4174/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0008-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4244/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „bedingte Entlassungen, Entlassungen gem. § 133a StPO und gemeinnützige Leistungen im Jahr 2009“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Es gab im Jahr 2009 insgesamt 2910 bedingte Entlassungen (§ 133a StVG, § 46 Abs. 1 bis 3, 6 StGB). Von diesen Insassen wurden 53% nach Verbüßung von zumindest zwei Drittel der Strafe und 47% vor Verbüßung von zwei Drittel der Strafe bedingt entlassen.


 

OLG-Sprengel

BE

bei Verbüßung der Halbstrafe

BE

zwischen Verbüßung von ½ und 2/3 der Strafe

BE

bei Verbüßung von 2/3 der Strafe

BE

später als bei Verbüßung von 2/3 der Strafe

Summe

Graz     

209

133

196

136

674

Innsbruck

225

57

104

23

409

Linz     

143

171

239

240

793

Wien     

195

223

295

321

1034

Summe

772

584

834

770

2910

 

Zu 3:

Von den 2910 bedingten Entlassungen wurde 772 Mal (27%) unmittelbar nach Verbüßung der halben Strafe bedingt entlassen.

Zu 4:

In 758 Fällen wurde eine bedingte Entlassung aus dem nicht bedingt nachgesehenen Teil einer teilbedingten Freiheitsstrafe ausgesprochen.

 

OLG-Sprengel

nicht teilbedingte FS

teilbedingte FS

Summe

Graz

469

205

674

Innsbruck

337

72

409

Linz

550

243

793

Wien

796

238

1034

 Summe

2152

758

2910

 

Zu 5:

In 1535 Fällen wurden im Jahr 2009 Insassen unter Auflage einer Bewährungshilfe bedingt entlassen.

Zu 6:

Im Jahr 2009 wurden 320 Insassen gemäß § 133a StVG entlassen.


Zu 7:

Im Jahr 2009 wurden durch die Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) folgende Begutachtungen vorgenommen:

a)     223 Kurzgutachten basierend auf Akteninhalt

b)     106 umfassende forensisch-psychiatrische und forensisch psychologische Begutachtungen

c)      538 Kurzgutachten iSd. § 152 Abs. 2 StVG (aus Anlass einer Entscheidung über eine bedingte Entlassung).

Zu 8:

Die entsprechende Kennung ist in der Verfahrensautomation Justiz erst seit dem 9. Dezember 2009 verfügbar, sodass für das Jahr 2009 noch keine statistischen Daten zur Verfügung stehen.

Zu 9:

Im Jahr 2009 wurden 1389 Ersatzfreiheitsstrafen angetreten.

Zu 10:

Zum Stichtag 31.12.2008 befanden sich 1829 Personen in Untersuchungs- bzw. Verwahrungshaft. 6088 Insassen wurden in Straf-, Finanzstraf-, Verwaltungshaft und im Maßnahmenvollzug angehalten. 30 Insassen befanden sich aus anderen Gründen (Auslieferungs-, Übergabe- und Schubhaft sowie Kind in Mutter/Kindabteilung) in Justizgewahrsame.

Zum Stichtag 31.12.2009 befanden sich 1951 Personen in Untersuchungs- bzw. Verwahrungshaft. 6391 Insassen wurden in Straf-, Finanzstraf-, Verwaltungshaft und im Maßnahmenvollzug angehalten. 23 Insassen befanden sich aus anderen Gründen (Auslieferungs-, Übergabe- und Schubhaft sowie Kind in Mutter/Kindabteilung) in Justizgewahrsame.

. März 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)