4218/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung


 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0009 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. MRZ. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen

und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4276/J, betreffend

Silvesterraketen und Auswirkungen auf die Umwelt

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4276/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1, 2, 4 und 5:

 

Immissionsseitig:

Die Luftgütemessungen der Länder und des Umweltbundesamtes zeigen für Feinstaub (PM10), dass am 1.1.2010 die Feinstaubbelastung vor allem in den größeren Städten stark erhöht war. Die höchsten Tagesmittelwerte wurden an innerstädtischen Messstellen in Wien und Graz gemessen. Die erhöhte Belastung am 1.1.2010 lässt sich aufgrund des zeitlichen Verlaufs eindeutig den Feuerwerken zuordnen, die Konzentration zeigt überall eine scharfe Spitze unmittelbar nach Mitternacht und einen langsamen Konzentrationsrückgang über mehrere Stunden.

 

Bei SO2 sind ebenfalls Konzentrationsspitzen knapp nach Mitternacht zu beobachten, allerdings erreichten diese, abgesehen von einigen Messstellen in Graz, nur moderate Werte.

 

Die Entwicklung der PM10-Feinstaubwerte der letzten Jahre in Wien weist den 1.1.2010 als jenen Tag mit den bisher höchsten PM10-Belastungen aus. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Jahren sind allerdings primär von den jeweiligen Witterungsverhältnissen bestimmt, ein Trend kann daraus nicht abgeleitet werden.

 

Die Ergebnisse der Luftgütemessungen durch die Länder und das Umweltbundesamt können unter http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/luft/luftguete_aktuell/zeitverlaeufe/?cgiproxy_url=http%3A%2F%2Fluft.umweltbundesamt.at%2Fpub%2Fmap_chart%2Findex.pl abgerufen werden. Darüber hinaus sind dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine weiteren Luftgütedaten bekannt.

 

Emissionsseitig:

Die Analyse der Entwicklung der Staubemissionen durch Feuerwerke von 1980 bis 2008 durch das Umweltbundesamt zeigt einen leicht ansteigenden Trend (1980 bei ca. 265 t/a, 2008 bei ca. 290 t/a).

 

Zu Frage 3:

 

Im Rahmen der Gewässerzustandsüberwachung werden an über 2000 Grundwasser­messstellen und 76 Fließgewässermessstellen sowohl die in den einschlägigen EU-Richtlinien angeführten toxischen Substanzen bzw. Schwermetalle an den EMEP-Messstellen (Hinter­grund) als auch Schwefel regelmäßig untersucht. Die dabei gewonnenen Daten lassen keine Rückschlüsse über Belastungen, die durch pyrotechnische Produkte verursacht wurden, zu.

 


 

Zu Frage 6:

 

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen betreffend Besitz, Verwendung, Überlassung und Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände durch das Pyrotechnikgesetz 2010, BGBl I 2009/131, geregelt sind. Die Voll­ziehung dieses Gesetzes fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zur Frage der Hintanhaltung von Schäden ist zu erwähnen, dass das BMLFUW im Dezember 2009 gemäß den Überwachungsvorschriften des Chemikaliengesetzes 1996 (BGBl I 1997/53 idF BGBl I 2009/88) österreichweit Untersuchungen von Feuerwerkskörpern (Raketen der Klasse II) durchführen ließ. Zusätzlich wurden auch vom Land Vorarlberg fünf Analysen vorgenommen. Grund dafür waren Hinweise aus Dänemark, wonach dort bei entsprechenden Feuerwerkskörpern der Stoff Hexachlorbenzol (kurz: HCB) nachgewiesen wurde.

Dieser unterliegt gemäß der EU-Verordnung EG Nr. 689/2004 über persistente organische Schadstoffe (kurz: POP) einem Totalverbot.

 

Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigten, dass auch in Österreich ca. 20 % der Proben Hexachlorbenzol in relevanten Mengen enthielten.

 

Abgesehen von der engen Zusammenarbeit mit den zur Überwachung befugten Organen und Sachverständigen hat das BMLFUW das Bundesministerium für Inneres, das Bundes­ministerium für Arbeit, Sport und Konsumentenschutz und die Wirtschaftskammer Österreich informiert.

 

Der Bundesminister: