4152/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                       BMWF-10.000/0002-III/FV/2010

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 9. März 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4197/J-NR/2010 betreffend Maßnahmen zur
geschlechtersensiblen Bildungs- und Studienwahl, die die Abgeordneten Mag. Judith
Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Jänner 2010 an meinen Amtsvorgänger
richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2009 wurden für das Projekt IMST einschließlich fFORTE/IMST € 1,2 Mio. aus Mitteln der Sektion II des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung an die Universität
Klagenfurt (Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung – IUS) als Auftragnehmer 
überwiesen. Der dieser Überweisung zugrunde liegende Vertrag wurde 2006 vom damaligen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit der Universität Klagenfurt abgeschlossen.

 

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Aufteilung des Bundesministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur in das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung mit Wirkung vom 1. März 2007 zur Folge hatte, dass IMST zwar vollständig in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur fiel, die oben angeführte Summe aber weiterhin innerhalb der
Sektion II des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung budgetiert und daher auch von diesem an die Universität Klagenfurt ausbezahlt wurde.


2010 stehen für IMST noch Mittel aus der Rücklage des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (ursprünglich reserviert für fFORTE-Programme des Bundesministeriums für
Unterricht, Kunst und Kultur) in Höhe von € 225.000,-- zur Verfügung.

 

Die in der gegenständlichen Anfrage angeführte „Kürzung der Subvention“ durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat daher ausschließlich finanztechnische Gründe. Da die im früheren Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für IMST zuständige Sektion vollständig in das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur überführt wurde, ressortierte IMST nie zum Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.

 

Zu Fragen 2 , 4 und 7:

In der Leistungsvereinbarung 2010 – 2012 einiger Universitäten sind entsprechende Ziele und Vorhaben berücksichtigt. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung derzeit Wissenschafterinnenkollegs an der TU Wien, der TU Graz sowie das
Doktorandinnenprogramm DOC fFORTE mit dem Ziel, die Doktoratsabschlüsse von Frauen im Bereich Technik, Naturwissenschaft, Mathematik und Medizin zu erhöhen.

 

Zu Frage 3:

Die ministerienübergreifende Initiative fFORTE – Frauen in Forschung und Technologie
konzipiert seit 2002 ihre Maßnahmen so, dass möglichst alle Ausbildungs- und Berufsphasen mit Interventionsmaßnahmen abgedeckt sind. Regelmäßige Treffen finden statt, zuletzt im
November 2009.

 

Zu Frage 5:

Geschlechtssensibler Unterricht ist eine wichtige Grundlage dafür, dass Kinder und Jugendliche (Mädchen und Burschen) an den Schulen ihre Interessen, Potentiale und Handlungsspielräume jenseits geschlechtsspezifischer Rollenzuschreibungen entwickeln und ausbauen können. Wird dieses Ziel ernsthaft verfolgt und erfolgreich umgesetzt, so wird dies letztlich auch zu einer
Steigerung der Zahl der Mädchen und jungen Frauen in technischen und naturwissen-schaftlichen Ausbildungsformen und Berufen führen, sowie zu einer Erhöhung der Zahl der
Burschen in pädagogischen und sozialen Berufen.

 

Die Frage der Diversifizierung der Ausbildung und Berufswahl wird auch eine zentrale im
Rahmen des geplanten (im Regierungsübereinkommen festgehaltenen) Nationalen Aktionsplans zur Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt sein, deren Koordinierung durch die
Frauenministerin erfolgt, an dem sich auch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur beteiligt.

 

Zu Frage 6:

Der Österreichische Nationalrat hat im Zuge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 7. Juli 2005 im Rahmen des Universitätsgesetzes die Einführung eines Aufnahmeverfahrens entweder vor der Zulassung oder die Auswahl von Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung für die Studienrichtungen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie festgelegt. Die Auswahl des konkreten Aufnahmeverfahrens liegt im autonomen Wirkungs-bereich der jeweiligen Universität. Die betroffenen Universitäten haben unterschiedliche Auf-nahmeverfahren gewählt.


 

 

Die Medizinischen Universitäten Wien und Innsbruck haben die Vergabe der Studienplätze für die Studienrichtungen Humanmedizin und Zahnmedizin vor Studienbeginn mittels eines
erprobten und wissenschaftlich abgesicherten Eignungstests (EMS), der in Deutschland
entwickelt und in der Schweiz weiterentwickelt wurde und seit 1998 angewendet wird,
beschlossen.

 

Dieses Testverfahren wird an den Medizinischen Universitäten Wien und Innsbruck seit dem Wintersemester 2006 angewendet. Die Ergebnisse zeigen, wie auch durch Medienberichte bekannt geworden, ein statistisch erkennbar schlechteres Abschneiden von Bewerberinnen mit österreichischem Sekundarstufenabschluss. Eine Verbesserung dieser Ergebnisse ist sowohl dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung als auch den betroffenen Uni-versitäten ein besonderes Anliegen.

 

Daher wurde in den Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2010 – 2012 zwischen dem
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und den betroffenen Universitäten
folgendes gemeinsames Projekt vereinbart:

 

Einrichtung einer kontinuierlichen Kooperation mit allen Schulbehörden zur Vorbereitung auf die Eignungstests, wobei die Medizinischen Universitäten jeweils besonders intensive Ko-operationen mit den geographisch nahegelegenen Schulbezirken haben. Allen Landesschul-räten bzw. dem Stadtschulrat für Wien wird regelmäßig Informationsmaterial zur Testvorbe-reitung sowie eine Anleitung zur Durchführung eines Probetests zur Verfügung gestellt, wobei auch auf die im Internet unter http://www.eingnungstest-medizin.at zur Testvorbereitung zur Verfügung stehenden Informationen hingewiesen wird. Es wird auch ausdrücklich empfohlen,
interessierten Schülerinnen und Schülern eine Vorbereitung auf den EMS in der Schule zu
ermöglichen, so wie dies auch in der Schweiz erfolgreich praktiziert wird.

 

Die Medizinischen Universitäten Wien und Innsbruck implementieren ein dem Eingangstest vorgeschaltetes Assessment-Verfahren, das – auf freiwilliger Basis – soziale Kompetenzen testet. Dieses Assessment dient der Unterstützung der Studienwahlentscheidung für die medizinischen Studienrichtungen.

 

Mit der Medizinischen Universität Graz, an welcher ein eigenständiges Auswahlverfahren ent-wickelt worden ist, wurde für die Leistungsvereinbarungsperiode 2010 – 2012 die laufende Weiterentwicklung dieses Auswahlverfahrens vereinbart, etwa durch die Inkludierung eines
„Situational Judgement Tests“, um neben naturwissenschaftlichen Kenntnissen auch eine
frühzeitige Auseinandersetzung mit den biopsychosozialen Grundlagen des Studiums herbeizuführen; von diesem ist bekannt, dass er nicht zu einer Benachteiligung von Frauen führt. Auf Grund von wissenschaftlichen Analysen der Genderproblematik werden außerdem Wissens-gebiete wie z.B. Biologie, bei denen fast kein Genderunterschied erkennbar ist, in ihrer
Gewichtung gegenüber Gebieten mit starkem Unterschied (insbesondere Physik, etwas weniger Mathematik und Chemie) aufgewertet. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen zu den Inhalten des Auswahlverfahrens angeboten, die besonders Maturantinnen die
Anforderungen des Auswahlverfahrens näherbringen sollen.

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.