4103/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 

S91143/475-PMVD/2009  9. Februar 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Dezember 2009 unter der Nr. 4163/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einsatz des Österreichischen Bundesheeres zur Luftraumsicherungsoperation ‚DÄDALUS 2009’" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 4 bis 8 und 11 bis 12:

Die Luftraumsicherungsoperation erfolgte im Rahmen der allgemeinen Einsatzvorbereitung in Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur militärischen Luftraumüberwachung nach § 26 Militärbefugnisgesetz


Zu 2 und 3:

Es wurde kein Einsatz zur militärischen Landesverteidigung nach § 2 Abs 1 lit a i.V.m § 56 Z 1 Wehrgesetz 2001 verfügt.

Zu 9 und 10, 16 bis 19:

Im Hinblick darauf, dass eine Beantwortung dieser Fragen, detaillierte Rückschlüsse auf die militärische Infrastruktur, das eingesetzte Personal und damit auf einsatzrelevante Grundlagen des Bundesheeres zulassen würde, ersuche ich im Verständnis, dass eine Beantwortung aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht möglich ist.

 

Zu 13 bis 15:

Der Einsatz dauerte vom 19. Jänner bis 05. Februar 2009. In den Gesamtkosten – rund drei Mio Euro – sind Flugstunden enthalten, die auch im Rahmen des normalen Flugstundenkontingents angefallen wären. An Mehrdienstleistungen wurden 290.550 Euro abgegolten.

Zu 20:

Die Militärpiloten hatten im Rahmen ihrer Befugnisse den Auftrag, widerrechtlich in das Flugbeschränkungsgebiet eingeflogene Luftfahrzeuge abzufangen, zu identifizieren, zu dokumentieren bzw. mit den Piloten Kontakt aufzunehmen.

Zu 21 bis 23:

Ich verweise auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr.116/J (Nr. 128/AB XXIII. GP.).

Zu 24:

Es wurden vier Piloten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde wegen Verletzung des Flugbeschränkungsgebietes angezeigt.

Zu 25 und 26:

Nein.


Zu 27 bis 29:

Soldaten, die im Assistenzeinsatz oder im Flugdienst eingesetzt sind, haben Anspruch auf eine besondere Hilfeleistung nach dem Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz. Die einmalige Geldleistung des Bundes beträgt 109.009,3 Euro.