4116/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen
haben am 17. Dezember 2009 unter der Zl. 4167/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Kosovo“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Mission EULEX Kosovo, einer zivilen Krisenmanagementmission im Rahmen der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU, kommt eine besondere
Bedeutung beim Aufbau des neuen Staates nach demokratischen, rechtsstaatlichen und
menschenrechtlichen Standards zu.

Dazu möchte ich betonen, dass EULEX bereits beträchtliche Erfolge erzielt hat und von der
Bevölkerung des Kosovo mehrheitlich auch sehr gut aufgenommen wird.

Bei meinen bilateralen Kontakten mit Politikern und Politikerinnen aus dem Kosovo und aus
Serbien weise ich regelmäßig auf die Bedeutung von EULEX für die Entwicklung des
Kosovo und der gesamten Region hin und trete für die bestmögliche Zusammenarbeit
zwischen kosovarischen und serbischen Stellen mit dieser GSVP-Mission ein. Österreich
unterstützt die Mission EULEX Kosovo derzeit mit 16 Polizeibeamten, 1 Justizwachebeamtin
und 1 Richter.

Österreich setzt sich im Rahmen der EU und hier insbesondere im Politischen- und
Sicherheitskomitee (PSK) immer wieder für die Berücksichtigung der Sorgen und Wünsche
vor allem der Zivilbevölkerung ein.


Zu Frage 2:

Aus der dem Internationalen Gerichtshof vorgelegten Fragestellung („Is the Unilateral
Declaration of Independence by the Provisional Institutions of Self-Government of Kosovo in
accordance with international law“) ergibt sich, dass die Rechtmäßigkeit von Anerkennungen
des Kosovo vom Gerichtshof nicht beurteilt werden soll. Österreich und mit ihm 64 weitere
Staaten gingen bei der Anerkennung der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo von der
Rechtmäßigkeit dieser Anerkennung aus.

Rein formal legt ein Rechtsgutachten des Gerichtshofs zwar dessen Ansichten zu relevanten
Regeln des Völkerrechts dar, ist aber nicht rechtlich verbindlich. Die Anerkennung des
Kosovo ist letztlich eine politische Entscheidung.

Zu Frage 3:

Die Herausforderungen im Kosovo sind mannigfaltig und Energie ist nur einer von vielen
Problembereichen. Energie, vor allem erneuerbare Energie, ist ein Sektorschwerpunkt der
Österreichischen Entwicklungsbank (OeEB). Die OeEB prüft zurzeit mögliche Beteiligungen
an Projekten im Bereich der Energieeffizienz, von denen auch der Kosovo profitieren würde.
Laut dem Länderprogramm Kosovo 2008 - 2011 liegen die Schwerpunkte der
Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) auf den Bereichen ländliche
Entwicklung, Bildung und wirtschaftliche Entwicklung.

Im Bereich der österreichischen Ausfuhrförderung wären Projekte zum Einsatz erneuerbarer
Energieträger im Kosovo möglich und würden vom Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) grundsätzlich auch befürwortet werden. Die
Federführung fällt hier in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

Im Rahmen von Wirtschaftspartnerschaften besteht die Möglichkeit, österreichische
Mitfinanzierungen bei der Kooperation mit kosovarischen Partnern anzusprechen. Darüber
hinaus ist die österreichische Wirtschaft (Kärntner Elektrizitäts-AG, KELAG) bereits in der
Erschließung der Wasserkraftpotentiale des Kosovo aktiv und an einer massiven Ausweitung
der Aktivitäten interessiert.


Zu Frage 4:

Auch wenn die Gemeinde Suhareka den regionalen Schwerpunkt der Aktivitäten der OEZA
bildet, werden darüber hinaus die Mediation zwischen den ethnischen Gruppen in den
Gemeinden Strpce und Ferizaj sowie das Frauenhaus in der Gemeinde Gjilan aus Austrian
Development Agency (ADA) Mitteln unterstützt. Weiters unterstützt eine Fülle von
österreichischen Organisationen, Vereinen und Privatinitiativen (Caritas, CARE, Schwester
Johanna Schwab uvm.) den Aufbau lokaler Selbstverantwortungsträger und trägt so zur
Effizienzsteigerung des Dezentralisierungsprozesses bei.

Zu Frage 5:

Der Beginn eines Visadialogs ist - siehe das erfolgreiche Beispiel Serbiens, Montenegros und
Mazedoniens - an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die
Gewährung zusätzlicher Freiheiten nicht zu Sicherheitseinbußen in den EU-Mitgliedsstaaten
führt. Sollten diese Bedingungen erfüllt sein, wird Österreich dabei eine konstruktive Rolle
übernehmen.

Zu Frage 6:

Österreich hat ein Regierungsabkommen über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der
Visaerteilung sowie Durchführungsvereinbarungen mit der Schweiz unterzeichnet, die es u.a.
ermöglichen, dass mit Beginn der Anwendbarkeit des EU Visakodex am 5. April 2010 die
Vertretung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Priština in Vertretung Österreichs Visa
für den kurzfristigen Aufenthalt erteilen kann.