4163/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0001-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4189/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Justizombudsmann – Entwicklung im Jahr 2009“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die seit 1. November 2007 bei den Oberlandesgerichten eingerichteten unabhängigen Justiz-Ombudsstellen standen auch im Jahr 2009 für eine unbürokratische und bürgernahe Beschwerdeabwicklung. Sie sind nach nunmehr über zwei Jahren Tätigkeit allseits anerkannt und bieten ein kundenfreundliches und


professionelles Beschwerdewesen, das von der Bevölkerung sehr gut angenommen wird. Darüber hinaus findet die Tätigkeit der Justiz-Ombudsstellen bei Rechtsanwälten und Notaren und bei der Volksanwaltschaft, die deren effizientes Vorgehen bei der Behandlung der Anliegen würdigen, positiven Anklang. Die Ansiedelung bei den Oberlandesgerichten verleiht ihnen die notwendige Autorität bei der Beschwerdeabwicklung und bewirkt entsprechende Akzeptanz bei den Justizbediensteten.

Die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz-Ombudsstellen haben auch im Jahr 2009 in vielen Fällen unbürokratisch helfen können, sind Beschwerden nachgegangen und haben Ratsuchenden Auskünfte erteilt. Die Justiz-Ombudsstellen sind damit als effiziente Beschwerdestellen im Bereich der Gerichtsbarkeit etabliert und nicht mehr wegzudenken, sie leisten einen wertvollen Beitrag zum besseren Verständnis der bei Gericht geleisteten Arbeit.

Zu 2:

Als bestens eingeführte Serviceeinrichtung entsprechen sie dem Gedanken der Bürgerorientierung der öffentlichen Verwaltung. Nach wie vor ist in Aussicht genommen, die Justiz-Ombudsstellen in Entsprechung des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage zu konsolidieren; ob und in welcher Art damit eine organisatorische Änderung verbunden sein wird, steht noch nicht fest.

Zu 3:

Im Jahr 2009 haben die Justiz-Ombudsstellen rund 4.000 Bürgerkontakte erfolgreich behandelt. Knapp die Hälfte der Kontakte erfolgte schriftlich; eine genaue Aufteilung der Kontakte per Mail und per Fax ist dabei nicht möglich.

Die meisten Kontakte mit Bürgerinnen – nämlich etwa rund 1.500 – erfolgten wie schon im ersten Jahr ihres Bestehens bei der Justiz-Ombudsstelle Wien mit dem Zuständigkeitsbereich für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland, gefolgt von den Justiz-Ombudsstellen Linz für die Bundesländer Oberösterreich und Salzburg mit rund 1.100, Graz für die Bundesländer Steiermark und Kärnten mit rund 700 sowie Innsbruck für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg ebenfalls mit rund 700 Bürgerkontakten.


Nachdem die Justiz-Ombudsstellen bei den Oberlandesgerichten eingerichtet sind, sind Auskünfte zur Aufschlüsselung auf Landesgerichte nicht möglich. Auf Grund der regionalen Ausrichtung haben die Justiz-Ombudsstellen aber eine Mehrzahl der Sprechtage an den Standorten der Landesgerichte abgehalten.

Zu 4 und 7:

Auffallend ist auch für das Jahr 2009, dass ein erheblicher Prozentteil der Bürgerinnen und Bürger, die die Justiz-Ombudsstelle kontaktierten, nämlich 49%, sich nicht beschweren wollten, sondern vielmehr Rat oder Auskunft suchten; 26% der Anliegen betrafen Angelegenheiten der Rechtsprechung, in denen die Anfragenden mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren. 9% der Anfragen an die Justiz-Ombudsstellen bezogen sich auf Fragen außerhalb des Aufgabenbereichs der Justiz, z.B. Fragen zur Pensionsversicherung. In diesen Fällen informierte die Justiz-Ombudsstelle die Betreffenden, welche Stelle für ihr Anliegen zuständig ist, und stellte die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung. Lediglich 10% der Beschwerden hatten die Verfahrensdauer zum Gegenstand, in 6% der Fälle war das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte betroffen.

Aufgeteilt auf die bei den vier Oberlandesgerichten Wien, Graz, Linz und Innsbruck eingerichteten Justiz-Ombudsstellen ergeben sich folgende Kategorien an Kontakten, wobei das Ausmaß der Inanspruchnahme in Klammern angeführt ist:

Rat/Auskunft:

Justiz-Ombudsstelle Wien (33%), Graz (48%), Linz (75%), Innsbruck (42%)

Rechtsprechung:

Justiz-Ombudsstelle Wien (33%), Graz (21%), Linz (19%), Innsbruck (20%)

Verhalten von Gerichtsbediensteten:

Justiz-Ombudsstelle Wien (7%), Graz (8%), Linz (3%), Innsbruck (13%)

Verfahrensdauer:       

Justiz-Ombudsstelle Wien (15%), Graz (8%), Linz (2%), Innsbruck (10%)

Sonstiges (Fragen außerhalb des Justizbereiches):

Justiz-Ombudsstelle Wien (12%), Graz (15%), Linz (1%), Innsbruck (15%).


Zu 5 und 6:

Im Jahr 2009 haben die Justiz-Ombudsstellen an den Standorten der Oberlandesgerichte und der Landesgerichte bundesweit insgesamt rund 170 Sprechtage abgehalten.

Eine Aufschlüsselung nach Standorten ist derzeit noch nicht möglich, die Auswertung für 2009 ist noch im Gange.

Zu den Beschwerden und den Bereichen, in denen die Justiz-Ombudsstellen bei den Sprechtagen tätig wurden, verweise ich auf meine Antwort zu den Fragen 4 und 7.

 

. März 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)