4182/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
13. Jänner 2010 unter der Zl. 4214/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „horrende Kosten der Reisesucht der Bundesregierung 2009" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6 :

Die im Zeitraum zwischen dem 1. Jänner bis 31. Dezember 2009 von mir durchgeführten
Auslandsdienstreisen, deren Zweck und Dauer, die Anzahl der begleitenden Mitglieder
meines Büros, von Beamten/innen meines Ressorts, und von amtsfremden Personen
(vorwiegend Medienvertreter), die Auflistung
der in Anspruch genommenen Linien- bzw.
Bedarfsflüge sowie die dadurch entstandenen
Kosten sind in der Beilage A angeführt.

Die von mir absolvierten Dienstreisen dienten der Durchsetzung der außen-, europa-,
sicherheits- und entwicklungspolitischen
Ziele Österreichs.


Zu Frage 7:

Dazu Beilage A sowie folgende Tabelle:

 

ZEITRAUM

1.1. bis 31.12.2009

ad a) in Summe

557.763,12

ad b) für meine Person

94.726,92

ad c) für die Mitglieder meines Kabinetts

211.350,53

ad d) für mitreisende Fachbeamte/innen meines Ressorts

164.638,68

ad e) für Beamte/innen anderer Ressorts

0,00

ad f) für amtsfremde Personen

87.046,99

Zu Frage 8:

Für den gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem Rat und
dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in das
allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts erfolgt. Darüber
hinaus leistete die Europäische Kommission für den Zeitraum vom 1. Jänner bis
31. Dezember 2009 einen Reisekostenersatz in Höhe von € 7.707,18 an mein Ressort.

Zu Frage 9:

Ich plane in meiner Funktion als Außenminister u.a. die Teilnahme an Ratstagungen und
anderen Treffen der Europäischen Union, die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der
multilateralen Außenpolitik insbesondere im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft
Österreichs im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sowie bilaterale Besuche und
Konferenzteilnahmen im Zusammenhang mit den außen-, europa-, sicherheits- und
entwicklungspolitischen Zielen der österreichischen Außenpolitik.


Zu den Fragen 10 bis 18:

Die von mir durchgeführten Auslands- und Inlandsflugreisen, deren Zweck, die Auflistung
der in Anspruch genommen Linien- bzw. Bedarfsflüge sowie die dadurch entstandenen
Kosten sind in der Beilage B angeführt.

Ich ersuche um Verständnis, dass eine Aufschlüsselung der einzelnen Flugreisen aller
Bediensteten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) beträchtliche Personalressourcen des BMeiA binden würde. Für den angefragten
Zeitraum betrugen die Gesamtkosten für Flugreisen aller Bediensteten der Zentralstelle
€ 1.042.677,89.

Zu den Fragen 19 bis 21:

Da mich als Außenminister der überwiegende Teil meiner Dienstreisen in das Ausland führt,
ist die Flugzeugbenützung als rasche Verbindungsmöglichkeit unumgänglich. Grundsätzlich
greife ich auf die Verwendung von Linienflügen zurück. Falls dies jedoch aus terminlichen
Gründen nicht möglich ist, wird das kostengünstigste Bedarfsflugunternehmen in Anspruch
genommen.

Zu Frage 22:

Eine Berechnung der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen, die aus Dienstreisen
resultieren, hätte unter anderem die Parameter Besetzungsgrade des Verkehrsmittels,
Energieeinsatz in Liter für die Erbringung der Verkehrsleistung sowie die Alters- oder die
Größen- und Abgasklasse des Verkehrsmittels als Grundlage. Nur die vollständigen Angaben
ermöglichen eine exakte Auswertung und Berechnung der CO2-Emissionen, die meinem
Ressort aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist, wofür ich um Verständnis
ersuche.