

Keine.

 

Zu Frage 27:

Keines.

 

Zu Frage 29: 

Im Jahr 2009 wurden in Summe 32.246.976 Abfragen durch Gemeinden und sonstige abfrageberechtigte Behörden durchgeführt.


Zu Frage 32:     

2008:   € 6.803.527 (siehe Beantwortung der Anfrage 520/J XXIV.GP)

2009:    € 7.128.555

2010:    Es werden Ausgaben in ähnlicher Höhe erwartet.

 

Zu Frage 33:   

Mit Stichtag 01.01.2010 waren in Summe 23.236 Auskunftssperren gesetzt. Eine Auskunftssperre ist 2 Jahre lang gültig; wird kein Antrag auf Verlängerung gestellt, wird die Auskunftssperre inaktiv. Da die Genehmigung in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, kann nicht beantwortet werden, wie viele Anträge abgelehnt wurden, bzw. falls Anträge abgelehnt wurden, welche Gründe dafür maßgeblich waren. Eine Auswertung nach Bundesländern ist nicht möglich.

 

Zu Frage 34:

Soweit eine Auskunftssperre nicht von Amts wegen veranlasst wird, hat der Antragsteller             € 13,20 an Antragsgebühren zu entrichten. Zusätzlich zur Antragsgebühr sind noch Beilagengebühren in der Höhe von € 3,60 je Bogen bis zu höchstens € 21,80 einzuheben, wenn dem Antrag solche angeschlossen sind.

 

Zu den Fragen 35 und 37:        

Von sonstigen Abfrageberechtigten wurden Kostenersätze und Verwaltungsabgaben in der Höhe von € 3.398.905,-- eingehoben. Eine Auswertung getrennt nach Kostenersatz und  Verwaltungsabgaben ist nicht möglich. Es wird von einer leichten Steigerung der Einnahmen ausgegangen.

 

Zu Frage 36:       

Von Behörden wurden Einnahmen in der Höhe von € 404.012,-- erzielt. Ein ähnlicher Betrag wird auch für 2010 erwartet.

 

Zu Frage 38:     

Aus dem Titel E-Government konnten im Jahr 2009 € 300.000,- erzielt werden. Ein ähnlicher Betrag  wird auch für 2010 erwartet.

 

Zu den Fragen 39 und 40:

Der Beantwortung der Fragen 48 bis 50 in der Anfragebeantwortung AB 3941/XXII.GP ist nichts hinzuzufügen.