4220/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0006-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. MRZ. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4296/J, betreffend
Novellierung der Gebäuderichtlinie
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4296/J, teile ich Folgendes mit:
Eingangs wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Richtlinie in den Kompetenzbereich des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend fällt.
Zu den Fragen 1 und 2:
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die die Umsetzung der Richtlinie erleichtern bzw. vorwegnehmen. So wurde zur Erreichung der Klimaschutzziele mit den Ländern eine Art. 15a-Vereinbarung im Gebäudebereich abgeschlossen. In dieser Art. 15a-Vereinbarung sind wesentliche Schritte vereinbart, die auch zur Umsetzung dieser Richtlinie beitragen, z.B. die Energieeffizienzanforderungen für öffentliche Gebäude oder die vereinbarte Verwendung Klima schonender Heizsysteme.
Thermische Gebäudesanierung ist seit vielen Jahren ein besonderer Schwerpunkt in der Umweltförderung im Inland (UFI). Allein im Zeitraum 2007 bis 2009 wurden 317 Projekte zur thermischen Gebäudesanierung im betrieblichen Bereich mit einem Investitionsvolumen von 96,8 Mio. € gefördert. Das dafür aufgewendete Fördervolumen betrug 21,1 Mio. €. Hinzu kommen die Mittel des 2. Konjunkturpakets für Projekte der thermischen Sanierung von Wohn- und Betriebsgebäuden im Ausmaß von 100 Mio. €.
Zu Frage 3:
Im Bereich der regulären UFI wird für Projekte der thermischen Sanierung derzeit keine Kofinanzierung durch die Länder verlangt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Eine genaue Untersuchung über die volkswirtschaftlichen Effekte des Konjunkturpaketes „Thermische Gebäudesanierung“ wurde in Auftrag gegeben. Dabei sollen auf Basis des bereits 2005 für die klimarelevanten Förderungen aus dem Förderprogramm der UFI aus dem Jahr 2004 vom WIFO entwickelten und zu aktualisierenden Modells unter anderem auch die Arbeitsplatzeffekte untersucht werden. Erste Ergebnisse für das Konjunkturpaket werden noch im 1. Halbjahr 2010 erwartet.
Zu Frage 6:
Maßnahmen zur Thermischen Sanierung zeichnen sich ganz besonders durch eine sehr dauerhafte Senkung des Energieverbrauchs aus.
In einer mittelfristigen Betrachtung kann davon ausgegangen werden, dass durch die angeführten Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 665,8 Mio. € eine Einsparung von bis zu 4 Mio. t CO2 erzielt wird. Die Erschließung dieses Potenzials wird durch die Umsetzung der Richtlinie erleichtert.
Zu den Fragen 7 und 8:
Hiezu darf auf den für die Umsetzung der Richtlinie zuständigen Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen werden.
Der Bundesminister: