4183/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
13. Jänner 2010 unter der Zl. 4228/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „ die Repräsentationsausgaben der Bundesregierung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Eingangs weise ich darauf hin, dass Repräsentationsausgaben nach den Vorschriften des
Kontenplans des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum Bundeshaushaltsgesetz jenen
Aufwand umfassen, der Ausgaben für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet sind,
betrifft. Dazu zählen Ausgaben aus Anlass von Staatsbesuchen/offiziellen Besuchen, wie etwa
Reisekosten sowie der Empfang von Delegationen anderer Staaten bzw. internationaler
Organisationen, sowie etwa aus diesem Anlass abgehaltener Empfänge und
Presseveranstaltungen.

Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsaufwendungen im Jahr 2009 lag bei 910.000 €.

Zu Frage 2:                                                           

Die tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Repräsentationsausgaben für 2009 werden
mit Stand 18.01.2010 mit 571.306,92 € beziffert. Von einer detaillierten Darstellung der
Kosten nach Einzelleistungen wird aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand
genommen.


Die einzelnen Aufwendungen wurden folgenden Verwendungszwecken zugeordnet:


Anzumerken ist weiters, dass in den Ausgaben auch Zahlungen inkludiert sind, die im Jahr
2009 für Repräsentationsausgaben aus dem Vorjahr anfielen. Repräsentationsausgaben von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministerbüros wurden den Repräsentationsausgaben
des Bundesministers zugeordnet. Die tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für
Repräsentationsaufgaben der Vertretungsbehörden im Ausland werden im Finanzjahr 2009
mit 62.572,92 € beziffert.

Zu Frage 3:

Die Gesamtkosten für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken belaufen sich im Jahr
2009 auf 28.206,02€. Dieser Betrag betrifft den Aufwand für das gesamte Bundesministerium
für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), also auch den Ankauf von bei
Besprechungen gereichtem Kaffee und Säften.

Zu Frage 4:

Die tatsächliche abgerechnete Amtspauschale im Jahr 2009 betrug 9.243,96 €.

Zu Frage 5:

Es wurden keine Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen.

Zu den Fragen 6 und 7:

Der Bundesvoranschlag 2009 wird 2010 fortgeschrieben.