4167/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0003-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4203/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verwendung des Taser im Strafvollzug“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6 und 15:

Seit der Wiedereinführung des Tasers mit 1. Juli 2009 ist es im Strafvollzug noch zu keinem Einsatz gekommen.

Zu 7:

Zum Stichtag 31.12.2009 waren 383 Justizwachebeamte zum Einsatz des Tasers berechtigt. Der nachstehenden Tabelle ist die Aufteilung der berechtigten Justizwachebeamten auf die Justizanstalten zu entnehmen:


Anstalt

Berechtigung:

JA Eisenstadt

3

JA Feldkirch

13

JA Garsten

18

JA Gerasdorf

3

JA Göllersdorf

19

JA Graz-Jakomini

2

JA Graz-Karlau

8

JA Hirtenberg

23

JA Innsbruck

17

JA Klagenfurt

0

JA Korneuburg

18

JA Krems

2

JA Leoben

3

JA Linz

19

JA Ried

9

JA Salzburg

4

JA Schwarzau

4

JA Sonnberg

3

JA St. Pölten

8

JA Stein

49

JA Steyr

4

JA Suben

16

JA Wels

3

JA Wien-Favoriten

15

JA Wien-Josefstadt

70

JA Wien-Mittersteig

9

JA Wien-Simmering

20

JA Wr. Neustadt

21

 

383

 

Zu 8:

Derzeit sind in den Justizanstalten insgesamt 72 Taser einsatzbereit.

Zu 9:

Die Insassen werden nach drei medizinisch begründeten Risikogruppen im Hinblick auf einen Tasereinsatz klassifiziert:

·              Insassen mit schweren Herzerkrankungen und/oder schweren Atemwegserkrankungen;

·              Insassen, die offensichtlich in einem sehr hohen psychischen Erregungszustand sind (Verdacht eines agitierten Deliers);


·              Insassen, die offensichtlich unter einer hochgradigen Beeinträchtigung nach Substanzmissbrauch (Alkohol, Drogen z.B. Kokain, Phencyclidin, Amphetamine) stehen.

Zu 10 und 11:

Die Justizanstalten wurden beauftragt, bei allen Insassen bis 31. Jänner 2010 eine medizinische Begutachtung über den Gefährdungsgrad bei einem Tasereinsatz zu veranlassen. Die Aufbereitung der Daten ist noch nicht abgeschlossen.

Zu 12:

Die Gesamtkosten für die Schulungsmaßnahmen seit der Wiedereinführung des Tasers für die Jahre 2009 und 2010 betragen 60.569 Euro.

Damit sind im Wesentlichen folgende Veranstaltungen abgedeckt:

Nachschulung der vorhandenen Taser-Instruktoren; Informationsveranstaltungen über den Einsatz des Tasers für Mitarbeiter ärztlicher und psychologischer Fachdienste; Ausbildungsveranstaltungen für die Schulung neuer Taser- Instruktoren; elf Informationsveranstaltungen zum Taser-Erlass (rechtliche und technische Aspekte für Anstaltsleiter und Inspektionsdienste); 32 Veranstaltungen zum Thema „Erste Hilfe für Mitglieder der Einsatzgruppen mit Schwerpunkt Tasereinsatz“.

Zu 13:

Für die Differenzierung der Insassen nach ihrer Gefährdung bei einem Tasereinsatz sind nur geringe Kosten angefallen. Die Untersuchungen werden im Rahmen der Zugangsuntersuchung vorgenommen. Bei bereits in Haft befindlichen Personen werden diese Untersuchungen nach Möglichkeit aus Anlass anderer medizinischer Untersuchungen durchgeführt.

Zu 14:

Die Kosten für die technische Umrüstung des Tasers betragen 41.299,20 Euro. Es wurde für jeden Taser X26 eine Taser-Cam angeschafft. Dadurch ist es möglich, jeden Einsatz zu dokumentieren.

. März 2010

 (Mag. Claudia Bandion-Ortner)