4124/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.02.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0253 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 19. FEB. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen
und Kollegen vom 23. Dezember 2009, Nr. 4181/J, betreffend
Kohlekraftwerk Voitsberg
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 23. Dezember 2009, Nr. 4181/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1a):
Der Bereich Voitsberg wird durch zwei Luftgütemessstellen repräsentiert. Die Messstellen der Städte Voitsberg und Köflach geben einen Überblick über die Luftgütesituation. Wie schon in der Anfrage eingangs festgestellt wurde, gab es bis zum Jahr 2008 beim Luftschadstoff PM10 Grenzwertüberschreitungen nach IG-L.
Es handelt sich dabei um Überschreitungen der zulässigen Anzahl der Tagesmittelwerte > 50 μg/m³ pro Jahr (zulässig sind 35 Überschreitungen im Jahr 2004 bzw. 30 ab dem Jahr 2005). Der höchstzulässige Jahresmittelwert von 40 μg/m³ wurde in diesem Beobachtungszeitraum nicht überschritten.
Im Folgenden ist die Anzahl der Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes für PM10 zum Schutz der menschlichen Gesundheit ab dem Jahr 2004 für die Messstationen Voitsberg und Köflach angeführt:
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Messstation Voitsberg: |
Messstation Köflach: |
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2004: 56 |
2004: 72 |
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2005: 46 |
2005: 44 |
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2006: 50 |
2006: 53 |
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2007: 32 |
2007: 35 |
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2008: 23 |
2008: 36 |
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2009: 17 |
2009: 28 |
Zu Frage 1 b):
Für das betreffende Gebiet wurde von der dafür zuständigen Behörde, dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung, eine Statuserhebung durchgeführt. Diese ist öffentlich zugänglich und kann auf der Homepage des Landes Steiermark abgerufen werden. Der Bereich Industrie, insbesondere das Werk ÖDK III, ist in dieser Statuserhebung nicht gesondert behandelt.
Zu Frage 1 c):
Der zuständigen IG-L Behörde, dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung, liegen jedenfalls die in den Emissionserklärungen gemäß Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen enthaltenen Angaben zu den vom Kraftwerk ÖDK III emittierten Jahresfrachten (in t) der Luftschadstoffe CO, SO2, NOx und Staub vor, die im Folgenden für das Jahr 2005 (das Jahr, in dem das Kraftwerk ÖDK III noch durchgehend in Betrieb war) angeführt werden:
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Luftschadstoff |
t im Jahr 2005 |
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CO |
369 |
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SO2 |
531 |
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NOx |
349 |
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Staub |
58 |
Zu Frage 1 d):
Das Kraftwerk ÖDK III war im Betriebsanlagen-Emissionskataster der Steiermark erfasst.
In der Bundesländer-Luftschadstoffinventur 1990 - 2007 (vgl. Umweltbundesamt 2009) sind unter anderem die Schadstoffemissionswerte für PM10 und NOx aufgelistet. Laut Inventurbericht wurden im Jahr 2005 in der Steiermark insgesamt 31.881 t NOx emittiert. Die im Jahr 2005 emittierten 349 t NOx aus dem Kraftwerk ÖDK III wären somit etwa 1,1 Prozent der steirischen NOx-Gesamtemissionen.
Die PM10-Gesamtemissionen des Landes Steiermark im Jahr 2005 beliefen sich auf 8.073 t. Der Anteil des Kraftwerks ÖDK III, das 58 t Partikel emittierte, lag somit bei ca. 0,7 Prozent der steirischen Gesamtemissionen.
Zu Frage 1 e):
Die Frage ist nicht klar zuzuordnen.
Gemäß IG-L treten ab 1. Jänner 2010 keine neuen Grenzwerte für NOx in Kraft – hier werden ab 2010 lediglich die Toleranzmargen für Stickstoffdioxid zur letztendlichen Erreichung der Grenzwerte ab 2012 angepasst.
Möglicherweise bezieht sich die Frage aber auf das Emissionshöchstmengengesetz-Luft. Laut diesem Gesetz dürfen ab dem Jahr 2010 die Emissionsmengen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen und Ammoniak bestimmte festgelegte Mengen (angegeben in Kilotonnen pro Jahr) nicht überschritten werden. Diese Höchstmengen gelten jedoch für das gesamte Bundesgebiet und für alle Emissionsquellen.
Zu Frage 2 a):
Die Mitteilung gemäß Artikel 22 der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG, die der Europäischen Kommission übermittelt wurde, basierte auf dem Referenzjahr 2005, in dem das Kraftwerk ÖDK III noch in Betrieb war. Die damaligen Immissionsdaten der Zone AT06 (Steiermark ohne Graz), die auch Auswirkungen der Emissionen des Kraftwerks beinhalteten, wurden angeführt. (Anm.: Zu den Emissionsdaten des Kraftwerks ÖDK III für das Jahr 2005 siehe Antwort zur Frage 1 c) ).
Zu Frage 2 b):
Mitteilungen nach Artikel 22 der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG können prinzipiell für die Luftschadstoffe PM10, Stickstoffdioxid oder Benzol übermittelt werden. Österreich hat diese Möglichkeit aufgrund der Terminsetzungen der Richtlinie bisher nur für den Luftschadstoff PM10 in Anspruch genommen. Die in der Mitteilung angeführten Maßnahmen beziehen sich daher auf PM10 und betreffen die relevanten Bereiche, die in der Quellenzuordnung aufgezeigt wurden, also beispielsweise Hausbrand, Verkehr, Industrie, etc.
Maßnahmen im Bereich Industrie sind unter anderem: Förderprogramme für Anlagen im Bereich der Staubreduktion (sowohl Bundes- als auch Landesförderungen), (laufende) Novellierungen bestehender einschlägiger Verordnungen und Gesetze, schärfere Grenzwerte für Neuanlagen, etc.
Zu Frage 3:
Die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Thematischen Strategie zur Luftreinhaltung der Europäischen Kommission. In der Richtlinie wurde die Rahmenrichtlinie Luftqualität (96/62/EG) zusammen mit der ersten (1999/30/EG), zweiten (2000/69/EG) und dritten Tochterrichtlinie (2002/3/EG) sowie der Entscheidung des Rates über den „Austausch von Informationen von Luftqualitätsmessungen“ (97/101/EG) zu einer Richtlinie zusammengefasst.
Die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen und Festschreibungen von Luftqualitätszielen zur Vermeidung, Verhütung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind natürlich im Fall einer möglichen Genehmigung von der zuständigen Behörde zu berücksichtigen. Ich gehe davon aus, dass entsprechende Gutachten ausgearbeitet werden, die die möglichen Auswirkungen eines solchen Vorhabens im Bereich der Luftreinhaltung genau prüfen.
Der Bundesminister: