4180/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 
Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 14. Jänner 2010 unter der Zahl 4240/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kriminalität und Spielsucht (Glückspiel & Wetten) – Zahlen 2009“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 7 bis 9:

Die Motive von Straftaten werden statistisch nicht erfasst.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Raub

Angezeigte Fälle

 Geklärte Fälle

 Ermittelte
Tatverdächtige

Gesamt

                       62

                  19

                   32

Burgenland

                         1

                    1

                     1

Kärnten

                         6

                    3

                     5

Niederösterreich

                         2

                    1

                     2

Oberösterreich

                       10

                    5

                   12

Salzburg

                         1

                     -

                     -

Steiermark

                         3

                    2

                     2

Tirol

                         1

                    1

                     2

Vorarlberg

                         -

                     -

                     -

Wien

                       38

                    6

                     8

 


Bei Einbruchsdiebstählen wird eine derart detaillierte Angabe in Bezug auf das Objekt statistisch nicht vorgenommen, sodass aus den vorliegenden Zahlen keine Rückschlüsse auf Wettbüros, Wettcafes, Kartencasinos etc. gezogen werden können.

 

Zu Frage 10:

Seitens des Bundesministeriums für Inneres werden keine Selbsthilfegruppen bzw. Beratungsstellen für Spielsüchtige unterstützt. Es ist auch in naher Zukunft nicht geplant, eine solche Unterstützung durchzuführen.

 

Zu Frage 11:

Rechtssoziologische Studien liegen dem Bundesministerium für Inneres nicht vor. Derartige Studien werden aus derzeitiger Sicht auch nicht in Auftrag gegeben.

 

Zu Frage 12: 

Das Bundeskriminalamt, Büro II/BK/1.6, Kriminalprävention und Opferhilfe nimmt an interministeriellen Arbeitsgruppen zu den verschiedensten kriminalpräventiven Themenschwerpunkten teil und würde das auch im gegenständlichen Fall tun.

 

Zu den Fragen 13, 14 und 16: 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 15:

Die Manipulations- und Betrugsmöglichkeiten im Bereich der Sportwetten können vielfältig sein. Terminals, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, bieten generell weniger Angriffsmöglichkeiten für Manipulationen. Um das Einlösen von ge- oder verfälschten Wettscheinen zu verhindern, ist vor allem das Personal gefordert diese geeignet zu überprüfen. Bei Verdacht von Manipulationen oder Betrügereien jeglicher Art ist umgehend Anzeige zu erstatten.

Auch der Buchmacherverband legt ein erhöhtes Augenmerk auf „Auffälligkeiten“ bei Sportwetten und ist angehalten, solche Wetten unverzüglich aus dem Programm zu nehmen und bei begründetem Verdacht auf strafbare Handlungen Anzeige zu erstatten.

 

Die Kriminalprävention bietet grundsätzlich jedem Unternehmen dieselben Leistungen an. Diese umfassen Schulungen, Beratungen in technischer Hinsicht (auch vor Ort) und die Erstellung einer Schwachstellenanalyse. Dazu werden Verbesserungsvorschläge gemacht, die der Betreiber umsetzen sollte, um gut geschützt zu sein. Die Leistungen der Kriminalprävention sind kostenlos und unabhängig.