4119/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.02.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0252-I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. FEB. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen
und Kollegen vom 21. Dezember 2009, Nr. 4176/J, betreffend Position
Österreichs zur möglichen Lockerung des Elefantenschutzes bei CITES
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 21. Dezember 2009, Nr. 4176/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Österreich verwies auf CITES Resolution 10.9 als rechtliche Grundlage für die Herunterlistung von Elefantenpopulationen des Anhanges I (höchste Schutzkategorie) auf Anhang II im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Bei einem dementsprechenden Herunter-listungsantrag erfordert diese einen unabhängigen Expertenbericht. Der Bericht wird durch die African Elephant Specialist Group der IUCN („Weltnaturschutzorganisation“) und TRAFFIC („Trade Records Analysis for Fauna and Flora in Trade“) erstellt. Die österreichische Position wird sich nach der Beurteilung dieses Berichtes richten, der bis Februar 2010 vorliegen soll.
TRAFFIC ist das gemeinsame Programm von WWF und IUCN zur Kontrolle des Handels mit wild lebenden Tieren und Pflanzen.
Zu Fragen 2 und 3:
Ja, Österreich unterstützt die Handelspause für Rohelfenbein und ist gegen jeden weiteren Rohelfenbeinabverkauf aus irgendeinem afrikanischen Land, bis die Überprüfungsmechanismen MIKE („Monitoring of the Illegal Killing of Elephants“) und ETIS („Elephant Trade Information System“) die Auswirkungen der zwei Rohelfenbeinabverkäufe, wie sie durch CITES in den Jahren 1997 (CITES CoP10) und 2002 (CITES CoP12) genehmigt wurden, evaluiert haben.
Zu Frage 4:
Österreich hat keine Kehrtwende im Elefantenschutz vollzogen. Die internationale CITES Gemeinschaft hat gemäß Resolution 9.24 (Listungskriterien für Anhang I und II) bereits bei der 10. CITES Vertragsstaatenkonferenz in Harare im Jahr 1997 eine Herunterlistung jener Elefantenpopulationen genehmigt, die kompetent und nachhaltig gemanagt wurden (Südafrika, Botswana, Simbabwe, Namibia). Diese Länder stechen dadurch hervor, dass sie finanzielle, artenschutz-strategische Anreizsysteme für betroffene Bevölkerungen entwickelt haben, die in allen betroffenen Ländern zur Stabilisierung oder Steigerung der Elefantenpopulationen signifikant beigetragen haben. Eine Lockerung des Elefantenschutzes in Ländern mit nicht-nachhaltigem Management wird Österreich unter keinen Umständen unterstützen.
Zu Frage 5:
Zum Inhalt des Spiegel-Artikels ist festzuhalten, dass es die Position des Hauses ist, auch im Artenschutz einen nachhaltigen Ansatz zu verfolgen. Das heißt, dass Artenschutz nicht losgelöst von Armutsbekämpfung gesehen und betrieben werden kann. Nicht zuletzt aufgrund internationaler Konventionen wie der CBD, aber auch CITES selbst, sind wir dazu verpflichtet. Nachhaltige Nutzung kann dabei ein wichtiges Instrument sein, sofern eine transparente Abwicklung und effektive Kontrolle möglich ist, wie die Positivbeispiele Südafrika, Botswana und Namibia zeigen.
Zu Frage 6:
Es wurden bisher zwei Rohelfenbeinabverkäufe für Länder mit Anhang II Elefantenpopulationen genehmigt (Namibia, Simbabwe, Südafrika, Botswana): 1997 (der Abverkauf wurde 1999 durchgeführt) und 2002 (die Vorraussetzungen für diesen Abverkauf wurden erst bei CoP14 im Jahr 2007 angenommen und der Verkauf fand 2008 statt). Sowohl die Zeitpunkte der Genehmigungen der Abverkäufe, als auch die darauf folgenden Jahre, werden seitens IUCN/TRAFFIC Experten mit einer steten afrikaweiten Abnahme der Wilderei und des Elfenbeinhandels bis 2006 in Verbindung gebracht (CITES CoP15 Dokument Nr. 44.2).
Wie in Dokument 44.2 von CoP15 erklärt wird, setzte die stark zugenommene Wilderei und der illegale Elfenbeinhandel 2006, also bereits 2 Jahre vor dem 2008 stattgefundenen Rohelfenbein-Abverkauf ein. Weiters stimmt sie mit einer enorm starken Zunahme der Wilderei auf Nashörner und des illegalen Handels mit deren Hörnern in Simbabwe und Südafrika zeitlich überein (Doc. 45.1/Anhang). Länder in Asien werden seitens IUCN und TRAFFIC nicht nur als Hauptabnehmer von Elfenbein, sondern auch von Nashorn-Hörnern für traditionelle asiatische Medizin genannt (CoP15 Dokumente 44.2 und 45.1/Anhang). Es liegt der Schluss nahe, dass zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht der Elfenbeinabverkauf 2008, sondern andere Faktoren, in Kombination mit unzureichenden nationalen Kontrollmaßnahmen für die starke Zunahme der Wilderei auf Elefanten (und Nashörner) verantwortlich waren.
Zu Frage 7:
a) Hiezu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
b) Klares „Nein“ zu einem Elfenbeinabverkauf.
Zu Frage 8:
Die von sechs afrikanischen Staaten geforderte Ausweitung des Handelsmoratoriums von 9 auf 20 Jahre widerspricht der Resolution 11.21. Sie wird seitens Österreichs nicht unterstützt. Diese Position deckt sich mit der von TRAFFIC (http://www.traffic.org/cop15).
Zu Frage 9:
Die oben erläuterten österreichischen Positionen wurden mit den wissenschaftlichen Vertretern der Länder bei einer Sitzung am 17. Dezember 2009 gemeinsam erarbeitet.
Zu Frage 10:
Die Frage der Wilderei und des illegalen Elfenbeinhandels spielt bei Beschlüssen von CoPs selbstverständlich immer eine wichtige Rolle. Österreich, wie auch alle anderen EU Mitgliedsländer, warten diesbezüglich auf den Vor-Ort-Bericht der IUCN/TRAFFIC Experten, in dem auch die Beurteilung der Handelskontrollen und der illegalen Aktivitäten einen wesentlichen Bestandteil bilden werden (siehe auch die Antwort zu Frage 1).
Zu Frage 11:
Seit Anfang 1997 wurden in Österreich 11 Stoßzähne und 99 geschnitzte Gegenstände, meist Touristen-Souvenirs, in 27 Aufgriffen beschlagnahmt.
Zu Frage 12:
Gemäß Dokument 36.3/Rev.1 der 58. Sitzung des Ständigen Ausschusses liegt der eigentlich erzielte Durchschnittspreis bei dem Abverkauf bei ca. € 145,- pro Kilogramm Rohelfenbein (Preisspanne € 129,- bis € 164,-). Informationen zu Gewinnspannen in den Absatzmärkten liegen dem BMLFUW nicht vor.
Zu Frage 13:
Wesentlich für den Schutz der Elefanten ist der aus dem Abverkauf erzielte Ertrag und nicht die Gewinnspanne bei der Weiterverarbeitung. Durch den Abverkauf flossen beträchtliche Summen in Schutz- und Entwicklungsprojekte, die diese Länder für den kostenaufwendigen Elefantenschutz benötigen:
Botswana: € 7,09 Mio.
Südafrika: € 6,70 Mio.
Namibia: € 1,18 Mio.
Simbabwe: € 0,48 Mio.
Diese Erlöse und deren Verwendung seitens der jeweiligen Ausfuhrländer werden in den Anhängen des Dokumentes 36.3 der 58. Sitzung des Ständigen Ausschusses von CITES offen gelegt.
Zu Frage 14:
Zur Mittelverwendung des ersten Abverkaufes liegen dem BMLFUW keine Informationen vor. Transparenz ist in dieser Frage aber enorm wichtig und Österreich fordert bei jeder dementsprechenden Gelegenheit Transparenz in der Mittelverwendung ein. Sowohl Namibia als auch Botswana haben ein gut funktionierendes System aus Nutzungsrechten für die betroffene, veramte Bevölkerung und damit verbundener finanzieller Vergütungen, einerseits als Anreiz zum Schutz der Elefanten und andererseits als Finanzierungsinstrumente für gezielte Schutzprojekte.
Zu Frage 15:
Nein, da Erlöse aus dem Ökotourismus nicht für einzelne Arten errechnet werden können.
Zu Frage 16:
Die Entwicklung von anreizgeprägten Schutzstrategien mit Einbindung betroffener Bevölkerungsteile, die z.B. in Namibia, aber auch in Südafrika und Botswana betrieben werden, hat zu großen Fortschritten im Artenschutz in diesen Ländern geführt. Gemeinden bekommen begrenzte Nutzungsrechte über ihre natürlichen Ressourcen (z.B. Erlöse aus Ökotourismus) und über das Artenschutzprogramm werden Arbeitsplätze geschaffen. Somit profitiert die einheimische Bevölkerung hinsichtlich ihrer Lebensgrundlage und ihres Einkommens von den Elefanten. Die Konsequenz ist, dass sich Gemeinden aktiv in Anti-Wilderei Aktivitäten involvieren und somit Elefantenpopulationen schützen. Nur so sind die vorbildlich geführten Populationen aller CITES-gelisteten Arten in diesen Ländern – nicht nur der Elefanten – zu erklären. Die nachweisliche Existenz solcher erfolgreicher Schutzstrategien ist für Österreich ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung relevanter Anträge aus Vertragsstaaten.
Es ist daher im Sinne der betroffenen Arten und der Menschen vor Ort, dass Österreich diesen Schutzansatz grundsätzlich unterstützt, dies auch im Einklang mit Österreichs Beiträgen zu den Millenniumszielen der UNO, vor allem der Armutsbekämpfung (Ziel 1) und der ökologischen Nachhaltigkeit (Ziel 7). Die Verknüpfung von nachhaltiger Nutzung durch CITES und Armutsbekämpfung in Afrika wird auch durch den WWF aktiv unterstützt (siehe dazu WWF – TRAFFIC Hintergrundinformation Mai 2007: „Existenzsicherung in Entwicklungsländern“).
Zu Frage 17:
Ob beschränkter Elfenbeinhandel, der auch dringend benötigte Gelder für den Elefantenschutz lukriert, für Elefantenpopulationen Nutzen oder Risiken bringt, oder sich neutral auswirkt, ist eine der wichtigsten Fragen der Konvention und soll in den kommenden Jahren durch das auch dafür entwickelte MIKE-ETIS System gelöst werden. Bis zu einer abgeschlossenen Evaluierung wird jeder weitere Elfenbeinabverkauf abgelehnt.
Der Bundesminister: