4213/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.03.2010
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möglich.,
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 - 0 Fax: +43 1 711 00 - 2156 rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at www.bmask.gv.at DVR: 001 7001 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
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GZ: BMASK-10001/0033-I/A/4/2010 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4422/J der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Genossinnen und Genossen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass es wegen der großen Anzahl der im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bei den nachgeordneten Dienststellen verwendeten Formulare aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist, diese aufzulisten.
Fragen 3 bis 6:
Die Frage, ob ein Antragsteller/eine Antragstellerin nach den Bestimmungen des Personenstandgesetzes einen Familien- oder einen Nachnamen führt, hat für die Vollziehung der Rechtsvorschriften aus dem Bereich meines Ressorts grundsätzlich keine Bedeutung. Die Formulare werden jedoch durch die zusätzliche Anführung des Nachnamens Zug um Zug angepasst, wobei die bisherigen Formulare aufgebraucht werden können und dabei vorübergehend auch ein allfälliger Nachname in ein nur mit „Familienname“ bezeichnetes Feld eingetragen werden kann.
Das
Bundessozialamt wurde bereits angewiesen, die Anpassung der Formulare
vorzunehmen. Da die auf der Website der Arbeitsinspektion als Serviceleistung
angebotenen Formulare den Begriff „Familiennamen“ nicht verwenden,
gibt es in
diesem Bereich keinen Anpassungsbedarf.
Die Kosten für die Umstellung können nicht genau bestimmt werden, jedoch werden sie sich aufgrund der dargestellten Vorgangsweise in Grenzen halten.
Frage 7:
Wie bereits erwähnt, hat die Differenzierung zwischen Familien- und Nachnamen für die Vollzugsaufgaben im Bereich meines Ressorts grundsätzlich keine Bedeutung. Bei der Anpassung der Formulare wird daher darauf geachtet, dass für die Angabe des Familien- bzw. Nachnamens nur ein gemeinsames Feld vorgesehen wird. Es wird daher auch aus den ausgefüllten Formularen nicht ersichtlich sein, ob es sich beim angegebenen Namen um einen Familien- oder Nachnamen im Sinne des Personenstandgesetzes handelt.
Mit freundlichen Grüßen