4173/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0006-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4233/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Repräsentationsausgaben der Bundesregierung im Jahr 2009“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2009 betrug insgesamt 202.000 Euro.

.


Zu 2:

Repräsentationsausgaben wurden im Jahr 2009 nach dem Kontenplan für Gebietskörperschaften bei folgenden Finanzpositionen verbucht:

Bundesministerium für Justiz (BMJ, Titel 130):
7232.001 Internationale Kontakte
7232.002 Sonstige Repräsentationsausgaben

Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur (OGH, Titel 131):
7232.000 Repräsentationsausgaben

Justizbehörden in den Ländern (JBidL, Titel 132):
7232.001 Internationale Kontakte
7232.002 Sonstige Repräsentationsausgaben

Justizanstalten (Titel 133):
7232.000 Repräsentationsausgaben

Die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2009 gliedern sich wie folgt:

Finanzposition

 

7232.001

JBidL.

4.419,74

 

 

BMJ

69.138,11

7232.002

JBidL.

29.097,98

 

 

BMJ

28.928,77

7232.000

OGH

15.133,23

 

 

Justizanstalten

3.089,17

 

 

gesamt

149.807,00

 

Eine Aufgliederung dieser Ausgaben nach „Verursacher“ (RessortministerIn, Bedienstete des Ministerbüros, FachbeamtInnen des Bundesministeriums für Justiz, RichterInnen und StaatsanwältInnen, sonstige Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach „Anlass“ ist mit den Mitteln des Rechnungswesens nicht möglich.

Zu 3 und 4:

Die Kosten für Nahrungsmittel und Getränke werden unter der Finanzposition 4300.000 Lebensmittel verbucht und betrugen im Jahr 2009 5,720.387,62 Euro; davon entfallen 5,462.532,88 Euro auf die Justizanstalten. Die Ausgaben bei der Finanzposition 7231.000 Amtspauschale betrugen 9.243,96 Euro.


Zu 5:

Es wurden keine Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen.

Zu 6 und 7:

Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2010 beträgt insgesamt 175.000 Euro. Der Bundesvoranschlag für die Amtspauschale der Bundesministerin für Justiz im Jahr 2010 beträgt insgesamt 10.000 Euro.

. Februar 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)