42/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

A-1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1804-III/5/2008

 

 

Wien, am    . Dezember 2008

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. November 2008 unter der Zahl 122/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „System zur Durchführung von Kontrollen in organisierten und privaten Unterkünften“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Mit März 2007 wurde im Bereich des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung III/5 (Asyl und Betreuung) eine Kontrollgruppe zur Überprüfung der Grundversorgung von Asylwerbern und sonstigen Fremden (GVS-Kontrollgruppe) eingerichtet.

Die Aufgaben der GVS-Kontrollgruppe sind insbesondere die Unterstützung und Teilnahme an Fremden- und Grundversorgungskontrollen in den Ländern, der Vergleich der tatsächlich betreuten und anwesenden Asylwerber sowie die Überprüfung der Asylwerber hinsichtlich der tatsächlichen Hilfsbedürftigkeit.

Die zu besorgenden notwendigen Schwerpunkte werden jedoch laufend im Zuge des Erfahrungsaustausches bzw. der Einsatzvorbereitung der Einsatzkräfte aus dem Bereich der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und jener aus der Sektion III des Bundesministeriums für Inneres erarbeitet und sind dementsprechend variabel und anlassbezogen definiert.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Die von der GVS-Kontrollgruppe durchgeführten Kontrollen finden in enger Akkordierung   mit der jeweiligen Sicherheitsdirektion, dem jeweiligen Landespolizeikommando und der jeweiligen Grundversorgungsstelle des Landes sowie unter fallweiser Teilnahme durch Vertreter des BM.I statt.

 

Zu den Fragen 7 bis 12:

Im Zeitraum März 2007 bis Ende November 2008 wurden 70 Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.

Die Protokolle über die Vor-Ort-Kontrollen werden von den jeweils zuständigen Sicherheitsdirektionen erstellt. Die Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen werden von den teilnehmenden Vertretern der  Grundversorgungsstellen der Bundesländer zur Prüfung der Hilfsbedürftigkeit der untergebrachten Fremden  herangezogen. Diesen obliegt es zuständig-keitshalber die erforderlichen bescheidmäßigen Erledigungen zur Reduktion oder Einstellung  der Grundversorgung durchzuführen.