4120/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

GZ: BMASK-10001/0012-I/A/4/2010                                                                 Wien,

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4229/J der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut, List, Schenk, Kollegin und Kollegen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Der Voranschlagsansatz für Repräsentationen sah die Summe von 31.000 € für das Jahr 2009 vor. Davon entfielen auf die Zentralleitung 30.000 € und auf die nachgeordnete Dienststelle Bundessozialamt 1.000 €.

Die Repräsentationsausgaben beliefen sich im Jahr 2009 auf 12.422,35 für die Zentralleitung. Im Bereich des Bundessozialamts sind im Jahr 2009 keine Repräsentationsausgaben angefallen. Für die nachgeordneten Dienststellen der Arbeitsinspektorate gibt es in diesem Bereich weder einen Voranschlag noch einen Erfolg. Ich ersuche um Verständnis, dass eine detailliertere Darstellung aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist.

 

Frage 3:

Die Ausgaben für Nahrungsmittel beliefen sich im Jahr 2009 auf insgesamt 46.781,62 €. Davon entfielen auf die Zentralleitung 22.289,80 €, auf das Bundessozialamt 21.224,20 € und die Arbeitsinspektorate 3.267,62 €.

 

Frage 4:

Das Amtspauschale wurde im Jahr 2009 in Höhe von 9.243,96 € (= 12 x 770,33 €) ausbezahlt.

 

Frage 5:

Ja.

 

Frage 6:

Für Repräsentationsausgaben stehen im Bundesvoranschlag 2010 insgesamt 31.000 € (30.000 € für die Zentralleitung und 1.000 € für das Bundessozialamt) zur Verfügung.

 

Frage 7:

Für das Amtspauschale wurde für das Jahr 2010 ein Betrag von 11.000 € veranschlagt.

 

Mit freundlichen Grüßen