4113/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 16. Februar 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0458-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4169/J betreffend „Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz“, welche die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen am 17. Dezember 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Anlässlich des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf eines Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Herbst 2008 wurde von allen Bundesländern der Konsultationsmechanismus ausgelöst.

 


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Bislang wurde in einer Besprechung mit den für Jugendwohlfahrt zuständigen Landesrät/innen, in acht ganztägigen Sitzungen auf Beamt/innenebene sowie im Rahmen der Vollversammlung der ARGE Jugendwohlfahrt über inhaltliche Fragen beraten. Der Gesetzesentwurf wurde mehrfach überarbeitet und zur schriftlichen Stellungnahme an die inhaltlich betroffenen Bundesministerien, die Länder sowie Städte- und Gemeindebund ausgesendet.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Ein Konsultationsgremium hat nicht getagt.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Es wurden substantielle Annäherungen erzielt.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens im Herbst 2008 wurden alle Bundesministerien, Länder, Städte- und Gemeindebund, Kinder- und Jugendanwält/innen, Interessenvertretungen der betroffenen Berufsgruppen und inhaltlich relevante NGOs zur Stellungnahme eingeladen.

 

Die Versendung des Ministerialentwurfes im Herbst 2009 diente demgegenüber der Abstimmung im Rahmen des Konsultationsmechanismus und nicht der allgemeinen Begutachtung.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Der Begutachtungszeitraum dauerte von 7. Oktober bis 25. November 2008.


Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

 

Es ist beabsichtigt, die Verhandlungen mit den Ländern raschestmöglich abzuschließen und die Gesetzesvorlage unmittelbar danach in den Ministerrat einzu-bringen.