4108/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0294-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4146/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Aufwendungen für Kabinette 2009“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

 

Nachstehende Personen sind gegenwärtig als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Büro beschäftigt:


Funktion

Name

Beginn DV

Grundlage

Kabinettschef

OStA Mag. Georg Krakow

16.01.2009

RStDG

Pressesprecherin

Maga. Katharina Swoboda

15.12.2008

Sondervertrag gemäß § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiter und Pressesprecher

Mag. Paul Hefelle

02.01.2009

Sondervertrag gemäß § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiterin
und KC-Stellvertreterin

Maga. Birgit Bürger

16.01.2009

Arbeitsleihvertrag mit der Wirtschaftskammer Österreich

Persönl. Mitarbeiter und KC-Stellvertreter

Dr. Johannes Rehulka

03.12.2008

Sondervertrag gemäß § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiterin

Rev.Insp. Maga.Cornelia Leitner

15.12.2008

BDG 1979,

Dienstzuteilung

Protokollchef

ADir HR Otto Müller

durchgehend

BDG 1979

 

Zu 5:

Die Gesamtkosten, das sind die Bezüge inkl. allfälliger Zulagen, Aufwandsentschädigungen, Vergütungen für Überstunden, darüber hinaus Sonderzahlungen und Dienstgeberanteile sowie die auf Grund des Arbeitsleihvertrages zu refundierenden Personalkosten der im Justizressort tätigen Kabinettsmitarbeiter/-innen beliefen sich im Zeitraum 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 auf insgesamt 547.294,39 Euro.

Zu 6 bis 8:

Der Organisationseinheit „Ministerbüro“ sind insgesamt weitere sieben Bedienstete, davon drei als Sekretariats- bzw. Schreibkräfte, zwei im Empfangsbereich als Amtsgehilfen und zwei als Dienstkraftwagenlenker tätig, wobei ein Kraftfahrer auf Grundlage eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt ist.

 

. Februar 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)