4168/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.03.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0004-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4205/J vom 13. Jänner 2010 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 10. und 12.:
Gem. § 48a Bundesabgabenordnung besteht im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass diese Fragen nicht beantwortet werden können.
Zu 11.:
Diese Frage fällt nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundes und ist demnach nicht vom Fragerecht gemäß § 90 GOG-NR umfasst.
Mit freundlichen Grüßen