4107/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.02.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0293-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4137/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personalanforderungsrechnung 2009 (PAR 2)“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 9:
Das Justizressort verwendet bereits seit Mitte der 1970er-Jahre Steuerungsmechanismen für die Optimierung der Planstellenverteilung und des Personaleinsatzes. Zur Gewährleistung eines effizienten Personalmanagements stehen im Justizressort
· das Betriebliche Informationssystem (Geschäftsanfall der Gerichte und Staatsanwaltschaften samt Bearbeitungsstatus bzw. Erledigungen) und
· die sogenannten Verwendungsdaten (Verwendungsausmaß der Bediensteten in den einzelnen Geschäftssparten)
als Informationsquellen zur Verfügung.
Zur Optimierung dieser Steuerungsmechanismen war es in der Folge erforderlich, zusätzlich zu den verknüpften Daten aus dem Betrieblichen Informationssystem und den Personalinformationssystemen den tatsächlichen Zeitaufwand für die Abwicklung unterschiedlicher Arten von Geschäftsfällen zu erheben. Diese erstmalige Personalanforderungsrechnung (kurz: PAR) für Richter/Richterinnen und Rechtspfleger/Rechtspflegerinnen wurde jährlich seit 1994 für Bezirksgerichte, seit 1996 auch für alle Landesgerichte erstellt. Die PAR enthält Informationen über
· den Zeitaufwand für infrastrukturelle Tätigkeiten, die arbeitsmengenunabhängig anfallen (Führungsaufgaben, Fortbildungsaufwand, Amtstags- und Gerichtstagstätigkeit, etc.);
· variable Tätigkeiten, die vom Geschäftsanfall abhängig sind;
· den tatsächlichen Zeiteinsatz;
· den Auslastungsgrad (= Verhältnis der errechneten Vorgabezeit zur IST-Leistungszeit bzw. zur Planstellenzahl).
Nach mehr als 15 Jahren war es angezeigt, dieses bewährte und anerkannte Modell einer „Generalüberholung“ zu unterziehen. Die zu diesem Zweck notwendige händische Erfassung der Arbeitszeiten von 850 Richtern/Richterinnen und Staatsanwälten/Staatsanwältinnen über sechs Monate hinweg war aufwändig und musste zusätzlich zur ohnehin in vielen Bereichen schon hohen Arbeitsbelastung bewerkstelligt werden. Auch in verschiedenen Arbeitsgruppen und im Lenkungsausschuss war intensive Arbeit notwendig. Nach Aufarbeitung der erfassten Daten sowie ausführlichen Schritten zur Plausibilisierung und Kontrolle der Ergebnisse in zahlreichen Sitzungen mit Vertretern des externen Beratungsunternehmens, der Standesvertretungen und des Bundesrechenzentrums liegen nunmehr vorläufige Ergebnisse auf Basis des Geschäftsanfalls des Jahres 2008 vor.
Für das Jahr 2008 errechnet sich ein vorläufiger bundesweiter Fehlbestand von rund 50 Planstellen auf Ebene der Bezirksgerichte bzw. von rund 140 Planstellen auf Ebene der Landesgerichte; insgesamt sind dies (auf Basis 2008) vorläufig rund 190 fehlende Planstellen für Richter/Richterinnen. Für den Bereich der Staatsanwaltschaften ermittelt sich (ebenfalls auf vorläufiger Basis 2008) ein zusätzlicher Fehlbestand von rund 60 Planstellen für Staatsanwälte/Staatsanwältinnen. Die Ermittlung des Fehlbestandes auf Basis 2009 ist derzeit im Gange.
Wie mittlerweile aus den Medien bekannt ist, hat der Bundesminister für Finanzen, Vizekanzler Dr. Pröll, vor wenigen Wochen angesichts der anstehenden Wirtschaftsgroßverfahren auf mein nachdrückliches Ersuchen zugestimmt, dem Justizressort die finanziellen Ressourcen für insgesamt 70 zusätzliche Planstellen zur Verfügung zu stellen. Im ersten Schritt sollen die finanziellen Ressourcen für 30 zusätzliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, nämlich 15 Akademiker/Akademikerinnen (mehrheitlich Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, aber auch Richter/Richterinnen) und 15 Kanzleibedienstete zur Verfügung gestellt werden. In einem zweiten Schritt sollen weitere 40 zusätzliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, nämlich 20 Akademiker/Akademikerinnen sowie 20 Kanzleibedienstete folgen.
Zur Vermeidung von Missverständnissen sei festgehalten, dass durch diese Maßnahme ausschließlich den Personalmehrerfordernissen im Zusammenhang mit Wirtschaftsstrafsachen Rechnung getragen werden soll, nicht jedoch auch die insgesamt bestehenden Personalmehrerfordernisse abgedeckt werden können.
Ich werde mich daher mit ganzer Kraft und unter Verwendung der Ergebnisse der PAR II weiterhin dafür einsetzen, dass dem Justizressort jene Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die es zur Aufrechterhaltung seines hohen Standards im Dienste der Rechtspflege benötigt.
. Februar 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)