4117/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.02.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Februar 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 17. Dezember 2009 unter der Nr. 4168/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Abbau von MitarbeiterInnen bei den ÖBB gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie hoch waren die Einkommen der Vorstände und Geschäftsführungen der einzelnen ÖBB-Gesellschaften ohne Prämien in den Jahren
a) 2007
b) 2008
c) 2009 bzw.
d) in den jeweiligen Jahren mit Prämien?
In diesem Zusammenhang darf ich auf die Einkommensberichte des Rechnungshofes für die Jahre 2007, 2008 und 2009 verweisen.
Zu den Fragen 2 bis 8:
Ø Wie viele MitarbeiterInnen haben am „Sonderabfertigungsmodell 2005“ in den Jahren 2007 bzw. 2008 teilgenommen
a) insgesamt?
b) detailliert nach Gesellschaften?
Ø Wie hoch waren die Kosten dafür jeweils in den Jahren 2007 und 2008
a) insgesamt
b) bzw. detailliert nach Gesellschaften?
Ø Wie viele MitarbeiterInnen insgesamt haben voraussichtlich (bzw. unabhängig vom genehmigten Jahresabschluss 2009) über Abfertigungsaktionen die ÖBB verlassen?
Ø Wie viele MitarbeiterInnen der ÖBB wurden
a) insgesamt in den Jahren
aa. 2007
ab. 2008
ac. 2009
b) detailliert nach Gesellschaften in den Jahren
ba. 2007
bb. 2008
bc. 2009
„abgebaut“?
Ø Wie viele Bedienstete der ÖBB wurden in den Jahren 2007 und 2008 gemäss den Bestimmungen des § 2 (2) Bundesbahn-Pensionsgesetz von Dienstes wegen in die Pension geschickt nach
a) Ziffer 1, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Z 2, also dauernder Unfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen?
b) Ziffer 1, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Z 3, (Vollendung der Wartefrist von 60 Monaten nach Erreichen der Anwartschaft auf Ruhegenuss im Höchstausmaß?
c) Ziffer 2, bei Verlust der Eigenberechtigung?
d) Ziffer 3, also wenn sie durch Krankheit ein Jahr ununterbrochen an der Ausübung ihres Dienstes verhindert wurden?
e) Ziffer 4, wenn sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Versetzung in den zeitlichen Ruhestand reaktiviert werden konnten?
f) Ziffer 5, wenn dienstliche Interessen ihre Entfernung vom Dienst erfordern, ohne dass durch Versetzung auf einen anderen Dienstposten gleichen Ranges Abhilfe getroffen werden kann?
g) Ziffer 6, also mit Vollendung des 65. Lebensjahres?
Ø Wie viele MitarbeiterInnen der ÖBB wurden in den Jahren
a. detailliert nach Gesellschaften in den Jahren 2007, 2008 und 2009
b. insgesamt in den Jahren 2007, 2008 und 2009
aufgenommen?
Ø Bezugnehmend auf die in der Einleitung genannten Zahlen zum Abbau von MitarbeiterInnen der ÖBB fragen wir Sie als Eigentümervertreterin, welche a) Pläne und b) Massnahmen zum Abbau von MitarbeiterInnen bei den ÖBB sind für die nächsten Jahre beabsichtigt bzw. von der ÖBB beschlossen? Welches Unternehmenskonzept bzw. welche Unternehmensziele werden damit verfolgt?
Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).
Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Zu den Fragen 2,3 und 4:
BEILAGE
Zu Frage 5:
Zu Frage 6:
Gemäß § 2 Abs. 2 Bundesbahn-Pensionsgesetz (BB-PG) können Angestellte der Österreichischen Bundesbahnen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 BB-PG von Dienstes wegen in den dauernden Ruhestand versetzt werden und zwar
zu a) bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Z 2, also dauernde Unfähigkeit zur Erfüllung der Dienstpflichten auf Grund der gesundheitlichen Verfassung, das waren 2007 3 Mitarbeiter (MA) und 2008 1 MA.
zu b) bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Z 3, also bei Vollendung einer Wartefrist von 60 Monaten nach dem Erreichen der Anwartschaft auf Ruhegenuss im Höchstausmaß, das waren 2007 0 MA und 2008 0 MA.
zu c) bei Verlust der Eigenberechtigung, das waren 2007 0 MA und 2008 0 MA.
zu d) wenn sie durch Krankheit ein Jahr ununterbrochen an der Ausübung des Dienstes verhindert wurden und ihre Wiederverwendung nicht zu gewärtigen ist, das waren 2007 0 MA und 2008 0 MA.
zu e) wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Versetzung in den zeitlichen Ruhestand reaktiviert werden konnten, das waren 2007 661 MA und 2008 679 MA.
zu f) wenn dienstliche Interessen ihre Entfernung vom Dienst erfordern, ohne dass durch Versetzung auf einen anderen Dienstposten gleichen Ranges Abhilfe getroffen werden kann, das waren 2007 9 MA und 2008 2 MA.
zu g) mit Vollendung des 65. Lebensjahres, das waren 2007 0 MA und 2008 0 MA.
Zu Frage 7:
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ÖBB-Postbus GmbH |
ÖBB-Holding AG |
ÖBB-Dienst-leistungs GmbH |
ÖBB-Infra-struktur Bau AG* |
ÖBB-Infra-struktur Betrieb AG* |
ÖBB-Personen-verkehr AG |
Rail Cargo Austria AG |
ÖBB-Traktion GmbH** |
ÖBB-Tech-nische Services GmbH |
ÖBB-Immobilien-management GmbH |
sonst. Töchter |
Summe |
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2007 |
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Aufnahmen MA |
196 |
55 |
586 |
211 |
394 |
318 |
149 |
283 |
394 |
71 |
521 |
3.178 |
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2008 |
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Aufnahmen MA |
449 |
26 |
635 |
293 |
408 |
277 |
190 |
386 |
283 |
68 |
581 |
3.596 |
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2009 |
auf Basis 30. November 2009 |
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Aufnahmen MA |
618 |
17 |
573 |
345 |
412 |
185 |
101 |
222 |
93 |
44 |
466 |
3.076 |
*bis 30.09.2009 bestanden die Gesellschaften ÖBB-Infrastruktur Bau AG und ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG aus denen mit Stichtag 01.10.2010 die ÖBB-Infrastruktur AG gebildet wurde.
**seit 18.12.2009 ÖBB-Produktion Gesellschaft mbH.