4182/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.03.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und
Kollegen haben am
13. Jänner 2010 unter der Zl.
4214/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „horrende Kosten der Reisesucht der Bundesregierung
2009" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6 :
Die im Zeitraum zwischen dem 1. Jänner
bis 31. Dezember 2009 von mir durchgeführten
Auslandsdienstreisen, deren Zweck und Dauer, die Anzahl der
begleitenden Mitglieder
meines Büros, von Beamten/innen meines
Ressorts, und von amtsfremden Personen
(vorwiegend Medienvertreter), die
Auflistung der in Anspruch genommenen Linien- bzw.
Bedarfsflüge sowie die dadurch entstandenen Kosten
sind in der Beilage A angeführt.
Die
von mir absolvierten Dienstreisen dienten der Durchsetzung der
außen-, europa-,
sicherheits- und entwicklungspolitischen Ziele Österreichs.
Zu Frage 7:
Dazu Beilage A sowie folgende Tabelle:
ZEITRAUM |
1.1. bis 31.12.2009 |
ad a) in Summe |
557.763,12 |
ad b) für meine Person |
94.726,92 |
ad c) für die Mitglieder meines Kabinetts |
211.350,53 |
ad d) für mitreisende Fachbeamte/innen meines Ressorts |
164.638,68 |
ad e) für Beamte/innen anderer Ressorts |
0,00 |
ad f) für amtsfremde Personen |
87.046,99 |
Zu Frage 8:
Für den gesamten Bund werden die
Transportkostenrefundierungen zwischen dem Rat und
dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die
Pauschalvergütung in das
allgemeine Budget einfließt und keine
Aufteilung auf die einzelnen Ressorts erfolgt. Darüber
hinaus leistete die Europäische Kommission für den Zeitraum
vom 1. Jänner bis
31. Dezember 2009 einen Reisekostenersatz
in Höhe von € 7.707,18 an mein Ressort.
Zu Frage 9:
Ich plane in meiner Funktion als Außenminister u.a. die
Teilnahme an Ratstagungen und
anderen Treffen der Europäischen
Union, die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der
multilateralen Außenpolitik insbesondere im Zusammenhang mit der
Mitgliedschaft
Österreichs im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sowie bilaterale
Besuche und
Konferenzteilnahmen im Zusammenhang mit den
außen-, europa-, sicherheits- und
entwicklungspolitischen Zielen der österreichischen Außenpolitik.
Zu den Fragen 10 bis 18:
Die von mir durchgeführten Auslands- und
Inlandsflugreisen, deren Zweck, die Auflistung
der in Anspruch genommen Linien- bzw.
Bedarfsflüge sowie die dadurch entstandenen
Kosten sind in der Beilage B angeführt.
Ich
ersuche um Verständnis, dass eine Aufschlüsselung der einzelnen
Flugreisen aller
Bediensteten des Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) beträchtliche Personalressourcen des BMeiA binden würde.
Für den angefragten
Zeitraum betrugen die Gesamtkosten
für Flugreisen aller Bediensteten der Zentralstelle
€ 1.042.677,89.
Zu den Fragen 19 bis 21:
Da mich als Außenminister der überwiegende
Teil meiner Dienstreisen in das Ausland führt,
ist die Flugzeugbenützung als rasche Verbindungsmöglichkeit
unumgänglich. Grundsätzlich
greife ich auf die Verwendung von
Linienflügen zurück. Falls dies jedoch aus terminlichen
Gründen nicht möglich ist, wird das kostengünstigste
Bedarfsflugunternehmen in Anspruch
genommen.
Zu Frage 22:
Eine Berechnung der Treibhausgas- und
Luftschadstoffemissionen, die aus Dienstreisen
resultieren, hätte unter anderem die Parameter Besetzungsgrade des
Verkehrsmittels,
Energieeinsatz in Liter für die Erbringung der Verkehrsleistung sowie die
Alters- oder die
Größen- und Abgasklasse des
Verkehrsmittels als Grundlage. Nur die vollständigen Angaben
ermöglichen eine exakte Auswertung und
Berechnung der CO2-Emissionen, die meinem
Ressort aus verwaltungsökonomischen
Gründen nicht möglich ist, wofür ich um Verständnis
ersuche.