4204/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0024-I/5/2010

                                                                                                          Wien, am 16. März 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4411/J der Abgeordneten Hagen, Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Die erste Information über die in Schottland bekannt gewordenen Fälle von Anthraxinfektionen über Heroinkonsum wurde dem Bundesministerium für Gesundheit am 18.12.2009 über das EU-weite Informationsnetz, welches auf Grund des Ratsbeschlusses 2005/387/JHA über den Informationsaustausch, die Risikobewertung und Kontrolle von neuen psychoaktiven Substanzen eingerichtet ist, bekannt.


Die Information wurde noch am selben Tag im Wege des Österreichischen Informations- und Frühwarnsystems im Bereich des Drogen- bzw. Substanzkonsums verbreitet. Es handelt sich um ein österreichweites elektronisches Netzwerk, in das über eine bei GÖG/ÖBIG eingerichtete Zentralstelle alle mit Drogenfragen befassten Bundesministerien, die Österreichische Ärztekammer, Österreichische Apothekerkammer, die Vergiftungsinformationszentrale, der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, die einschlägigen Forschungsinstitutionen sowie über Bundesländer-Schnittstellen die Landesdrogen- und Suchtkoordinationen, die Landessanitätsdirektionen und alle in den Ländern relevanten Stellen (Drogenhilfesystem, Rettungsorganisationen, Notfalleinrichtungen, Spitäler, Amts- und Polizeiärzte/-ärztinnen, Allgemeinmediziner/innen, Sozialversicherungsträger, Institute für Gerichtsmedizin etc.) eingebunden sind. Über dieses System können rasch Informationen über neue oder besondere Wahrnehmungen hinsichtlich Drogen und psychoaktiver Substanzen (neue Substanzen/Drogen, besondere Verunreinigungen oder Reinheitsgrade bei bekannten Substanzen, neue Konsummuster) ausgetauscht werden; Näheres zu diesem Informations- und Frühwarnsystem ist auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit unter http://www.bmg.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0755&doc=CMS1247138870760 verfügbar.

Am 7., 14.1. und 27.1.2010 wurden über dieses System Updates verschickt. Die Warnungen wurden auch in das in diesem Rahmen im Aufbau befindliche Tox-Forum gestellt, ein spezielles Informationstool für Notaufnahmen und Intensivstationen.

Die in Drogenfragen relevanten für Gesundheits- und Exekutivangelegenheiten zuständigen Ministerien der EU-Mitgliedstaaten sowie die österreichischen Bundesministerien sind somit im Wege der einschlägigen Informations- und Frühwarnsysteme in laufendem Kontakt.

 

Frage 5:
Im konkreten Anlassfall sind keine Infektions- oder Todesfälle bekannt. Im Rahmen des Informations- und Frühwarnsystems im Bereich des Drogen- bzw. Substanzkonsums sind trotz Aufforderung, einschlägige Wahrnehmungen bekannt zu geben, bisher keine Rückmeldungen zu Fällen in Österreich eingegangen.

 

Fragen 6 und 7:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für Inneres zu der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 4410/J.

 

Frage 8:
Auch die Rettungsorganisationen wurden im Wege des Informations- und Frühwarnsystems im Bereich des Drogen- bzw. Substanzkonsums  informiert. Dieses Netzwerk dient dem Zweck, die relevanten Kreise rasch mit Informationen über wahrgenommene besondere Risiken im Zusammenhang mit Drogen zu informieren, damit auf den verschiedenen Ebenen die notwendigen Präventionsvorkehrungen getroffen werden können.


Fragen 9 und 10:

Soweit Verdacht auf Anthrax besteht, können Proben in Österreich an folgende Anschriften übermittelt werden:

 

• AGES – Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling,

Robert Koch Gasse 17, 2340 Mödling oder

 

• AGES – Institut für medizinische Mikrobiologie und Hygiene Graz

Beethovenstraße 6, 8010 Graz.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen keine näheren Details bekannt gegeben werden können.

 

Was den Schutz der Mitarbeiter/innen betrifft, darf darauf hingewiesen werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Personal (z.B. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – AschG und Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Schutz der Arbeitnehmer/innen gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe - Verordnung biologische Arbeitsstoffe - VbA) einzuhalten sind, diese fallen nicht in den Kompetenzbereich meines Ressorts.

 

Fragen 11 und 12:

Nach den bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem zur Diskussion stehenden Vorfall weder um einen bioterroristischen Anschlag noch überhaupt um eine absichtliche Freisetzung handelt; im Übrigen ersuche ich um Verständnis, dass zu laufenden Verfahren keine Auskünfte erteilt werden können.