4151/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                          BMWF-10.000/0001-III/FV/2010

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 9. März 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4195/J-NR/2010 betreffend Sexualpädagogik, die die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Jänner 2010 an meinen Amtsvorgänger richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4193/J-NR/2010 durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Zu diesem Themenbereich wurden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in den Jahren 2008 und 2009 ausschließlich Mittel aus der Bibliotheksförderung, die für Buch-ankäufe wissenschaftlicher Spezialbibliotheken gedacht ist, vergeben und zwar an folgende Einrichtungen:

-         Bibliothek des Frauengesundheitszentrums Graz, das u.a. auch Veranstaltungen in Schulen anbietet (2008/09 jeweils € 2.500,--) und

-         Bibliothek der Sexualberatungsstelle Salzburg, die von Schulklassen besucht werden kann, (2008/09 jeweils € 4.000,--)


Im Bereich der Förderung wissenschaftlicher Vereine und der Tagungsförderung sind im ge-fragten Zeitraum keine Mittel geflossen; für 2010 liegen (bislang) auch keine Ansuchen vor.

 

Zu Frage 5:

Organisationen müssen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die
Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl II Nr. 51/2004, bzw.
allfällige Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen erfüllen.

 

Zu Frage 6:

Im Rahmen der Reform der Studienrichtung Humanmedizin wurden „Fächerbezeichnungen“ weitgehend aus dem Studienplan entfernt und damit auch die direkte Zuordnung zu Semesterwochenstunden. Die Module in der Pflichtlehre sind soweit wie möglich integrativ gestaltet, weshalb ein Pflichtunterrichtsfach „Sexualmedizin“ im herkömmlichen Sinn nicht aufscheint, sondern in konkreten verpflichteten Modulen integriert wird.

 

Die Integration des Bereiches Sexualmedizin wird an den drei Standorten laut der eingeholten Stellungnahmen wie folgt gestaltet:

 

Medizinische Universität Wien:

Sexualmedizin wird in einem eigenen Modul (Block 15) „Sexualität, Reproduktion, Schwangerschaft, Geburt“  in neun Kapiteln mit insgesamt 65 akademischen Stunden unterrichtet.

 

Medizinische Universität Graz:

Sexualmedizinische Aspekte werden innerhalb des verpflichtenden Studienplanes z.B. in den Bereichen Anatomie, Physiologie, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Endokrinologie oder den speziellen genderspezifischen Aspekten der Medizin erörtert. Darüber hinaus werden
sexualpsychologische und sexualtherapeutische Aspekte auch in den verpflichtenden Modulen „Spannungsfeld Persönlichkeit“ (M21), organisiert von den Fachbereichen Medizinische Psychologie sowie Psychiatrie, und dem track „Kommunikation/Supervision/Reflexion“ (KSR1-4), mit den Inhalten psychosoziale Berufsvorbereitung gelehrt.

 

Medizinische Universität Innsbruck:

Dieses Thema wird kontextbezogen im Modul 2.01 Aufbau und Funktion des Menschlichen
Körpers, Modul 2.31 Werdenden Lebens behandelt. Des Weiteren gibt es zwei Module
„Gendermedizin“ – eines im 3. Semester und eines im 10. Semester, und in der Gynäkologie und Geburtshilfe, wo diese Thematik ebenfalls behandelt wird. Somit gibt es auf Grund der angeführten Gestaltung des Studienganges keine explizite Lehrveranstaltung „Sexualmedizin“ in der Pflichtlehre.

Im Rahmen der freien Wahlfächer gibt es folgendes Angebot: je 1 SSt Sexualmedizin (Schüßler in WS und SS) je 2 SSt Sexualstörungen (Kinzl, Klinik Psychosomatik der Pädiatrische Psychiatrie V in WS und SS).


Zu Frage 7:

Von den betroffenen Universitäten wurde wie folgt Stellung genommen:

 

Universität Wien:

Der Studienplan sieht im ersten Abschnitt eine Einführung in die Anthropologie einschließlich geschlechtsspezifischer Aspekte vor, die als Vorlesung zweistündig angeboten wird. Der
Studienplan sieht weiters im zweiten Studienabschnitt eine dreistündige Lehrveranstaltung
„Gesundheits- und Sexualkunde (LA) unter Berücksichtigung der Frauen- und Geschlechter-forschung“ vor. Die Studierenden haben im Rahmen der freien Wahlfächer die Möglichkeit zur Vertiefung (bis zu 12 Semesterstunden). Im Sommersemester 2010 wird die Vorlesung Sexual-biologie angeboten. In der Vorlesung werden einerseits anatomische und physiologische, vor allem endokrinologische Grundkenntnisse vermittelt, andererseits wird auf spezielle Probleme, die im Rahmen des Sexualkundeunterrichts auftreten können, gezielt eingegangen.

 

Universität Innsbruck:

An der Universität Innsbruck wird diese Thematik im Lehramtsstudium Biologie und Umwelt-kunde im Prüfungsfach „Fachdidaktik“ im Rahmen der Pflicht-Lehrveranstaltung „Didaktik des Gesundheitsunterrichts“ PS2 im 2. Studienabschnitt (6. Semester) vermittelt.

 

Universität Salzburg:

Im Studienplan für das Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde ist Sexualmedizin/Sexualpädagogik nicht explizit ausgewiesen. Im Rahmen der fachdidaktischen Ausbildung wird in der Lehrveranstaltung „Zentrale Themen des Biologieunterrichts“ wiederkehrend das Thema/Unterrichtsprinzip „Sexualerziehung“ aufgegriffen.

 

Universität Graz:

An der Universität Graz ist „Sexualmedizin“ nicht im Studienplan vorgesehen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

 

Dr. Beatrix Karl e.h.