411/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am      Februar 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0168-I/4/2008

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 362/J vom 3. Dezember 2008 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 4., 6., 8. und 9.:

Mit folgenden Unternehmen beziehungsweise externen Beratern wurden im anfragerelevanten Zeitraum neben den bereits in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 1286/J vom 6. Juli 2007 und Nr. 3870/J vom 14. März 2008 genannten Vertragsverhältnissen nachstehende Beraterverträge abgeschlossen. Soweit dabei im angefragten Kalenderjahr 2007 Kosten angefallen sind, wird auf die Beantwortung der genannten schriftlichen parlamentarischen Anfragen durch meinen Amtsvorgänger verwiesen, hinsichtlich des Kalenderjahres 2008 sind die bis zum Einlangen der gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage angefallenen Kosten jeweils bei der Beschreibung des einzelnen Vertragsverhältnisses angeführt, wobei hinsichtlich der budgetären Bedeckung darauf hingewiesen wird, dass die Abrechnung der Leistungen unter dem jeweiligen VA-Ansatz des BFG erfolgte.


 

Aus einem mit der Egon Zehnder International GmbH abgeschlossenen Vertrag hinsichtlich der Beratung bei der Suche eines Vorstandsmitgliedes der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) sind Kosten in der Höhe von € 37.200,-- erwachsen. Auch betreffend die Suche eines Geschäftsführers beziehungsweise einer Geschäftsführerin der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG), die Suche eines CEO der Kommunalkredit Austria AG sowie die Suche eines Aufsichtsratsvorsitzenden der Kommunalkredit Austria AG wurde die Beratungsleistung der Egon Zehnder International GmbH in Anspruch genommen, wobei daraus Kosten in der Höhe von € 25.680,-- beziehungsweise in den beiden letztgenannten Fällen jeweils € 22.800,-- angefallen sind.

 

Weiters wurde mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH in Fortsetzung der bewährten Praxis ein neuerlicher Vertrag über die Beratung und Mitwirkung bei oder im Zusammenhang mit Ausgliederungsprojekten des Bundes einschließlich Privatisierungsprojekten (Organisations-, Leistungs- und Vermögensprivatisierung), der Durchführung des Beteiligungs- und Finanzcontrollings des Bundes gemäß § 15b BHG, betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und fiskalpolitischen Fragestellungen aller Art im Zusammenhang mit Bundesbeteiligungen oder sonstigen Finanzierungen sowie sonstigen Organisations- und Restrukturierungsprojekten des Bundes sowie bei Maßnahmen der Strukturpolitik abgeschlossen. Daraus resultierten im Jahr 2008 Kosten in der Höhe von € 582.730,94.

 

Für die Unternehmensbewertung Planai-Hochwurzen-Bahnen GmbH wurde die Deloitte Corporate Finance Advisory GmbH hinzugezogen. Die daraus resultierenden Kosten belaufen sich auf € 24.330,41.

 

Die Trigon Entwicklungs- und Unternehmensberatung GmbH hat das Bundesministerium für Finanzen im Sommer 2008 bei der Durchführung einer Kundenbefragung beraten. Für die professionelle inhaltliche Begleitung, das Projektmanagement und die technische Durchführung inklusive der Erstellung der entsprechenden Auswertungen – im Bundesministerium für Finanzen ist das Fachwissen für Marktforschung nicht abgedeckt – sind dabei Kosten in der Höhe von € 38.341,76 angefallen.

 

Für die Hinzunahme von externem Know-How bei der Erstellung und Überarbeitung der Projekt- und Programmmanagement-Richtlinie hat Roland Gareis Consulting € 12.240,-- verrechnet.


 

Für die Umsetzung der parlamentarischen Entschließung E 34-NR/XXIII.GP vom 6. Juli 2007 wurde die Expertise des international anerkannten Experten Paul Hohnen hinzugenommen. Auftrag war neben der Unterstützung des Bundesministeriums für Finanzen in dieser Angelegenheit die Entwicklung eines Best Practise Modells, wobei ein Pauschalhonorar in der Höhe von € 20.000,-- vereinbart wurde. Über die Ergebnisse wurde in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3484/J vom 31. Jänner 2008 zum Zwischenstand der Umsetzung sowie im Umsetzungsbericht des Bundesministers für Finanzen vom 7. Juli 2008 an den Hauptausschuss des Nationalrates ausführlich berichtet.

 

Die Expertise der Statistik Austria wurde im Kalenderjahr 2008 betreffend die Erstellung einer Beamtenpensionsprognose bis 2060, zur Ermittlung des gesamtösterreichischen Haushaltsergebnisses nach ESVG95, untergliedert in 4 Teilsektoren und weitere Untergliederung in das Ergebnis für den Bund, die einzelnen Länder und die Gemeinden landesweise sowie hinsichtlich der Mitwirkung an der Vorbereitung des § 21 FAG 2005 bzw. 2008 betreffend die Ermittlung der Finanzkraft der einzelnen Gemeinden im Sinne des § 21 Abs. 5 FAG 2005 bzw. 2008 und Berechnung der Höhe der Finanzzuweisung gemäß § 21 Abs. 2 und 7 FAG 2005 bzw. § 21 Abs. 3 und 8 FAG 2008 hinzugekauft. Dabei sind Kosten in der Gesamthöhe von € 46.333,75 angefallen.

 

Das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche wurde erneut beauftragt, einerseits Trainingsseminare für Führungskräfte aus den Reformländern Südosteuropas und auch Asiens insbesondere zu den Themenbereichen österreichische und europäische Wirtschaftspolitik abzuhalten, um damit die Südosteuropakompetenz sowie mittelbar die Wirtschaftsbeziehungen Österreichs weiter auszubauen und vor allem auch Wien als Kompentenzstandort für Südosteuropa und Asien zu stärken, andererseits im Rahmen des Global Development Network tätig zu werden. Dafür wurden im Kalenderjahr 2008 in Summe € 72.846,50 bezahlt.

 

Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung WIFO wurde beauftragt, aus einer volkswirtschaftlichen Analyse und Bewertung von Verwaltungsreformprogrammen mögliche Handlungsempfehlungen für ein weiteres Vorgehen bei Verwaltungsreformen in Österreich abzuleiten. Dafür wurden Kosten in der Höhe von € 61.300,-- verbucht.

 

Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung WIFO wurde weiters beauftragt, die Dynamik von Transaktionen und Preisen auf den Futures-Märkten für Erdöl, Weizen, Mais und Reis, insbesondere die Entwicklung in den vergangenen Jahren, zu untersuchen. Auf Basis der Ergebnisse der Untersuchungen werden die Stabilisierungseffekte einer Finanztransaktionssteuer im Hinblick auf Rohstoffpreise abgeschätzt sowie der mögliche fiskalische Ertrag einer solchen Steuer. Zum Zeitpunkt des Einlangens der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage sind noch keine endgültigen Ergebnisse vorgelegen. Die Kosten für diese Studie belaufen sich auf € 41.700,--.

 

Unter der Federführung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend hat die High Level Group, an der auch das Bundesministerium für Finanzen beteiligt ist, beim wissenschaftlichen Konsortium aus WIFO, Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel der Karl-Franzens-Universtität Graz und Technischer Universität Wien eine wissenschaftliche Studie zur österreichischen Haltung zum Klima- und Energiepaket der EU in Auftrag gegeben, wobei das Bundesministerium für Finanzen einen entsprechenden finanziellen Anteil, nämlich in Summe € 4.600,--, zu tragen hatte.

 

Für Beratungsleistungen durch die Technische Universität Wien (Fachbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik) im Zusammenhang mit der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) sind im Kalenderjahr 2008 Kosten in der Höhe von € 480,-- angefallen.

 

Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik wurde vom Bundesministerium für Finanzen mit der fachlich wissenschaftlichen Unterstützung bei der Aktualisierung der Klimadatenbank der Bodenschätzung auf Basis der Klimadaten der ZAMG und des Hydrographischen Zentralbüros sowie mit wissenschaftlich-klimatologischen Untersuchungen zu den regionalen Änderungen des Klimas auf Basis der aktualisierten Daten, zum Weinbauklima sowie zu diversen Klimaparametern beauftragt. Die Bodenschätzungsergebnisse sind eine wesentliche Grundlage für die landwirtschaftlichen Einheitswerte. Weiters sind bei der Einheitsbewertung die regionalen klimatologischen Verhältnisse z. B. bei der Wein- und Obstbaubewertung zu berücksichtigen. Im Kalenderjahr 2008 sind hierbei Kosten in der Höhe von € 20.000,-- angefallen.

 

Für die Abwicklung der komplexen Bauvorhaben der Restfertigstellung der Neuerrichtung des AKH Wien war spezifisches Know How, insbesondere in der Kostenrechnung und im Rechnungswesen, erforderlich, das im Bundesministerium für Finanzen in der erforderlichen Spezifizierung nicht vorhanden ist und nur befristet benötigt wurde. Dkfm. Sepp Strasser wurde daher mit der betriebswirtschaftlichen Beratung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Totalübernehmervertrags vom 20. Februar 2006 zwischen der ARGE AKH (Bauherr) und der VAMED MT über die Restfertigstellung der Neuerrichtung des AKH Wien beauftragt, wobei für die Leistungserbringung im Kalenderjahr 2008 Kosten in der Höhe von € 79.800,-- angefallen sind. Dkfm. Sepp Strasser hat das Bundesministerium für Finanzen auch hinsichtlich des Rechnungsabschlusses des Bundespensionsamtes gemäß § 8 Abs. 3 BPAÜG beraten und dabei sein in der erforderlichen Spezifizierung im Bundesministerium für Finanzen nicht verfügbares Know-How eingebracht. Die diesbezüglichen Kosten belaufen sich auf € 14.586,--.

 

Für die im Regierungsprogramm der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode vorgesehene Ausweitung der Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ – hinsichtlich derer aus dem bereits in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 894/J vom 5. Juni 2007 beschriebenen Dienstleistungsvertrag im Jahr 2008 Kosten in der Höhe von € 49.995,76 für eine Folgeerfassung durch die ICG Infora Consulting Group GmbH angefallen sind – auf Bürgerinnen und Bürger wurde für die methodische Adaptierung des Standardkostenmodells die Beratungsleistung der Forges Scharitzer KEG in Anspruch genommen, wobei hierfür bislang Kosten in der Höhe von € 5.040,-- angefallen sind.

 

In der Aufzählung sind Personalentwicklungsleistungen, welche in erster Linie aus diversen Aus- und Weiterbildungsseminaren, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwecks der fachlichen Kompetenzsteigerung sowie des Ausbaus der so genannten soft skills zur Verfügung gestellt wurden, und Sprachtrainings bestehen, nicht berücksichtigt. Zum einen ist nämlich davon auszugehen, dass es sich dabei um keine von der Fragestellung umfassten Beratungsleistungen handelt, zum anderen muss infolge der Vielzahl der dazu verbuchten Einzelbelege aus Gründen der Verwaltungsökonomie von einer detaillierten Aufzählung der einzelnen Veranstaltungen Abstand genommen werden.

 

Weiters wird darauf hingewiesen, dass Dienstleistungsverträge, die ausschließlich im Zusammenhang mit EDV-Projekten abgeschlossen wurden, sowie Dienstleistungsverträge, die sich aus der Erfüllung spezialgesetzlicher Verpflichtungen ergeben, wie zum Beispiel jene für die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von der Aufzählung ebenfalls ausgenommen sind.

 


Zu 2., 5. und 10.:

Es ist unbestritten, dass das Bundesministerium für Finanzen über hervorragend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt. Die Entscheidung, zu einem bestimmten Projekt oder auch nur einer Phase eines solchen einen externen Berater hinzuzuziehen, zielt jedoch nicht darauf ab, interne Ressourcen zu ersetzen. Vielmehr geht es dabei um eine sinnvolle Ergänzung. Die betriebswirtschaftlichen Vorteile liegen dabei auf der Hand: die Vermeidung von unnötigen Bereitschaftskosten, Zeitersparnis und Erfolgswirksamkeit sind hier nur einige Gründe, die für eine solche Vorgangsweise sprechen.

 

Im Bundesministerium für Finanzen wird diese bewährte Form des Zusammenspiels von internem und externem Know-How auch in Hinkunft überall dort fortgesetzt werden, wo dadurch ein Mehrwert im Ergebnis erwartet werden kann. Beispielsweise wird die in der parlamentarischen Entschließung E 34-NR/XXIII.GP vom 6. Juli 2007 beinhaltete regelmäßige Evaluierung des Ausfuhrförderungsverfahrens, wie auch dem Hauptausschuss des Nationalrates bereits mitgeteilt, durch die Beauftragung von Studien zur Abdeckung der enthaltenen Fragestellungen erfolgen müssen. Die Gesamtkosten werden sich nach internen Schätzungen in einer Größenordnung von rund € 150.000,-- bewegen. Auch im Zusammenhang mit den in den konkreten einzelnen Haftungsvereinbarungen gemäß IBSG und FinStaG vorgesehenen Informations- und Einschaurechten ist im Interesse der Bundesfinanzen vorgesehen, dass diese dem Bund zukommenden Rechte so ausgeübt werden, dass die sich aus den Haftungsübernahmen ergebenden potentiellen Belastungen des Bundes möglichst minimiert werden und die Informations- und Einschaurechte bestmöglich und unter partieller Beiziehung professioneller Unterstützung aus dem Bereich der einschlägig tätigen Wirtschafts- und Abschlussprüfer wahrgenommen werden.

 

Zu 3.:

Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die gemäß der Geschäfts- und Personaleinteilung im Bundesministerium für Finanzen zuständige Stelle.

 

Zu 7.:

Bei den Auftragsvergaben halten sich die ExpertInnen des Bundesministeriums für Finanzen, wie übrigens auch vom Rechnungshof bestätigt, an die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Daneben gelten die für das jeweilige Verfahren im Rahmen eines freien und lauteren Wettbewerbs festgelegten objektiven Eignungs- und Zuschlagskriterien, nach denen der Bestbieter zu ermitteln ist, wenngleich bei den von der vorliegenden Anfrage erfassten Aufträgen keine Ausschreibung im technischen Sinne vorzunehmen war.

 

Zu 11.:

Nach Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Vertretung der Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden“ (AB 1142 BlgNr. 18, GP, 4f).

 

Die Bestellung von externen Beratern durch die Gesellschaften liegt jedoch in der Verantwortung des Vorstandes und des Aufsichtsrates dieser Gesellschaften. Die Frage betrifft damit keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.