4117/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0069-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Februar 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 17. Dezember 2009 unter der Nr. 4168/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Abbau von MitarbeiterInnen bei den ÖBB gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Wie hoch waren die Einkommen der Vorstände und Geschäftsführungen der einzelnen ÖBB-Gesellschaften ohne Prämien in den Jahren

a)      2007

b)      2008

c)      2009 bzw.

d)      in den jeweiligen Jahren mit Prämien?

 

 

In diesem Zusammenhang  darf ich auf die Einkommensberichte des Rechnungshofes für die Jahre 2007, 2008 und 2009 verweisen.


Zu den Fragen 2 bis 8:

Ø      Wie viele MitarbeiterInnen haben am „Sonderabfertigungsmodell 2005“ in den Jahren 2007 bzw. 2008 teilgenommen

a)      insgesamt?

b)      detailliert nach Gesellschaften?

Ø      Wie hoch waren die Kosten dafür jeweils in den Jahren 2007 und 2008

a)      insgesamt

b)      bzw. detailliert nach Gesellschaften?

Ø      Wie viele MitarbeiterInnen insgesamt haben voraussichtlich (bzw. unabhängig vom genehmigten Jahresabschluss 2009) über Abfertigungsaktionen die ÖBB verlassen?

Ø      Wie viele MitarbeiterInnen der ÖBB wurden

a)      insgesamt in den Jahren

aa. 2007

ab. 2008

ac. 2009

                  b)  detailliert nach Gesellschaften in den Jahren

                  ba. 2007

                  bb. 2008

                  bc. 2009

            „abgebaut“?

Ø      Wie viele Bedienstete der ÖBB wurden in den Jahren 2007 und 2008 gemäss den Bestimmungen des § 2 (2) Bundesbahn-Pensionsgesetz von Dienstes wegen in die Pension geschickt nach

a)      Ziffer 1, bei Vorliegen der  Voraussetzungen nach Abs. 1 Z 2, also dauernder Unfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen?

b)      Ziffer 1, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Z 3, (Vollendung der Wartefrist von 60 Monaten nach Erreichen der Anwartschaft auf Ruhegenuss im Höchstausmaß?

c)      Ziffer 2, bei Verlust der Eigenberechtigung?

d)      Ziffer 3, also wenn sie durch Krankheit ein Jahr ununterbrochen an der Ausübung ihres Dienstes verhindert wurden?

e)      Ziffer 4, wenn sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Versetzung in den zeitlichen Ruhestand reaktiviert werden konnten?

f)        Ziffer 5, wenn dienstliche Interessen ihre Entfernung vom Dienst erfordern, ohne dass durch Versetzung auf einen anderen Dienstposten gleichen Ranges Abhilfe getroffen werden kann?

g)      Ziffer 6, also mit Vollendung des 65. Lebensjahres?

Ø      Wie viele MitarbeiterInnen der ÖBB wurden in den Jahren

       a. detailliert nach Gesellschaften in den Jahren 2007, 2008 und 2009

       b. insgesamt in den Jahren 2007, 2008 und 2009

       aufgenommen?

Ø    Bezugnehmend auf die in der Einleitung genannten Zahlen zum Abbau von   MitarbeiterInnen der ÖBB fragen wir Sie als Eigentümervertreterin, welche a) Pläne und b) Massnahmen zum Abbau von MitarbeiterInnen bei den ÖBB sind für die nächsten Jahre beabsichtigt bzw. von der ÖBB beschlossen? Welches Unternehmenskonzept bzw. welche Unternehmensziele werden damit verfolgt?

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

 

 


Zu den Fragen 2,3 und 4:

BEILAGE

 

ÖBB-Holding AG

ÖBB-Dienst-leistungs GmbH

ÖBB-Infra-struktur Bau AG*

ÖBB-Infra-struktur Betrieb AG*

ÖBB-Personen-verkehr AG

Rail Cargo Austria AG

ÖBB-Traktion GmbH**

ÖBB-Tech-nische Services GmbH

ÖBB-Immobilien-management GmbH

ÖBB-Postbus GmbH MA nach ÖBB Dienstrecht

ÖBB-Postbus GmbH MA mit öffentl. rechtl. Dienstver-hältnis

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlung

 

 € 110.109,78

 € 174.416,06

 € 94.948,47

 € 2.057,09

 € 55.011,32

 € 50.113,45

 € 416.279,50

 € 21.097,00

 €   65.521,91

 € 305.728,50

 €  1.295.283,08

Anzahl MA

 

4

6

8

1

4

1

18

1

3

4

50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlung

 

 

 €   63.525,18

 € 76.854,85

 € 84.310,10

 € 78.125,54

 € 25.152,30

 €   67.522,40

 

 

 € 206.531,83

 €     602.022,20

Anzahl MA

 

 

2

2

3

2

1

3

 

 

3

16

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlung

 

 

 

 € 18.770,90

 

 € 24.920,82

 

 

 

 

 € 284.557,82

 €     328.249,54

Anzahl MA

 

 

 

1

 

1

 

 

 

 

6

8

 


Zu Frage 5:

 

 

ÖBB-Postbus GmbH

ÖBB-Holding AG

ÖBB-Dienst-leistungs GmbH

ÖBB-Infra-struktur Bau AG*

ÖBB.-Infra-struktur Betrieb AG*

ÖBB-Personen-verkehr AG

Rail Cargo Austria AG

ÖBB-Traktion GmbH**

ÖBB-Tech-nische Services GmbH

ÖBB-Immobilien-management GmbH

sonst. Töchter

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbau MA

232

18

192

422

942

318

262

338

496

39

412

3.671

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbau MA

439

15

1.142

242

798

318

205

310

155

52

505

4.181

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2009

           auf Basis des vorläufigen Personalstandes 31. Dezember 2009

 

 

 

 

 

Abbau MA

308

3

1.120

157

394

155

127

181

171

18

711

2.808

 


Zu Frage 6:

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Bundesbahn-Pensionsgesetz (BB-PG) können Angestellte der Österreichischen Bundesbahnen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 BB-PG von Dienstes wegen in den dauernden Ruhestand versetzt werden und zwar

 

zu a) bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Z 2, also dauernde Unfähigkeit zur Erfüllung der Dienstpflichten auf Grund der gesundheitlichen Verfassung, das waren 2007 3 Mitarbeiter (MA) und 2008 1 MA.

 

zu b) bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Z 3, also bei Vollendung einer Wartefrist von 60 Monaten nach dem Erreichen der Anwartschaft auf Ruhegenuss im Höchstausmaß, das waren 2007 0 MA und 2008 0 MA.

 

zu c) bei Verlust der Eigenberechtigung, das waren 2007 0 MA und 2008 0 MA.

 

zu d) wenn sie durch Krankheit ein Jahr ununterbrochen an der Ausübung des Dienstes verhindert wurden und ihre Wiederverwendung nicht zu gewärtigen ist, das waren 2007 0 MA und 2008 0 MA.

 

zu e) wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Versetzung in den zeitlichen Ruhestand reaktiviert werden konnten, das waren 2007 661 MA und 2008 679 MA.

 

zu f) wenn dienstliche Interessen ihre Entfernung vom Dienst erfordern, ohne dass durch Versetzung auf einen anderen Dienstposten gleichen Ranges Abhilfe getroffen werden kann, das waren 2007 9 MA und 2008 2 MA.

 

zu g) mit Vollendung des 65. Lebensjahres, das waren 2007 0 MA und 2008 0 MA.


Zu Frage 7:

 

ÖBB-Postbus GmbH

ÖBB-Holding AG

ÖBB-Dienst-leistungs GmbH

ÖBB-Infra-struktur Bau AG*

ÖBB-Infra-struktur Betrieb AG*

ÖBB-Personen-verkehr AG

Rail Cargo Austria AG

ÖBB-Traktion GmbH**

ÖBB-Tech-nische Services GmbH

ÖBB-Immobilien-management GmbH

sonst. Töchter

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufnahmen MA

196

55

586

211

394

318

149

283

394

71

521

3.178

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufnahmen MA

449

26

635

293

408

277

190

386

283

68

581

3.596

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2009

           auf Basis 30. November 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufnahmen MA

618

17

573

345

412

185

101

222

93

44

466

3.076

 

 

*bis 30.09.2009 bestanden die Gesellschaften ÖBB-Infrastruktur Bau AG und ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG aus denen mit Stichtag 01.10.2010 die ÖBB-Infrastruktur AG gebildet wurde.

**seit 18.12.2009 ÖBB-Produktion Gesellschaft mbH.