4221/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung


 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0005 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. MRZ. 2010

 

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen

und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4297/J, betreffend

Atomforschungsreaktor ITER

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4297/J, teile ich Folgendes mit:


 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Das ITER Projekt fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, sondern in den der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung.

 

Grundsätzlich halte ich fest, dass ich als Umweltminister – auch wenn ich der Fusions­forschung als Grundlagenforschung Verständnis entgegenbringe – Energieträger und Energie­optionen stets unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit beurteile. Ein nachhaltiges Energie­system erfordert einen substanziellen Anstieg der Energieeffizienz und der Energieeinsparung, sowie ein Umsteigen auf erneuerbare Energieträger und -systeme, die den Anforderungen der Industriestaaten ebenso gerecht werden wie denen der Schwellen- und Entwicklungsländer.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Das sogenannte „Euratom-Budget“ war in der jüngeren Vergangenheit bereits Gegenstand mehrerer parlamentarischer Anfragen. Ich verweise daher insbesondere auf meine Beantwor­tung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1336/J-NR/2009 XXIV. GP (1248/AB) sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1337 J-NR/2009 XXIV. GP (1379/AB) durch den Bundesminister für Finanzen. Diesen Darstellungen ist nichts hinzuzufügen.

 

Der Bundesminister: