4158/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

Alois Stöger diplô

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, am  9. März 2010

GZ: BMG-11001/0008-I/5/2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4256/J der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Resolution der Vollversammlung der NÖ Landwirtschaftskammer vom 6. Juli 2009 und die Resolution der Vollversammlung der OÖ Landwirtschaftskammer vom 22. Dezember 2009 wurden zur Kenntnis genommen und entsprechende Stellungnahmen dazu von meinen MitarbeiterInnen abgegeben.

 

Frage 2:

Als Tierschutzminister werde ich der Forderung bezüglich des Verbotes der dauernden Anbindehaltung und der Forderung bezüglich der Gruppenhaltung bei Zuchtsauen nicht Folge leisten. Die Themen „Besatzdichte im Geflügelbereich“ und „Ferkelkastration“ werden derzeit noch diskutiert.

 

Frage 3:

Die Zahl der Betriebe für die bisher zwingend rechtliche oder technische Gründe anerkannt wurden, Weidegang oder Auslauf nicht anbieten zu müssen, wird derzeit in den Bundesländern erhoben und von mir nachgereicht.

 

Frage 4:

Nein, ich werde mich nicht auf EU-Ebene für eine Verlängerung der Fristen für die Gruppenhaltung von Schweinen einsetzen, da den Erzeugern genügend Zeit eingeräumt wurde, damit sie die erforderlichen strukturellen Anpassungen in ihren Produktionsanlagen vornehmen können (bereits seit 2001 ist das Ende der Übergangsfrist mit 2013 bekannt.).

Außerdem bekundete das Europäische Parlament bereits im Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments über die Bewertung und Beurteilung des Aktionsplans für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006 - 2010 (vom 18. Dezember 2009, Dok. 2009/2202(INI)) seine Besorgnis darüber, dass viele Schweinezüchter in Europa trotz der klaren Empfehlungen und Schlussfolgerungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gegen die Bestimmungen der Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen verstoßen. Weiters forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, so rasch wie möglich eine Strategie für die bessere Einhaltung dieser Richtlinie auszuarbeiten.

 

Fragen 5 und 6:

Als Tierschutzminister werde ich mit Nachdruck auf das Ende der Übergangsfrist hinweisen und die Länder ersuchen, die für den Vollzug zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden entsprechend zu informieren und anzuweisen. 

 

Frage 7:

Prinzipiell bin ich an einer konsensualen Lösung in der Frage der zulässigen Besatzdichte und am Finden eines Kompromisses mit der Geflügelbranche interessiert. Ich weise darauf hin, dass sowohl Fragen der Tiergesundheit als auch Fragen des tierischen Wohlbefindens nicht ausschließlich an der Besatzdichte (kg/m2) festzumachen sind. Zudem ist mir auch das Überleben der österreichischen Geflügelbranche ein Anliegen, aber selbstverständlich nicht auf Kosten der Tiere. Die derzeit in Österreich geltende Besatzdichte von 30kg/m² bei Hühnern ist ohne Monitoringuntersuchungen der Tiergesundheit kein Qualitätsstandard. Ein permanentes Monitoring der Tiergesundheit und die Einhaltung bestimmter Vorgaben z.B. hinsichtlich Einstreu und Belüftung in Kombination mit einer geringfügigen Ausdehnung der maximal zulässigen Besatzdichte könnten die nötigen Anreize schaffen, einen gesunden und hinsichtlich Tiergesundheit permanent überwachten Masthühnerbestand in Österreich zu erhalten, die entsprechenden Daten könnten zentral zusammengeführt werden und letztlich brächten diese Maßnahmen in Kombination gesehen – im Vergleich zum status quo – keine Verschlechterungen der Tiergesundheit bei gleichzeitiger Verbesserung der Überwachung. Für Geflügelhalter, die weder das Tiergesundheits-Monitoring noch die zusätzlichen Vorgaben erfüllen, wäre eine Erhöhung der Besatzdichte jedenfalls nicht zulässig. Seit meinem Amtsantritt laufen hier die Gespräche mit der Branche einerseits und mit Verbraucher- und Tierschutzorganisationen auf der anderen Seite. Die Ansichten beider Seiten scheinen allerdings kaum zusammenführbar. Nichtsdestotrotz werde ich mich um eine konsensuale Lösung weiterhin bemühen.

 

Frage 8:

Für die Bestimmungen hinsichtlich zulässiger Eingriffe bei den in der 1. Tierhaltungsverodnung genannten landwirtschaftlichen Nutztieren hat gemäß § 7 Tierschutzgesetz (TSchG) Abs.3 iVm § 24 Abs.1 mein Ressort das Einvernehmen mit dem BMLFUW herzustellen. Ein Alleingang des BMG ist in Fragen des Tierschutzes bei landwirtschaftlichen Nutztieren nicht möglich. Bei der Festlegung von Vorschriften zur Verbesserung des Tierschutzes ist demnach eine Güterabwägung zwischen den zu berücksichtigenden Tierschutzaspekten und den wirtschaftlichen Auswirkungen zu finden, da sonst eine Umsetzung in die Praxis nicht möglich scheint.

 

Eine Verbesserung der Situation kann hier nur herbeigeführt werden, wenn auch für die Produzenten Vorteile möglich sind, da nur so deren aktive Mitwirkung erzielt werden kann. Die Anhebung der gesetzlichen Mindestanforderungen führen zum Verlust der Auslobung als Qualitätsmerkmal. Aus diesem Grund habe ich meine MitarbeiterInnen beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Beirat „österreichischer Tiergesundheitsdienst“ sich mit dem Thema „Eingriffe beim Nutztier“ eingehend beschäftigt und allfällige Optionen für Lösungsansätze erarbeitet, da sich nur im Zusammenwirken zwischen Betreuungstierarzt und Tierhalter eine für alle sinnvolle Lösung finden lässt. Am 9. Februar 2010 fand in dieser Angelegenheit die 1. Sitzung der Arbeitsgruppe „Eingriffe bei Nutztieren“ des Tiergesundheitsdienst-Beirates statt.