4133/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0003-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 19. Februar 2010

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4193/J-NR/2010 betreffend Sexualpädagogik, die die Abg. Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Jänner 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Schule hat die Aufgabe, mit einer offenen, zeitgemäßen und werterfüllten Bewusstseinbildung der Schülerinnen und Schüler in Fragen der Sexualität und Partnerschaft mitzuwirken (Grundsatzerlass Sexualerziehung). Schulische Sexualerziehung wird interdisziplinär durchgeführt in Kooperation mit den Schulärztinnen und Schulärzten sowie den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Auch außerschulische Fachleute können beigezogen werden.

 


Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unterstützt das Anliegen zeitgemäße Akzente im Bereich der Sexualpädagogik zu setzen und hat in Kooperation mit dem Wiener Programm für Frauengesundheit und dem Institut für Sexualpädagogik ein zeitgemäßes Medienpaket für Sexualpädagogik 2009 entwickelt. Dieses Medienpaket besteht aus zwei Teilen: Der Aufklärungsfilm „Sex – we can?!“ kommt dem Bedürfnis Jugendlicher nach Information und sexueller Aufklärung unter Berücksichtigung ihrer Lebenssituation nach. Das Manual zum Film als wesentlicher Bestandteil des Medienpaketes liefert Pädagoginnen und Pädagogen fundiertes Hintergrundwissen. Das Manual gliedert sich in folgende drei Teile:

Teil 1: Praxisnahe Grundlagen der Sexualpädagogik

Teil 2: Themenaufbereitung

Teil 3: Methodenvorschläge für den Unterricht

Der Film kann bereits unter www.sexwecan.at abgerufen werden. Das Manual ist fertig gestellt und wird als Download auf der Homepage der Schulpsychologie unter www.schulpsychologie.at zur Verfügung stehen. Der Film wird auch als DVD gemeinsam mit dem Manual auf CD-Rom veröffentlicht werden und kann über das Medienservice bestellt werden.

 

Zu Frage 2:

Die Schulen verfügen über ein schulautonomes Budget, das für entsprechende Expertinnen- und Expertenhonorare verwendet werden kann.

 

Zu Frage 3:

Zur Unterstützung einer Fortbildungsveranstaltung im Bereich der Sexualpädagogik u.a. für Lehrkräfte, Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen sowie außerschulische Jugenderzieherinnen und -erzieher erhielt der Verein „Freundinnen des Wiener Netzwerkes gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Buben“ im Jahr 2009 eine Förderung im Ausmaß von EUR 2.000,00.

 

Darüber hinaus haben Kooperationen (Werkvertragsbasis) mit dem Verein „Selbstlaut“ 2008/2009 zur Erstellung von Präventionsmaterialien im Bereich der Sexualpädagogik (EUR 13.000,00) sowie mit dem Institut für Sexualpädagogik 2007/2008 zur Erstellung von Unterlagen zur Umsetzung einer zeitgemäßen Sexualpädagogik (EUR 20.500,00) stattgefunden (siehe zu Letzterem auch die Beantwortung der Frage 1).

 

Zu Frage 4:

Da bislang kein Förderungsantrag der angesprochenen Art gestellt wurde, kann über diesbezügliche Förderungen im Jahr 2010 noch keine abschließende Aussage getroffen werden.

 

Zu Frage 5:

Organisationen müssen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, bzw. allfällige Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen erfüllen.

 


Zu Frage 6:

Eingangs ist zu bemerken, dass die Curricula der an den einzelnen Pädagogischen bzw. Privaten Pädagogischen Hochschulen angebotenen Studien zur Aus-, Fort- und Weiterbildung die Themenbereiche zur Sexualkunde bzw. Sexualerziehung abdecken. Das Angebot der Pädagogischen Hochschulen im Bereich der Ausbildung entlang der Anforderungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart bzw. im Bereich der Fort- und Weiterbildung stellt sich unterschiedlich dar, zumal auch nicht an allen Standorten (durchgängig) alle Lehramtsstudien angeboten werden (müssen) und im Bereich der Fort- und Weiterbildung etwa Konzentrationen auf bestimmte Standorte erfolgen.

 

Neben einer curricularen Verankerung im Zuge der Erstausbildung im Rahmen der einschlägigen Lehramtsstudien werden im Bereich der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte unterschiedlichste Veranstaltungen an den einzelnen Pädagogischen Hochschulen zum Thema „Sexualkunde/Sexualerziehung“ angeboten. Zu einem bundesweiten Lehrgang „Sexualpädagogische Basisqualifikationen“ an der Pädagogischen Hochschule Salzburg treten thematisch angelagert zahlreiche umfangmäßig differenzierte Fortbildungsveranstaltungen, Lehrgänge und Seminare an den jeweiligen Pädagogischen Hochschulen (z.B. fünf Veranstaltungen an der PH Niederösterreich; je ein Lehrgang bzw. eine Fortbildungsveranstaltung an der PH Oberösterreich bzw. Vorarlberg und Wien; sieben Veranstaltungen und ein Projekt - Love Talks - an der PH Salzburg; zweiteilige Fortbildungsreihe an der PH Steiermark; zwei Veranstaltungen an der PH Tirol; Studientag mit dem Thema „Neue Herausforderungen in der Sexualkunde/Sexualerziehung“ an der Stiftung PPH Burgenland; vier Seminare an der PPH - Hochschulstiftung Erzdiözese Wien).

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.