4161/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/1-PMVD/2010 11. März 2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Jänner 2010 unter der Nr. 4220/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "horrende Kosten der Reisesucht der Bundesregierung 2009" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 9:
Zunächst möchte ich festhalten, dass meine Auslandsdienstreisen insbesondere der Wahrnehmung der österreichischen Interessen bei der Entwicklung einer neuen gemeinsamen Sicherheitsarchitektur in Europa, dem Erfahrungsaustausch mit anderen Verteidigungs- bzw. Sportministern, der Inspektion österreichischer Kontingente im Ausland sowie der Entwicklung und Vertiefung sonstiger internationaler Kontakte im wehr- und sicherheitspolitischen sowie sportpolitischen Interesse Österreichs dienten. Gleichfalls werde ich auch in Zukunft Auslandsdienstreisen, die diesen Zielsetzungen entsprechen, wahrnehmen. Die im Jahr 2009 durchgeführten Auslandsdienstreisen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Die Kosten betrugen vorbehaltlich noch nicht gelegter bzw. abgerechneter Reiserechnungen und allenfalls durch die Europäische Union erfolgender Refundierungen rund 33.000 Euro.
|
Zeitraum |
Dienstreiseziel |
|
07.02.2009 |
Deutschland |
|
11.02.- 15.02.2009 |
Frankreich |
|
20.02.- 22.02.2009 |
Tschechien |
|
27.02.- 01.03.2009 |
Tschechien |
|
12.03.- 13-03.2009 |
Tschechien |
|
27.04.- 28.04.2009 |
Schweiz |
|
06.05.- 07.05.2009 |
Schweiz |
|
14.05.- 15.05.2009 |
Tschechien |
|
17.05.- 18.05.2009 |
Belgien |
|
27.05.- 28.05.2009 |
Italien |
|
06.06.- 07.06.2009 |
Serbien |
|
20.09.2009 |
Deutschland |
|
28.09.- 29.09.2009 |
Schweden |
|
28.10.- 30.10.2009 |
Kroatien, Montenegro |
|
13.11.- 14.11.2009 |
Tschad |
|
16.11.- 17.11.2009 |
Belgien |
|
03.12.- 04.12.2009 |
Bosnien und Herzegowina |
|
18.12.2009 |
Bosnien und Herzegowina |
|
22.12.- 23.12.2009 |
Syrien |
Auf meinen Auslandsdienstreisen wurde ich von bis zu drei Mitarbeitern meines Kabinetts begleitet. Die Dienstreisekosten betrugen hiefür vorbehaltlich noch nicht gelegter bzw. abgerechneter Reiserechnungen rund 40.000 Euro. Des Weiteren haben mich insgesamt 17 Bedienstete meines Ressorts sowie 21 ressortfremde Personen begleitet. Die Dienstreisekosten betrugen hiefür vorbehaltlich noch nicht gelegter bzw. abgerechneter Reiserechnungen rund 33.000 Euro (Ressortangehörige) bzw. rund 42.000 Euro (ressortfremde Personen) abzüglich erfolgter bzw. noch zu erfolgender Refundierungen.
Zu 10, 11, 13 bis 15 und 17:
Hiezu darf festgehalten werden, dass eine vollständige Aufstellung aller Aus- und Inlandsdienstreisen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts infolge händischer Auswertung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellen würde, sodass ich von einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand nehme.
Bezüglich meiner dienstlich erforderlichen Auslandsdienstreisen darf auf die oben stehende Aufstellung verwiesen werden. Für die Wahrnehmung dienstlicher Interessen im Inland wurden notweniger Weise für Termine am 17.02. und 29.08.2009 Flüge Wien-Innsbruck-Wien und am 06. und 07.05.2009 Flüge Wien-Altenrhein-Wien in Anspruch genommen.
Die Reisegründe waren offizielle Staatsbesuche, Treffen mit Ressortkolleginnen und Ressortkollegen, Arbeitsbesuche, Tagungen der EU-Verteidigungsminister, Besuch von Sportveranstaltungen, Truppenbesuche und internationale Gipfel. Dem Anlass entsprechend
wurde ich von einer Person bis max. sieben Personen begleitet. In der Regel erfolgte die Reisebewegung mittels Linienflug, in Einzelfällen mittels Charterflug oder Militärluftfahr-zeug. Anzumerken ist, dass gemäß §11 Abs. 2 des Bundesbezügegesetz für die obersten Organen des Bundes im Falle von Inlandsreisen Tagesgebühren entfallen.
Zu 12:
Da diese Daten nicht elektronisch erfasst werden, müsste eine Vielzahl von Einzelbelegen händisch durchgesehen werden. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird daher von einer detaillierten Beantwortung dieser Frage Abstand genommen.
Zu 16:
Für alle Bediensteten des Bundesministeriums ergab sich für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2009 auf Grund der Voranschlagspost 6216002 (sonstige Transporte; Dienstreisen Ausland durch die Bediensteten des Ressorts) ein Betrag von rund 1.087.000 Euro pro Jahr. Eine Herausrechnung der Details im Sinne der Fragestellung ist aus Gründen des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.
Zu 18:
Die Benützung von Businesstickets wird im meinen Ressort restriktiv gehandhabt, zumal auch Flüge, die mehr als acht Stunden dauern, grundsätzlich in der Economy Class durchzuführen sind. Die Benützung der Business Class kann lediglich dann zur Anwendung kommen, wenn keine andere Buchungsmöglichkeit mehr besteht und nur durch Buchung eines Businesstickets der Dienstreiseauftrag ordnungsgemäß erfüllt werden kann.
Zu 19 bis 21:
Die Inanspruchnahme des Verkehrsmittels Flugzeug war jeweils aus zeitökonomischen Gründen bzw. wegen der großen Entfernung des Zielortes notwendig. Zudem war den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung zu tragen.
Zu 22:
Es ist festzuhalten, dass für eine exakte Berechnung der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen, die aus Dienstreisen resultieren, u. a. die Parameter Verkehrsmittelkilometer, Verkehrsleistung, Trennung nach In- und Auslandsdienstreisen, Besetzungsgrade des Verkehrsmittels, Energieeinsatz in Litern für die Erbringung der Verkehrsleistung, Alters-, Größen- und Abgasklasse des Verkehrsmittels heranzuziehen sind. Nur die vollständigen Angaben ermöglichen eine exakte Auswertung und Berechnung. Eine genau Beantwortung der Frage nach CO2-Emissionen ist daher nicht möglich.