4213/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.03.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0033-I/A/4/2010

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4422/J der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Genossinnen und Genossen wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Ich  ersuche  um  Verständnis  dafür,  dass  es wegen der großen Anzahl der im Bundesministerium  für  Arbeit,  Soziales und Konsumentenschutz und bei den nachgeordneten          Dienststellen           verwendeten         Formulare         aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist, diese aufzulisten.


Fragen 3 bis 6:

Die Frage, ob ein Antragsteller/eine Antragstellerin nach den Bestimmungen des Personenstandgesetzes einen Familien- oder einen Nachnamen führt, hat für die Vollziehung der Rechtsvorschriften aus dem Bereich meines Ressorts grundsätzlich keine Bedeutung. Die Formulare werden jedoch durch die zusätzliche Anführung des Nachnamens Zug um Zug angepasst, wobei die bisherigen Formulare aufgebraucht werden können und dabei vorübergehend auch ein allfälliger Nachname in ein nur mit „Familienname“ bezeichnetes Feld eingetragen werden kann.

Das Bundessozialamt wurde bereits angewiesen, die Anpassung der Formulare
vorzunehmen. Da die auf der Website der Arbeitsinspektion als Serviceleistung
angebotenen Formulare den Begriff „Familiennamen“ nicht verwenden, gibt es in
diesem Bereich keinen Anpassungsbedarf.

Die Kosten für die Umstellung können nicht genau bestimmt werden, jedoch werden sie sich aufgrund der dargestellten Vorgangsweise in Grenzen halten.

Frage 7:

Wie bereits erwähnt, hat die Differenzierung zwischen Familien- und Nachnamen für die Vollzugsaufgaben im Bereich meines Ressorts grundsätzlich keine Bedeutung. Bei der Anpassung der Formulare wird daher darauf geachtet, dass für die Angabe des Familien- bzw. Nachnamens nur ein gemeinsames Feld vorgesehen wird. Es wird daher auch aus den ausgefüllten Formularen nicht ersichtlich sein, ob es sich beim  angegebenen  Namen  um einen Familien- oder Nachnamen im Sinne des Personenstandgesetzes handelt.

 

Mit freundlichen Grüßen