4221/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0005 -I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. MRZ. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4297/J, betreffend
Atomforschungsreaktor ITER
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4297/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Das ITER Projekt fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, sondern in den der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung.
Grundsätzlich halte ich fest, dass ich als Umweltminister – auch wenn ich der Fusionsforschung als Grundlagenforschung Verständnis entgegenbringe – Energieträger und Energieoptionen stets unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit beurteile. Ein nachhaltiges Energiesystem erfordert einen substanziellen Anstieg der Energieeffizienz und der Energieeinsparung, sowie ein Umsteigen auf erneuerbare Energieträger und -systeme, die den Anforderungen der Industriestaaten ebenso gerecht werden wie denen der Schwellen- und Entwicklungsländer.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Das sogenannte „Euratom-Budget“ war in der jüngeren Vergangenheit bereits Gegenstand mehrerer parlamentarischer Anfragen. Ich verweise daher insbesondere auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1336/J-NR/2009 XXIV. GP (1248/AB) sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1337 J-NR/2009 XXIV. GP (1379/AB) durch den Bundesminister für Finanzen. Diesen Darstellungen ist nichts hinzuzufügen.
Der Bundesminister: