4220/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung


 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0006-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. MRZ. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen

und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4296/J, betreffend

Novellierung der Gebäuderichtlinie

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4296/J, teile ich Folgendes mit:

 

Eingangs wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Richtlinie in den Kompetenz­bereich des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend fällt.


 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die die Umsetzung der Richtlinie erleichtern bzw. vorwegnehmen. So wurde zur Erreichung der Klimaschutzziele mit den Ländern eine Art. 15a-Vereinbarung im Gebäudebereich abgeschlossen. In dieser Art. 15a-Vereinbarung sind wesentliche Schritte vereinbart, die auch zur Umsetzung dieser Richtlinie beitragen, z.B. die Energieeffizienz­anforderungen für öffentliche Gebäude oder die vereinbarte Verwendung Klima schonender Heizsysteme.

 

Thermische Gebäudesanierung ist seit vielen Jahren ein besonderer Schwerpunkt in der Umweltförderung im Inland (UFI). Allein im Zeitraum 2007 bis 2009 wurden 317 Projekte zur thermischen Gebäudesanierung im betrieblichen Bereich mit einem Investitionsvolumen von 96,8 Mio. € gefördert. Das dafür aufgewendete Fördervolumen betrug 21,1 Mio. €. Hinzu kommen die Mittel des 2. Konjunkturpakets für Projekte der thermischen Sanierung von Wohn- und Betriebsgebäuden im Ausmaß von 100 Mio. €.

 

Zu Frage 3:

 

Im Bereich der regulären UFI wird für Projekte der thermischen Sanierung derzeit keine Kofinanzierung durch die Länder verlangt.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Eine genaue Untersuchung über die volkswirtschaftlichen Effekte des Konjunkturpaketes „Thermische Gebäudesanierung“ wurde in Auftrag gegeben. Dabei sollen auf Basis des bereits 2005 für die klimarelevanten Förderungen aus dem Förderprogramm der UFI aus dem Jahr 2004 vom WIFO entwickelten und zu aktualisierenden Modells unter anderem auch die Arbeitsplatzeffekte untersucht werden. Erste Ergebnisse für das Konjunkturpaket werden noch im 1. Halbjahr 2010 erwartet.

 

Zu Frage 6:

 

Maßnahmen zur Thermischen Sanierung zeichnen sich ganz besonders durch eine sehr dauerhafte Senkung des Energieverbrauchs aus.


 

In einer mittelfristigen Betrachtung kann davon ausgegangen werden, dass durch die angeführten Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 665,8 Mio. € eine Einsparung von bis zu 4 Mio. t CO2 erzielt wird. Die Erschließung dieses Potenzials wird durch die Umsetzung der Richtlinie erleichtert.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Hiezu darf auf den für die Umsetzung der Richtlinie zuständigen Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen werden.

 

Der Bundesminister: