4174/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.03.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0008-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4244/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „bedingte Entlassungen, Entlassungen gem. § 133a StPO und gemeinnützige Leistungen im Jahr 2009“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Es gab im Jahr 2009 insgesamt 2910 bedingte Entlassungen (§ 133a StVG, § 46 Abs. 1 bis 3, 6 StGB). Von diesen Insassen wurden 53% nach Verbüßung von zumindest zwei Drittel der Strafe und 47% vor Verbüßung von zwei Drittel der Strafe bedingt entlassen.
|
OLG-Sprengel |
BE bei Verbüßung der Halbstrafe |
BE zwischen Verbüßung von ½ und 2/3 der Strafe |
BE bei Verbüßung von 2/3 der Strafe |
BE später als bei Verbüßung von 2/3 der Strafe |
Summe |
|
Graz |
209 |
133 |
196 |
136 |
674 |
|
Innsbruck |
225 |
57 |
104 |
23 |
409 |
|
Linz |
143 |
171 |
239 |
240 |
793 |
|
Wien |
195 |
223 |
295 |
321 |
1034 |
|
Summe |
772 |
584 |
834 |
770 |
2910 |
Zu 3:
Von den 2910 bedingten Entlassungen wurde 772 Mal (27%) unmittelbar nach Verbüßung der halben Strafe bedingt entlassen.
Zu 4:
In 758 Fällen wurde eine bedingte Entlassung aus dem nicht bedingt nachgesehenen Teil einer teilbedingten Freiheitsstrafe ausgesprochen.
|
OLG-Sprengel |
nicht teilbedingte FS |
teilbedingte FS |
Summe |
|
Graz |
469 |
205 |
674 |
|
Innsbruck |
337 |
72 |
409 |
|
Linz |
550 |
243 |
793 |
|
Wien |
796 |
238 |
1034 |
|
Summe |
2152 |
758 |
2910 |
Zu 5:
In 1535 Fällen wurden im Jahr 2009 Insassen unter Auflage einer Bewährungshilfe bedingt entlassen.
Zu 6:
Im Jahr 2009 wurden 320 Insassen gemäß § 133a StVG entlassen.
Zu 7:
Im Jahr 2009 wurden durch die Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) folgende Begutachtungen vorgenommen:
a) 223 Kurzgutachten basierend auf Akteninhalt
b) 106 umfassende forensisch-psychiatrische und forensisch psychologische Begutachtungen
c) 538 Kurzgutachten iSd. § 152 Abs. 2 StVG (aus Anlass einer Entscheidung über eine bedingte Entlassung).
Zu 8:
Die entsprechende Kennung ist in der Verfahrensautomation Justiz erst seit dem 9. Dezember 2009 verfügbar, sodass für das Jahr 2009 noch keine statistischen Daten zur Verfügung stehen.
Zu 9:
Im Jahr 2009 wurden 1389 Ersatzfreiheitsstrafen angetreten.
Zu 10:
Zum Stichtag 31.12.2008 befanden sich 1829 Personen in Untersuchungs- bzw. Verwahrungshaft. 6088 Insassen wurden in Straf-, Finanzstraf-, Verwaltungshaft und im Maßnahmenvollzug angehalten. 30 Insassen befanden sich aus anderen Gründen (Auslieferungs-, Übergabe- und Schubhaft sowie Kind in Mutter/Kindabteilung) in Justizgewahrsame.
Zum Stichtag 31.12.2009 befanden sich 1951 Personen in Untersuchungs- bzw. Verwahrungshaft. 6391 Insassen wurden in Straf-, Finanzstraf-, Verwaltungshaft und im Maßnahmenvollzug angehalten. 23 Insassen befanden sich aus anderen Gründen (Auslieferungs-, Übergabe- und Schubhaft sowie Kind in Mutter/Kindabteilung) in Justizgewahrsame.
. März 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)