4116/AB XXIV. GP
Eingelangt am
17.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen
haben am 17. Dezember
2009 unter der Zl. 4167/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Kosovo“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Mission EULEX Kosovo, einer
zivilen Krisenmanagementmission im Rahmen der
Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP) der EU, kommt eine besondere
Bedeutung beim Aufbau des neuen Staates nach demokratischen,
rechtsstaatlichen und
menschenrechtlichen Standards zu.
Dazu
möchte ich betonen, dass EULEX bereits beträchtliche Erfolge erzielt
hat und von der
Bevölkerung des Kosovo mehrheitlich auch sehr gut aufgenommen wird.
Bei meinen
bilateralen Kontakten mit Politikern und Politikerinnen aus dem Kosovo und aus
Serbien weise ich regelmäßig auf
die Bedeutung von EULEX für die Entwicklung des
Kosovo und der gesamten Region hin und trete für die
bestmögliche Zusammenarbeit
zwischen kosovarischen und serbischen Stellen mit dieser GSVP-Mission ein.
Österreich
unterstützt die Mission EULEX Kosovo
derzeit mit 16 Polizeibeamten, 1 Justizwachebeamtin
und 1 Richter.
Österreich setzt sich im
Rahmen der EU und hier insbesondere im Politischen- und
Sicherheitskomitee (PSK) immer wieder
für die Berücksichtigung der Sorgen und Wünsche
vor allem der Zivilbevölkerung
ein.
Zu Frage 2:
Aus der dem Internationalen
Gerichtshof vorgelegten Fragestellung („Is the Unilateral
Declaration of Independence by the
Provisional Institutions of Self-Government of Kosovo in
accordance with international law“) ergibt sich, dass die
Rechtmäßigkeit von Anerkennungen
des Kosovo vom Gerichtshof nicht beurteilt werden soll. Österreich
und mit ihm 64 weitere
Staaten gingen bei der Anerkennung der Unabhängigkeitserklärung des
Kosovo von der
Rechtmäßigkeit dieser Anerkennung aus.
Rein
formal legt ein Rechtsgutachten des Gerichtshofs zwar dessen Ansichten zu
relevanten
Regeln des
Völkerrechts dar, ist aber nicht rechtlich verbindlich. Die Anerkennung
des
Kosovo ist letztlich eine politische Entscheidung.
Zu Frage 3:
Die Herausforderungen im Kosovo
sind mannigfaltig und Energie ist nur einer von vielen
Problembereichen. Energie, vor allem erneuerbare Energie, ist ein
Sektorschwerpunkt der
Österreichischen Entwicklungsbank
(OeEB). Die OeEB prüft zurzeit mögliche Beteiligungen
an Projekten im Bereich der
Energieeffizienz, von denen auch der Kosovo profitieren würde.
Laut dem Länderprogramm Kosovo 2008 - 2011 liegen die Schwerpunkte
der
Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) auf den Bereichen
ländliche
Entwicklung, Bildung und wirtschaftliche Entwicklung.
Im
Bereich der österreichischen Ausfuhrförderung wären Projekte zum
Einsatz erneuerbarer
Energieträger im Kosovo möglich und würden vom Bundesministerium
für europäische und
internationale
Angelegenheiten (BMeiA) grundsätzlich auch befürwortet werden. Die
Federführung fällt hier in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Finanzen.
Im Rahmen von
Wirtschaftspartnerschaften besteht die Möglichkeit, österreichische
Mitfinanzierungen bei der Kooperation mit kosovarischen Partnern anzusprechen.
Darüber
hinaus ist die österreichische Wirtschaft (Kärntner Elektrizitäts-AG,
KELAG) bereits in der
Erschließung der
Wasserkraftpotentiale des Kosovo aktiv und an einer massiven Ausweitung
der Aktivitäten interessiert.
Zu Frage 4:
Auch wenn die
Gemeinde Suhareka den regionalen Schwerpunkt der Aktivitäten der OEZA
bildet, werden
darüber hinaus die Mediation zwischen den ethnischen Gruppen in den
Gemeinden Strpce und Ferizaj sowie das Frauenhaus in der Gemeinde Gjilan aus
Austrian
Development Agency (ADA) Mitteln unterstützt. Weiters unterstützt eine
Fülle von
österreichischen Organisationen,
Vereinen und Privatinitiativen (Caritas, CARE, Schwester
Johanna Schwab uvm.) den Aufbau lokaler Selbstverantwortungsträger
und trägt so zur
Effizienzsteigerung des Dezentralisierungsprozesses bei.
Zu Frage 5:
Der Beginn
eines Visadialogs ist - siehe das erfolgreiche Beispiel Serbiens, Montenegros
und
Mazedoniens - an eine
Reihe von Bedingungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die
Gewährung zusätzlicher Freiheiten nicht zu Sicherheitseinbußen
in den EU-Mitgliedsstaaten
führt. Sollten diese Bedingungen erfüllt sein, wird Österreich
dabei eine konstruktive Rolle
übernehmen.
Zu Frage 6:
Österreich hat ein
Regierungsabkommen über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der
Visaerteilung sowie Durchführungsvereinbarungen
mit der Schweiz unterzeichnet, die es u.a.
ermöglichen, dass mit Beginn der Anwendbarkeit des EU Visakodex am
5. April 2010 die
Vertretung der Schweizerischen
Eidgenossenschaft in Priština in Vertretung Österreichs Visa
für den kurzfristigen Aufenthalt erteilen kann.