4183/AB XXIV. GP
Eingelangt am
12.03.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
13. Jänner 2010 unter der Zl.
4228/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „ die Repräsentationsausgaben der
Bundesregierung" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Eingangs
weise ich darauf hin, dass Repräsentationsausgaben nach den
Vorschriften des
Kontenplans
des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum Bundeshaushaltsgesetz jenen
Aufwand umfassen,
der Ausgaben für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet
sind,
betrifft. Dazu zählen Ausgaben aus
Anlass von Staatsbesuchen/offiziellen Besuchen, wie etwa
Reisekosten sowie der Empfang von Delegationen anderer Staaten bzw.
internationaler
Organisationen, sowie etwa aus diesem Anlass abgehaltener Empfänge und
Presseveranstaltungen.
Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsaufwendungen im Jahr 2009 lag bei 910.000 €.
Zu Frage 2:
Die
tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für
Repräsentationsausgaben für 2009 werden
mit Stand
18.01.2010 mit 571.306,92 € beziffert. Von einer detaillierten
Darstellung der
Kosten nach Einzelleistungen wird aus verwaltungsökonomischen Gründen
Abstand
genommen.
|
Die einzelnen Aufwendungen wurden folgenden Verwendungszwecken zugeordnet: |

Anzumerken ist weiters, dass in den Ausgaben auch
Zahlungen inkludiert sind, die im Jahr
2009 für Repräsentationsausgaben aus dem Vorjahr anfielen.
Repräsentationsausgaben von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministerbüros wurden den
Repräsentationsausgaben
des Bundesministers
zugeordnet. Die tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für
Repräsentationsaufgaben der
Vertretungsbehörden im Ausland werden im Finanzjahr 2009
mit 62.572,92 € beziffert.
Zu Frage 3:
Die Gesamtkosten für
Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken belaufen sich im Jahr
2009 auf 28.206,02€. Dieser Betrag
betrifft den Aufwand für das gesamte Bundesministerium
für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA),
also auch den Ankauf von bei
Besprechungen gereichtem Kaffee und Säften.
Zu Frage 4:
Die tatsächliche abgerechnete Amtspauschale im Jahr 2009 betrug 9.243,96 €.
Zu Frage 5:
Es wurden keine Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Der Bundesvoranschlag 2009 wird 2010 fortgeschrieben.