4168/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am      März 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0004-I/4/2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4205/J vom 13. Jänner 2010 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 10. und 12.:

Gem. § 48a Bundesabgabenordnung besteht im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass diese Fragen nicht beantwortet werden können.

 

Zu 11.:

Diese Frage fällt nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundes und ist demnach nicht vom Fragerecht gemäß § 90 GOG-NR umfasst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen