4155/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

              Alois Stöger diplô

  Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

Wien, am  9. März 2010

GZ: BMG-11001/0002-I/5/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4202/J der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 


Frage 1:

Die Lebensmittelkennzeichnung allgemein wird durch die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 – LMKV, BGBl Nr. 72/1993, idgF.

geregelt. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der EU-Etikettierungsrichtlinie. Die LMKV enthält generelle Kennzeichnungsbestimmungen für verpackte Lebensmittel, so u.a. auch für die Zutaten eines Lebensmittels. Lebensmitteln ist harmoniertes EU-Recht. Über die EU-Vorgaben hinausgehende verpflichtende Kennzeichnungselemente für verpackte Lebensmittel sind nationalstaatlich kaum möglich (Ausnahme: aus Gründen des Gesundheitsschutzes erforderliche Hinweise, die sich aufgrund einer klar definierten, von der Situation in anderen Mitgliedsstaaten unterscheidenden, spezifisch österreichischen Situation ergeben würde).

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Z 7 LMKV ist jeder Stoff, der bei der Herstellung einer Ware verwendet wird und unverändert oder verändert im Enderzeugnis vorhanden ist, in absteigender Reihenfolge des jeweiligen Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung im Zutatenverzeichnis zu deklarieren.

 

Damit kann grundsätzlich anhand der Zutatenliste erkannt werden, welche Zutaten sich in einem Lebensmittel befinden. Es ist das Konzept der Etikettierungsrichtlinie und somit auch der LMKV, dass anhand der Zutatenliste alle wesentlichen Informationen bezüglich Zutaten eines Produktes inkl. Zusatzstoffe ersichtlich sind, somit auch allergene Stoffe oder Zutaten, die für VegetarierInnen von Bedeutung sind.

 

 

Frage 2:

Auf EU-Ebene wird das gesamte Lebensmittelkennzeichnungsrecht derzeit einer Revision unterzogen. Am 30. Jänner 2008 wurde von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für eine Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, kurz häufig auch „EU-Informationsverordnung“ genannt, 2000/0028 (COD), vorgelegt, der derzeit auf Ratsebene sehr intensiv diskutiert wird.

 

Ziel ist die Überarbeitung der Vorschriften zur Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung. Im Vordergrund steht eine verbesserte Information der Verbraucherinnen und Verbraucher durch weitere Harmonisierungsschritte von derzeit ungeregelten Elementen bzw. von freiwilligen Kennzeichnungselementen, die den freien Warenverkehr behindern können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die wesentlichen Informationen über ein Lebensmittel in lesbarer und verständlicher Form erhalten, um bewusste Kaufentscheidungen zu treffen. Einige Punkte dieser EU-Verbraucherinformationsverordnung sind umstritten. Beispielsweise gibt es verschiedene Standpunkte hinsichtlich verpflichtender oder freiwilliger Herkunftskennzeichnung, zur Form der Nährwertkennzeichnung oder über die Mindestschriftgröße. Spezifische Informationen für Lebensmittel für Vegetarier oder Veganer werden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.

 

 

Frage 3:

Der Konsum von Fleisch und Fleischprodukten ist Teil einer ausgewogenen Ernährung und keinesfalls als gesundheitsschädlich zu betrachten. Mein Ziel ist es dennoch, den übermäßigen Konsum von Fleisch- und Fleischprodukten zugunsten von Obst, Gemüse und stärkehaltigen (Vollkorn)produkten zu verschieben. Das nach Sicht von Ernährungs- und GesundheitsexpertInnen ideale  Mengenverhältnis zwischen den verschiedenen Lebensmittelkategorien im Rahmen einer gesunden Ernährung kommt auch in der von mir letzte Woche vorgestellten neuen österreichischen Ernährungspyramide zum Ausdruck. Demzufolge sollen Fleisch- und Fleischprodukte maximal dreimal pro Woche konsumiert werden. Aufgrund der in Österreich auftretenden Fehl- und Übernahrung hat sich mein Ressort zudem auch für die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans Ernährung entschieden. Dadurch erfolgt analog zum internationalen Trend die Implementierung einer nationalen Ernährungsstrategie, um eine nachhaltige Verhaltens- und Verhältnisänderung im Sinne einer bewussten Entscheidung für die gesündere Wahl zu erreichen. Der Entwurf für einen nationalen Aktionsplan Ernährung ist derzeit breit zur Konsultation gestellt. Bis Ende April können dazu noch Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf findet sich auf der Homepage des BMG. Konsultationsbeiträge können unter der Email-Adresse Ernaehrungsaktionsplan@bmg.gv.at abgegeben werden.

 

Freiwillige Modelle der einfachen Kennzeichnung von Produkten für Vegetarier oder Veganer sind grundsätzlich möglich. Auch eine Implementierung eines derartiges Gütezeichens wäre beispielsweise eine Möglichkeit, solche Produkte auch leicht erkennbar und verlässlich gekennzeichnet zu implementieren – vorausgesetzt ein neues österreichisches Gütezeichengesetz schafft die gesetzlichen Grundlagen dafür, ein Gütezeichenverband erarbeitet die entsprechenden Kriterien für ein solches Gütezeichen, hält sich an die Transparenzvorgaben des Gütezeichengesetzes und sorgt für unabhängige Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der speziell ausgelobten Qualität der Produkte, die ein derartiges Gütezeichen tragen sollen. Der vom BMWFJ im letzten Jahr zur Begutachtung ausgeschickte Entwurf eines neuen Gütezeichengesetzes enthält derzeit aber keine Bestimmungen hinsichtlich Gütezeichen auch für Lebensmittel. Es laufen im Moment Verhandlungen zwischen den betroffenen Ministerien. Mein Ziel ist ein neues Gütezeichengesetz, das auch die Grundlagen und grundsätzlichen Voraussetzungen für neue verlässliche Gütezeichen für Lebensmittel festlegen soll.