4152/AB XXIV. GP
Eingelangt am
10.03.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0002-III/FV/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 9. März 2010
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4197/J-NR/2010 betreffend
Maßnahmen zur
geschlechtersensiblen Bildungs- und Studienwahl, die die Abgeordneten Mag.
Judith
Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Jänner 2010 an meinen
Amtsvorgänger
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2009
wurden für das Projekt IMST einschließlich fFORTE/IMST € 1,2
Mio. aus Mitteln der Sektion II des Bundesministeriums für Wissenschaft
und Forschung an die Universität
Klagenfurt (Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung – IUS)
als Auftragnehmer
überwiesen. Der dieser Überweisung zugrunde liegende Vertrag wurde
2006 vom damaligen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
mit der Universität Klagenfurt abgeschlossen.
In diesem
Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Aufteilung des Bundesministeriums
für
Bildung, Wissenschaft und Kultur in das Bundesministerium für Unterricht,
Kunst und Kultur bzw. das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
mit Wirkung vom 1. März 2007 zur Folge hatte, dass IMST zwar vollständig
in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und
Kultur fiel, die oben angeführte Summe aber weiterhin innerhalb der
Sektion II des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung budgetiert
und daher auch von diesem an die Universität Klagenfurt ausbezahlt wurde.
2010 stehen
für IMST noch Mittel aus der Rücklage des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Forschung (ursprünglich reserviert für fFORTE-Programme
des Bundesministeriums für
Unterricht, Kunst und Kultur) in Höhe von € 225.000,-- zur Verfügung.
Die in der gegenständlichen Anfrage angeführte „Kürzung der Subvention“ durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat daher ausschließlich finanztechnische Gründe. Da die im früheren Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für IMST zuständige Sektion vollständig in das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur überführt wurde, ressortierte IMST nie zum Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.
Zu Fragen 2 , 4 und 7:
In der
Leistungsvereinbarung 2010 – 2012 einiger Universitäten sind
entsprechende Ziele und Vorhaben berücksichtigt. Darüber hinaus
fördert das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung derzeit
Wissenschafterinnenkollegs an der TU Wien, der TU Graz sowie das
Doktorandinnenprogramm DOC fFORTE mit dem Ziel, die Doktoratsabschlüsse
von Frauen im Bereich Technik, Naturwissenschaft, Mathematik und Medizin zu
erhöhen.
Zu Frage 3:
Die ministerienübergreifende
Initiative fFORTE – Frauen in Forschung und Technologie
konzipiert seit 2002 ihre Maßnahmen so, dass möglichst alle
Ausbildungs- und Berufsphasen mit Interventionsmaßnahmen abgedeckt sind.
Regelmäßige Treffen finden statt, zuletzt im
November 2009.
Zu Frage 5:
Geschlechtssensibler Unterricht ist eine wichtige Grundlage
dafür, dass Kinder und Jugendliche (Mädchen und Burschen) an
den Schulen ihre Interessen, Potentiale und Handlungsspielräume jenseits
geschlechtsspezifischer Rollenzuschreibungen entwickeln und ausbauen
können. Wird dieses Ziel ernsthaft verfolgt und erfolgreich umgesetzt, so
wird dies letztlich auch zu einer
Steigerung der Zahl der Mädchen und jungen Frauen in technischen und
naturwissen-schaftlichen Ausbildungsformen und Berufen führen, sowie zu
einer Erhöhung der Zahl der
Burschen in pädagogischen und sozialen Berufen.
Die Frage der
Diversifizierung der Ausbildung und Berufswahl wird auch eine zentrale im
Rahmen des geplanten (im Regierungsübereinkommen festgehaltenen)
Nationalen Aktionsplans zur Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt sein,
deren Koordinierung durch die
Frauenministerin erfolgt, an dem sich auch das Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur beteiligt.
Zu Frage 6:
Der Österreichische Nationalrat hat im Zuge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 7. Juli 2005 im Rahmen des Universitätsgesetzes die Einführung eines Aufnahmeverfahrens entweder vor der Zulassung oder die Auswahl von Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung für die Studienrichtungen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie festgelegt. Die Auswahl des konkreten Aufnahmeverfahrens liegt im autonomen Wirkungs-bereich der jeweiligen Universität. Die betroffenen Universitäten haben unterschiedliche Auf-nahmeverfahren gewählt.
Die
Medizinischen Universitäten Wien und Innsbruck haben die Vergabe der
Studienplätze für die Studienrichtungen Humanmedizin und Zahnmedizin
vor Studienbeginn mittels eines
erprobten und wissenschaftlich abgesicherten Eignungstests (EMS), der in
Deutschland
entwickelt und in der Schweiz weiterentwickelt wurde und seit 1998 angewendet
wird,
beschlossen.
Dieses Testverfahren wird an den Medizinischen Universitäten Wien und Innsbruck seit dem Wintersemester 2006 angewendet. Die Ergebnisse zeigen, wie auch durch Medienberichte bekannt geworden, ein statistisch erkennbar schlechteres Abschneiden von Bewerberinnen mit österreichischem Sekundarstufenabschluss. Eine Verbesserung dieser Ergebnisse ist sowohl dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung als auch den betroffenen Uni-versitäten ein besonderes Anliegen.
Daher wurde in
den Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2010 – 2012 zwischen dem
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und den betroffenen
Universitäten
folgendes gemeinsames Projekt vereinbart:
Einrichtung
einer kontinuierlichen Kooperation mit allen Schulbehörden zur
Vorbereitung auf die Eignungstests, wobei die Medizinischen Universitäten
jeweils besonders intensive Ko-operationen mit den geographisch nahegelegenen
Schulbezirken haben. Allen Landesschul-räten bzw. dem Stadtschulrat
für Wien wird regelmäßig Informationsmaterial zur Testvorbe-reitung
sowie eine Anleitung zur Durchführung eines Probetests zur Verfügung
gestellt, wobei auch auf die im Internet unter
http://www.eingnungstest-medizin.at zur Testvorbereitung zur Verfügung stehenden
Informationen hingewiesen wird. Es wird auch ausdrücklich empfohlen,
interessierten Schülerinnen und Schülern eine Vorbereitung auf den
EMS in der Schule zu
ermöglichen, so wie dies auch in der Schweiz erfolgreich praktiziert wird.
Die Medizinischen Universitäten Wien und Innsbruck implementieren ein dem Eingangstest vorgeschaltetes Assessment-Verfahren, das – auf freiwilliger Basis – soziale Kompetenzen testet. Dieses Assessment dient der Unterstützung der Studienwahlentscheidung für die medizinischen Studienrichtungen.
Mit der
Medizinischen Universität Graz, an welcher ein eigenständiges
Auswahlverfahren ent-wickelt worden ist, wurde für die
Leistungsvereinbarungsperiode 2010 – 2012 die laufende Weiterentwicklung
dieses Auswahlverfahrens vereinbart, etwa durch die Inkludierung eines
„Situational Judgement Tests“, um neben naturwissenschaftlichen
Kenntnissen auch eine
frühzeitige Auseinandersetzung mit den biopsychosozialen Grundlagen des
Studiums herbeizuführen; von diesem ist bekannt, dass er nicht zu einer
Benachteiligung von Frauen führt. Auf Grund von wissenschaftlichen
Analysen der Genderproblematik werden außerdem Wissens-gebiete wie z.B.
Biologie, bei denen fast kein Genderunterschied erkennbar ist, in ihrer
Gewichtung gegenüber Gebieten mit starkem Unterschied (insbesondere
Physik, etwas weniger Mathematik und Chemie) aufgewertet. Darüber hinaus
werden Informationsveranstaltungen zu den Inhalten des Auswahlverfahrens
angeboten, die besonders Maturantinnen die
Anforderungen des Auswahlverfahrens näherbringen sollen.
Die Bundesministerin:
Dr. Beatrix Karl e.h.