4198/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 12. März 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0014-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4250/J betreffend „ACTA-Anti-Counterfeiting Trade Agreement - Verhandlungsstand“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 19. Jänner 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4945/J der XXIII. Gesetzgebungsperiode verwiesen.

 

 


Antwort zu den Punkten 2 bis 14 der Anfrage:

 

Ziel ist es derzeit, die ACTA-Verhandlungen nach Möglichkeit im Jahr 2010 abzuschließen. Allerdings ist die Substanz wesentlicher als allfällige zeitliche Verhandlungsvorgaben. Die 7. Verhandlungsrunde hat vom 26. bis 29. Jänner 2010 in Guadalajara, Mexiko, stattgefunden. Dabei konzentrierten sich die Verhandlungen auf die Bereiche 'zivilrechtliche Durchsetzung', 'Maßnahmen an der Grenze' und 'Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte im digitalen Umfeld'; auch das Thema 'Transparenz' wurde neuerlich behandelt. Die Teilnehmer betonten neuerlich die Bedeutung von ACTA als Abkommen, das einen verbesserten Rahmen für den weltweiten Kampf gegen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte schaffen soll und bestätigten ihre Absicht die Arbeiten fortzuführen, mit dem Ziel, das Abkommen bis zum Jahresende 2010 abzuschließen. Die 8. Verhandlungsrunde ist für April 2010 in Neuseeland geplant.

 

Gemäß Vertrag von Lissabon wird jedenfalls das Europäische Parlament mit dem Abkommen zu befassen sein. Ansonsten hängen die Ratifikationserfordernisse von den letztlich vereinbarten Inhalten des Abkommens ab.

 

Bekanntlich nehmen entsprechend dem Mandat Vertreter von Europäischen Kommission (EK) und der EU-Mitgliedstaaten an den Verhandlungsrunden teil, wobei die EU eine einheitliche Haltung vertritt. Österreich hat an der 6. Verhandlungsrunde vom 2. bis 4. November 2009 in Seoul, Korea, teilgenommen. Im Rahmen des Ratsausschusses Handelspolitik (früher EU-Ausschusses nach Art.133) in Brüssel wird die Haltung der EU beraten und abgestimmt. Auch das österreichische Parlament wird regelmäßig über die Beratungen im Rahmen dieses Ausschusses durch die Übermittlung der Tagungsberichte informiert. Zudem informiert die EK über die Hauptinhalte des geplanten Abkommens (z.B. in Meetings mit den betroffenen Kreisen und auf der Webseite der EK/Generaldirektion Handel http://ec.europa.eu/trade/ creating-opportunities/trade-topics/ intellectual-property/anti-counterfeiting/).

 


Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie die übrigen zuständigen Ressorts, das sind für urheberrechtliche und strafrechtliche Fragen das Bundesministerium für Justiz, für Fragen betreffend Maßnahmen an der Grenze das Bundesministerium für Finanzen und für Gewerblichen Rechtsschutz und patentrechtliche Belange das im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie angesiedelte Patentamt, sind laufend in die Behandlung der ACTA Verhandlungsthemen in den zuständigen Ratsausschüssen (insbesondere Ratsausschüsse "Handelspolitik", "Geistiges Eigentum" und "Zollunion") sowie in formellen und informellen Meetings in Brüssel eingebunden.

 

Derzeit liegen bereits Verhandlungsvorschläge zu allen geplanten Verhandlungsbereichen, das sind Allgemeine Bestimmungen und Definitionen, Rechtlicher Rahmen für die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (zivilrechtliche Durchsetzung, Maßnahmen an der Grenze, strafrechtliche Maßnahmen, Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte im digitalen Umfeld), Internationale Zusammenarbeit, Durchsetzungspraktiken, Institutionelle Bestimmungen und Schlussbestimmungen, vor. Einen Überblick bietet die von den Verhandlungsparteien erstellte Zusammenfassung der Hauptelemente der Verhandlungen (http://trade.ec. europa.eu/doclib/docs/2009/november/tradoc_145271.pdf).

 

Die österreichische Haltung bei den Verhandlungen ist grundsätzlich, dass Regelungen angestrebt werden, die sich an den bereits bestehenden EU-Vorschriften orientieren. Hinsichtlich der strafrechtlichen Bestimmungen, bei denen derzeit noch kein EU Acquis besteht, orientiert sich die österreichische Haltung an der bestehenden österreichischen Rechtslage. Der Verhandlungsspielraum der EK ist durch das Verhandlungsmandat vorgegeben.

 

 

Antwort zu den Punkten 15, 16, 19 und 20 der Anfrage:

 

Eingangs wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4945/J der XXIII. Gesetzgebungsperiode verwiesen.


Wie auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Informationen (der EK/GD Handel) zu entnehmen ist, sind die Verhandlungspartner bei den Verhandlungen übereingekommen, die betroffenen Kreise in der in ihren jeweiligen Ländern für die Koordinierung der Position vorgesehenen Weise einzubinden und Möglichkeiten für die künftige Einbindung der betroffenen Kreise weiter zu erwägen (siehe z.B. http://www.eurunion.org/eu/index.php?option=com_content&task=view&id =2418&Itemid=58). Die EK hat bei zahlreichen Anlässen, darunter auch gegenüber dem Europäischen Parlament und in Seminaren über ACTA informiert und am 23. Juni 2008 und 21. April 2009 Konferenzen für betroffenen Kreise abgehalten, an denen auch NGOs und die interessierte Öffentlichkeit teilnehmen konnten. Das österreichische Parlament wird regelmäßig über die Beratungen im Rahmen des Ratsausschusses Handelspolitik (früher EU-Ausschusses nach Art.133) durch die Übermittlung der Tagungsberichte informiert.

 

Vertreter der zuständigen Ressorts nehmen laufend an den Beratungen im Rahmen der Ratsausschüsse "Handelspolitik", "Geistiges Eigentum" und "Zollunion" sowie an formellen und informellen Tagungen in Brüssel teil.

 

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Nein.