4151/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.03.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0001-III/FV/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 9. März 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4195/J-NR/2010 betreffend Sexualpädagogik, die die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Jänner 2010 an meinen Amtsvorgänger richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4193/J-NR/2010 durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur.
Zu Fragen 3 und 4:
Zu diesem Themenbereich wurden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in den Jahren 2008 und 2009 ausschließlich Mittel aus der Bibliotheksförderung, die für Buch-ankäufe wissenschaftlicher Spezialbibliotheken gedacht ist, vergeben und zwar an folgende Einrichtungen:
- Bibliothek des Frauengesundheitszentrums Graz, das u.a. auch Veranstaltungen in Schulen anbietet (2008/09 jeweils € 2.500,--) und
- Bibliothek der Sexualberatungsstelle Salzburg, die von Schulklassen besucht werden kann, (2008/09 jeweils € 4.000,--)
Im Bereich der Förderung wissenschaftlicher Vereine und der Tagungsförderung sind im ge-fragten Zeitraum keine Mittel geflossen; für 2010 liegen (bislang) auch keine Ansuchen vor.
Zu Frage 5:
Organisationen
müssen die Voraussetzungen für die Gewährung einer
Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen
über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die
Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl II Nr.
51/2004, bzw.
allfällige Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen
erfüllen.
Zu Frage 6:
Im Rahmen der Reform der Studienrichtung Humanmedizin wurden „Fächerbezeichnungen“ weitgehend aus dem Studienplan entfernt und damit auch die direkte Zuordnung zu Semesterwochenstunden. Die Module in der Pflichtlehre sind soweit wie möglich integrativ gestaltet, weshalb ein Pflichtunterrichtsfach „Sexualmedizin“ im herkömmlichen Sinn nicht aufscheint, sondern in konkreten verpflichteten Modulen integriert wird.
Die Integration des Bereiches Sexualmedizin wird an den drei Standorten laut der eingeholten Stellungnahmen wie folgt gestaltet:
Medizinische Universität Wien:
Sexualmedizin wird in einem eigenen Modul (Block 15) „Sexualität, Reproduktion, Schwangerschaft, Geburt“ in neun Kapiteln mit insgesamt 65 akademischen Stunden unterrichtet.
Medizinische Universität Graz:
Sexualmedizinische
Aspekte werden innerhalb des verpflichtenden Studienplanes z.B. in den
Bereichen Anatomie, Physiologie, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe,
Endokrinologie oder den speziellen genderspezifischen Aspekten der Medizin
erörtert. Darüber hinaus werden
sexualpsychologische und sexualtherapeutische Aspekte auch in den
verpflichtenden Modulen „Spannungsfeld Persönlichkeit“ (M21),
organisiert von den Fachbereichen Medizinische Psychologie sowie Psychiatrie,
und dem track „Kommunikation/Supervision/Reflexion“ (KSR1-4), mit
den Inhalten psychosoziale Berufsvorbereitung gelehrt.
Medizinische Universität Innsbruck:
Dieses Thema
wird kontextbezogen im Modul 2.01 Aufbau und Funktion des Menschlichen
Körpers, Modul 2.31 Werdenden Lebens behandelt. Des Weiteren gibt es zwei
Module
„Gendermedizin“ – eines im 3. Semester und eines im 10.
Semester, und in der Gynäkologie und Geburtshilfe, wo diese Thematik
ebenfalls behandelt wird. Somit gibt es auf Grund der angeführten
Gestaltung des Studienganges keine explizite Lehrveranstaltung „Sexualmedizin“
in der Pflichtlehre.
Im Rahmen der freien Wahlfächer gibt es folgendes Angebot: je 1 SSt Sexualmedizin (Schüßler in WS und SS) je 2 SSt Sexualstörungen (Kinzl, Klinik Psychosomatik der Pädiatrische Psychiatrie V in WS und SS).
Zu Frage 7:
Von den betroffenen Universitäten wurde wie folgt Stellung genommen:
Universität Wien:
Der
Studienplan sieht im ersten Abschnitt eine Einführung in die Anthropologie
einschließlich geschlechtsspezifischer Aspekte vor, die als Vorlesung
zweistündig angeboten wird. Der
Studienplan sieht weiters im zweiten Studienabschnitt eine dreistündige
Lehrveranstaltung
„Gesundheits- und Sexualkunde (LA) unter Berücksichtigung der
Frauen- und Geschlechter-forschung“ vor. Die Studierenden haben im Rahmen
der freien Wahlfächer die Möglichkeit zur Vertiefung (bis zu 12
Semesterstunden). Im Sommersemester 2010 wird die Vorlesung Sexual-biologie
angeboten. In der Vorlesung werden einerseits anatomische und physiologische,
vor allem endokrinologische Grundkenntnisse vermittelt, andererseits wird auf
spezielle Probleme, die im Rahmen des Sexualkundeunterrichts auftreten
können, gezielt eingegangen.
Universität Innsbruck:
An der Universität Innsbruck wird diese Thematik im Lehramtsstudium Biologie und Umwelt-kunde im Prüfungsfach „Fachdidaktik“ im Rahmen der Pflicht-Lehrveranstaltung „Didaktik des Gesundheitsunterrichts“ PS2 im 2. Studienabschnitt (6. Semester) vermittelt.
Universität Salzburg:
Im Studienplan für das Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde ist Sexualmedizin/Sexualpädagogik nicht explizit ausgewiesen. Im Rahmen der fachdidaktischen Ausbildung wird in der Lehrveranstaltung „Zentrale Themen des Biologieunterrichts“ wiederkehrend das Thema/Unterrichtsprinzip „Sexualerziehung“ aufgegriffen.
Universität Graz:
An der Universität Graz ist „Sexualmedizin“ nicht im Studienplan vorgesehen.
Die Bundesministerin:
Dr. Beatrix Karl e.h.